Solaroffensive - 10.000 private PV-Module für Leipziger*innen ermöglichen
Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22
Ab Januar 2022 wird ein Programm zur Förderung privater steckerfertiger (Balkon-)PV-Anlagen aufgelegt. Für das Programm werden ab dem Jahr 2022 im kommunalen Haushalt 1 Mio. € jährlich zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Die Preise für Photovoltaikmodule sind in den letzten Jahren massiv gesunken. Die Erzeugungskosten von Photovoltaikstrom vom eigenen Hausdach liegen je nach Dachausrichtung und Infrastrukturkosten zwischen 5-9 ct pro kWh, bei einem Endkundenstrompreis von ca. 30 ct pro kWh also deutlich günstiger. Mieter*innen profitieren von den geringen Kosten allerdings bisher nicht. Durch die Überarbeitung der entsprechenden VDE-Norm für elektrotechnische Sicherheitsbestimmungen durch die Deutsche Kommission Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (DKE) können nun auch Mieter*innen von den günstigen PV-Strompreisen profitieren. Bis zu einer Leistung von 600 Watt können Privatpersonen PV-Module direkt an den Haushaltsstromkreis anschließen (meist Balkonmodule). Damit können zwei wichtige Ziele miteinander verbunden werden: grüne Stromproduktion und die Förderung der Energiewende sowie eine Reduktion des Strompreises und damit der Wohnnebenkosten vor allem für einkommensschwache Mietende! Deshalb wollen wir diese Form der dezentralen Stromerzeugung mit einem 10.000 PV-Module Programm fördern, wobei die Stadt den Kauf von Photovoltaikmodulen mit EUR 200,- pro Modul fördern wird. Maximal werden pro Haushalt zwei PV-Module gefördert. Für die zügige Erarbeitung des Förderprogrammes kann man sich an Freiburg, Erlangen und Stuttgart orientieren, die bereits solche Programme aufgelegt haben, die direkt übernommen werden könnten.
Verwaltungsstandpunkt
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung des Antrages.
Begründung:
Die Stadt weiß um die Wichtigkeit einer direkten Bürgerbeteiligung bei der Umsetzung der Energiewende und der Klimaziele vor Ort. Nur gemeinsam zwischen Stadtverwaltung, Stadtkonzern und den Einwohnern der Stadt lassen sich die ambitionierten Ziele umsetzen, die vom Stadtrat beschlossen wurden. Leipzig ist wie viele andere Städte geprägt von einer hohen Mieterquote, bei geringer Eigentümerquote. Daher ist eine finanzielle Unterstützung von PV-Anlagen, die Mieterinnen und Mieter z. B. auf dem Balkon installieren können, zielführend. Die Mittel werden daher antragsgemäß für das Jahr 2022 eingeplant und nach Erarbeitung einer Förderrichtlinie entsprechend ausgereicht.
Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021
Der Antrag wurde wie folgt durch eine Änderung der Fraktionen SPD und Linke beschlossen.
Stadt Leipzig stellt 2022 1 Mio. EUR zusätzlich zur Verfügung, um die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen zu unterstützen. Die Mittel sollen wie
folgt aufgeteilt werden:
- 500.000 EUR werden für Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen bereitgestellt. Die
Umsetzung soll den Stadtwerken Leipzig gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen Leipziger Kommunale Energieeffizienz GmbH obliegen.
Darüber hinaus ist insbesondere die kommunale Wohnungsbaugesellschaft LWB einzubinden. - 500.000 EUR werden gemäß einer zu erarbeitenden Fachförderrichtlinie zur Förderung privater, steckerfertiger (Balkon-)Photovoltaik-Anlagen
zur Verfügung gestellt. Die Fördermittel sollen vor allem Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung gestellt werden. Denkbarer Nachweis
wäre ein Leipzig Pass. - Nicht abgerufene Mittel zur Förderung privaten PV-Anlagen werden am Ende des Haushaltsjahres als zusätzliche Mittel in den Fördertopf für
PV-Anlagen auf kommunalen Dachflächen und Dachflächen kommunaler Unternehmen übertragen. - Im ersten Quartal 2023 erfolgt eine Evaluation beider Programme.
Eine Förderung mitunter sehr kleiner privater Photovoltaikanlagen (bspw. Balkon-PV-Anlagen) aus dem kommunalen Haushalt erscheint aus mehreren Gründen unvorteilhaft für die Stadt, denn einerseits ist es deutlich effektiver große Anlagen zu fördern, wofür sich größere Dachflächen auf Liegenschaften der Stadt und der kommunalen Unternehmen besser eignen, andererseits würden kommunale Mittel dafür eingesetzt, private Anlagenbetreiber bei der Anschaffung zu unterstützen, wobei gleichzeitig die Gewinne aus dem Betrieb der Anlage beim Eigentümer verbleiben würden. Aus unserer Sicht handelt das hierbei um eine doppelte Entsolidarisierung.
Bei der Variante, eine Kooperation kommunaler Unternehmen (u.a. SWL, LKE, LWB) und der Stadtverwaltung zu initiieren, wodurch auch die Gewinne aus dem Betrieb der von der Stadt bezuschussten Anlagen bei öffentlichen Unternehmen verbleiben würden, ist der Nutzen für die Allgemeinheit in mehrfacher Hinsicht höher.