Sozialer Arbeitsmarkt - Teilhabechancen auch künftig gewährleisten!

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 6. Dezember 2022

Das Teilhabechancengesetz wird nächstes Jahr mit dem Bürgergeld entfristet. Da die Details, wie sich dies auf die geförderten Stellen in Leipzig auswirkt, noch nicht klar sind,  beantragt die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, dass die Stadt Leipzig sich in der Trägerversammlung des Jobcenters weiterhin für Menschen mit Teilhabenachteilen einsetzt.

Monika Lazar, Stadträtin und arbeitsmarktpolitische Sprecherin, erwartet, dass auch unter den neuen Bedingungen entsprechende Maßnahmen im Leipziger Jobcenter angeboten werden. Durch das neue Bürgergeld ist eine Anschlussförderung möglich. Wir setzen weiter auf längerfristige Fördermöglichkeiten, die den Teilnehmer*innen eine Perspektive geben, wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen.“

Foto: Martin Jehnichen

Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende, hebt die sozialpolitische Bedeutung hervor: Gerade Langzeitarbeitslose, Arbeitslose mit komplexen Vermittlungshemmnissen, zum Beispiel mit erworbener Behinderung oder Sorgeaufgaben profitieren von der Maßnahme, die ihnen Sicherheit und Stabilität gibt, sehr. Der längere Förderzeitraum ermöglicht Weiterbildung und ganzheitliche Begleitung. Der öffentlich geförderte Arbeitsmarkt ist ein wichtiges Instrument in der kommunalen Arbeitsmarktpolitik und darf nicht geschliffen werden.“

Mit dem Teilhabechancengesetz wurde ermöglicht, langfristige, öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose und Menschen mit komplexen Vermittlungshemmnissen zu schaffen. Leipzig hat davon Gebrauch gemacht und ca. 450 Stellen, davon 170 Stellen beim Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf (KEE) eingerichtet. Die Mitarbeitenden werden insbesondere in den Schulbibliotheken eingesetzt und erbringen eine hochgradig sinnstiftende, allgemein wichtige und aus städtischer Perspektive förderwürdige Tätigkeit. Förderberechtig sind Langzeitarbeitslose, Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Sorgeverantwortung für minderjährige Kinder.
2024 läuft die aktuelle Maßnahme aus, im Bundeshaushalt 2023 wurde eine Anschlussförderung über das Bürgergeld ermöglicht.

„Nach dem Auslaufen der aktuellen sinnvollen arbeitsmarktpolitischen Maßnahme muss die Stadt Leipzig dringend eigene Fördermöglichkeiten im Jahr 2023 vorbereiten, um eine ausreichende Anzahl an geförderten Arbeitsplätzen unter den ab 2024 geltenden Rahmenbedingungen anzubieten", erklärt Monika Lazar abschließend.

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