Senkrechtparken in der Pfaffendorfer Straße aufheben (Antrag 298/12)

Beschlussvorschlag:

Entsprechend der Drucksache Nr. V/1924 baut die Stadt in diesem Jahr die Pfaffendorfer Straße zwischen Parthenstraße und Nordplatz. Der Stadtrat beschließt dazu:
Zwischen Gneisenaustraße und Nordplatz wird kein Senkrechtparken auf dem Gehweg eingerichtet.

Begründung:

Nach Planung der Verwaltung ist über die Länge des Blocks zwischen Gneisenaustraße und Nordplatz die bauliche Verfestigung des derzeitig durch Ausschilderung erlaubten Parkens auf dem Gehweg vorgesehen. Es handelt sich hier um den letzten Straßenabschnitt in der Pfaffendorfer Straße, in dem aktuell das Gehwegparken noch zulässig ist. Von einem Gehweg kann in der Folge kaum noch gesprochen werden, wie das aktuelle Photo zeigt. Es bleiben z. T. weniger als 2 m zwischen Hauswand und Fahrzeugen. Das Parken soll nun auch nach der Sanierung senkrecht angeordnet werden – d. h. so, wie die Fahrzeuge bereits stehen - und verschmälert den Gehweg entsprechend. Dieser ist von der Bordkante bis zur Hauswand 7,10 m breit. Mit der Straßensanierung verbleibt der Bord in seiner heutigen Lage, der Seitenraum wäre weiterhin 7,10 m breit. Ein Stellplatz in Senkrechtaufstellung ist entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) 4,30 m tief, zuzüglich 0,70 m Fahrzeugüberhangstreifen und einem bis 0,75 m breiten Zwischenstreifen zur Fahrbahn.

Der Zwischenstreifen wird durch ein entsprechendes Abrücken des auf der Fahrbahn verlaufenden Radstreifens vom Bord geschaffen. Dieser geht somit nicht zu Lasten des Seitenraums. Dafür aber Stellplatz + Überhangstreifen, zusammen 5,00 m. Das Fahrzeug auf dem zweiten Bild, vor dem der Zollstock liegt, ist z. B. selbst 5 m lang. Damit verblieben als Fußweg auch zukünftig nur 2,10 m.

Im gültigen Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum der Stadt Leipzig sind für den Fußgängerverkehr folgende Maße festgelegt: „Im Seitenraum sollte ein mindestens 2,50 m, in Geschäftsstraßen 3,50 m breites von Hindernissen und anderen Funktionsbelegungen ungestörtes Band für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen; dieses Band benötigt auf beiden Seiten Sicherheitsabstände von mindestens 0,50 m zu Fassaden, Einfriedungen, Bäumen, Radwegen, Fahrbahnen, Stellplätzen und anderen Funktionsbereichen.“ (Punkt 3.4) Mindestmaß ist danach 3,50 m (2,50 m + 2 x 0,50 m) von der Hauswand bis zum Überhangstreifen. Vorhanden wären: 2,10 m. Das festgelegte Mindestmaß für Fußwege inLeipzig würde damit ganz erheblich unterschritten.

Die 15 - 20 PKW-Stellplätze, die nach bisheriger Planung auf dem Fußweg verbleiben sollen, sind an dieser Stelle nicht zu Lasten städtebaulichen Qualität und des Fußverkehr nötig. Bei einer abendlichen Begehung wurden allein in den direkt angrenzenden Straßen (Nordplatz, Gneisenaustraße) 30 freie (ausgewiesene) Stellplätze gezählt. Mit dem Parkhaus am Zoo stehen in unmittelbarer Nähe zudem 1375 Stellplätze zur Verfügung, die auch von den Anwohnern genutzt werden können. Verschiedenen Tarifmodelle, die zwischen 30 und 70 Euro/Monat variieren und von Nachtparken (17-9 Uhr) über Parken Wochentags (Montag – Freitag, 24 h) bis zum Dauerparken (alle Tage, rund um die Uhr) reichen, dürften alle Bedürfnisse abdecken. 50 bis 60 Dauerparknutzer gibt es nach Angabe des Parkhausbetreibers bereits, (20) weitere sind gerne willkommen und kein Kapazitätsproblem. Die Nutzung durch Zoobesucher und für die Kongresshalle findet im wesentlichen zu anderen Tageszeiten statt.

Im Umfeld des fraglichen Blocks wäre selbst die Schaffung weiterer Stellplätze im Straßenraum möglich. So könnten am Nordplatz weitere Längsstellplätze vor dem Leibniz-Gymnasium markiert werden. Auch dies würde von der Anzahl bereits die Stellplätze in der Pfaffendorfer Straße kompensieren.

Beschluss der Ratsversammlung am   20.06.2012
Beschlussstatus:   abgelehnt

 

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