Sportbäder leistungsfähig halten!

Pressemitteilung vom 24. Oktober 2018

Zu den bei der gestern erfolgten, feierlichen Eröffnung des Anbaus mit Flachwasserbecken in der Schwimmhalle Mitte und der zugleich beantworteten Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) vor dem Hintergrund des Entwurfs des Leipziger Doppelhaushaltes 2019/20 erklärt der Stadtrat und sportpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen so-wie Aufsichtsrat der SBL, Michael Schmidt:

„Wir deuten die Zeichen, die Bürgermeister Rosenthal und SBL-Geschäftsführer Joachim Helwing bei der gestrigen Eröffnung des Anbaus der Schwimmhalle Mitte als hoffnungsvolles Zeichen, dass das von uns eingeforderte nutzungsgemischte und flächensparende Bauen beim avisierten Neubau am Otto-Runki-Platz endlich umgesetzt wird. Die Zeit der Prüfung muss endlich ein Ende haben und ein mutiger und zeitgemäß-innovativer Vorschlag auf den Tisch! Dies ist vor allem auch vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen um den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag (BLFV) enorm wichtig. Hier müssen wir schnellstens Klarheit haben, ob die Sportbäder auch finanziell befähigt werden, Pläne zeitnah in die Tat umzusetzen. Was die konkreten Umsetzungspläne des nutzungsgemischten und mehrgeschossigen Bauens anbetrifft, sind wir angesichts der öffentlichen Äußerungen optimistisch, werden aber für eine tiefergehende Bewertung zunächst den konkreten Vorschlag, der für die kommenden Wochen angekündigt ist, abwarten.“

Neben der Schwimmhalle im Leipziger Osten betrifft dies auch den bis 2024 zu realisierenden Neubau einer Schwimmhalle im Leipziger Süden.

„Den Standort Kolmstraße lehnen wir ab. Ein Doppelstandort am Stadtrand widerspricht der Stadt der kurzen Wege und untergräbt das Ziel einer Verbesserung des Schwimmhallennetzes für alle Leipzigerinnen und Leipziger. Die in Rede stehenden Synergien kann ich nicht erkennen. Vielmehr sollte man endlich mit den Stadtwerken in Gespräche gehen und sich eingehend mit dem Grundstück neben der Bornaischen Brücke beschäftigen. Mit dem dort geplanten Blockheizkraftwerk würde tatsächlich ein energetischer Mehrwert für eine benachbarte neue Schwimmhalle darstellen, die zudem in einem bevölkerungsreichen Gebiet der Stadt, umgeben von mehreren Schulen entstünde.“

Hinsichtlich der laufenden Tarifverhandlungen mit den Angestellten der Leipziger Sportbäder GmbH sieht die Faktion ebenfalls Handlungsbedarf.

Schmidt weiter: „Die Angestellten machen seit Jahren einen super Job, haben täglich mit überfüllten Schwimmhallen und den damit verbundenen Nebenwirkungen zu kämpfen. Zudem reden wir von verlängerten Öffnungszeiten, die wir nun in der Schwimmhalle Mitte endlich erleben können, die aber auch auf weitere Standorte ausgedehnt werden sollen. Auch vor dem Hintergrund des spürbaren Fachkräftmangels sind die Forderungen der Gewerkschaft sicherlich nicht aus der Welt. Dass die damit einhergehenden Kosten der kommenden Jahre für die Sportbäder im Haushaltsplanentwurf nicht berücksichtigt sind, ist zumindest erstaunlich. Hier muss zwingend nachgesteuert werden.
Die Bereitschaft, zunächst auf Streiks zu verzichten und stattdessen konstruktive Gespräche zu suchen, da eine endgültige Sicherheit für die Sportbäder um wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erst mit Beschluss des neuen städtischen Doppelhaushaltes Anfang Februar besteht, möchte ich in dem Zusammenhang ausdrücklich loben. Letztlich braucht es eine Lösung, die sowohl die berechtigten Ansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abbildet, aber eben auch die Sportbäder befähigt, diese in den kommenden Jahren erwirtschaften zu können, ohne zugleich auf notwendige Investitionen zu verzichten. Hier stehen sowohl Stadtspitze als auch die Politik in der Verantwortung.“

Die Antwort auf die Anfrage unserer Fraktion „Entwicklung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages vs. Bedarf der Sportbäder GmbH vor dem Hintergrund der anstehenden Herausforderungen“ zeigt, dass die SBL noch mit weiteren Problemen konfrontiert ist, die bislang nicht geklärt sind. Neben der nicht finanzierten Verlängerung von Öffnungszeiten an weiteren Standorten betrifft dies vor allem die Problematik der drohenden Umsatzsteuerpflicht des BLFV.

„Hier erwarte ich von den zuständigen Finanzbehörden, Stadt und Bäderbetrieb eine zweijährige Übergangsfrist einzuräumen, um sich auf die kurzfristig veränderte Situation einstellen zu können. Es kann sicherlich nicht im Sinne der öffentlichen Hand sein, wenn ein Unternehmen der Daseinsvorsorge urplötzlich mit solch einschneidenden und nicht leistbaren wirtschaftlichen Einschränkungen konfrontiert wird. Während zwei neue Schwimmhallen geplant und gebaut werden, drohe dann die Schließung anderer Bäder – dies wäre an Galgenhumor nicht zu überbieten und würde bundesweit ein ganz schlechtes Licht auf die Finanzbehörden werfen. Eine einvernehmliche aber rechtssichere Lösung im Sinne des Unternehmens, der Stadt Leipzig und den Leipzigerinnen und Leipzigern ist daher zwingend notwendig“ so Michael Schmidt abschließend.

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