Städtisches Windkraft-Potential ausschöpfen, Bürger*innen beteiligen und Naturschutz gewährleisten

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 28. April 2022

Die FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Leipziger Stadtrat hat einen Antrag ins Ratsverfahren eingereicht, um den Ausbau von Windenergie auf dem Leipziger Stadtgebiet bzw. auf Flächen, auf die die Stadt Leipzig Zugriff hat, umfänglich auszuschöpfen. Dabei sollen die neuen landes- und bundesrechtlichen Regelungen als Grundlage dienen, um auf dem Leipziger Stadtgebiet Flächen für Windkraft bereitzustellen und Repowering zu ermöglichen. Unsere Fraktion erwartet dabei bis zum 3. Quartal 2022 eine belastbare Potentialrechnung, Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung von Anwohner*innen und Energiegenossenschaften und die Realisierung von Bürgerenergieprojekten sowie verbindliche Natur- und Artenschutzvorgaben für die Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Leipziger Stadtgebiet.

Sophia Kraft, Stadträtin und energiepolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt:
„Mit den Zielsetzungen der Bundesregierung, 80% der Stromerzeugung bis 2030 durch Erneuerbare Energien zu gewährleisten, ist auch ein erheblicher Ausbau der Windenergie verbunden. Auch durch das Energie- und Klimaschutzprogramm des Freistaates Sachsen und die neue Sächsische Bauordnung sollen die Windausbaupotentiale vervielfacht werden. Vor dem Hintergrund dieser politisch-rechtlichen Entwicklungen auf Bundes- und auch auf Landesebene, der globalen Klimakrise und dem dringenden Ausbaubedarf an Erneuerbaren Energien auch auf dem Stadtgebiet Leipzig muss sich die Stadt Leipzig zum Windkraftausbau (inkl. Repowering) bekennen und diesen nach Möglichkeiten fördern. Hierfür hat unsere Fraktion nun konkrete Aufgaben formuliert.“

Die Novellierung der Sächsischen Bauordnung sieht vor, dass der Abstand neuer Windkraftanla-gen 1.000 Meter zur Wohnbebauung (ab fünf Wohngebäuden) betragen soll, wobei auch eine Un-terschreitung dieses Abstands Nachrüstung von Windenergieanlagen (Repowering) und für Einzel-vorhaben möglich ist, sofern die betreffenden Gemeinden und Ortschaften zustimmen. Zudem soll eine landesrechtliche Experimentierklausel die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb von Vorrang- und Eignungsgebieten ermöglichen.

Foto: Martin Jehnichen

Dr. Tobias Peter, Fraktionsvorsitzender und stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt:

„Um die Akzeptanz bei Bürger*innen und Anwohner*innen für Windkraft zu stärken, ist es wichtig die Energiewende auch als eine Bürgerenergiewende zu gestalten. Dafür sind finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten an den Windenergieanlagen im Stadtgebiet für Energiegenossenschaften und Bürger*innen zu schaffen und bei der Planung zu berücksichtigen. Beispielhaft ist hier die Stadt Coesfeld in Nordrhein-Westphalen zu nennen, wo eine breite Beteiligung von Landwirt*innen und Bürger*innen einen Windpark mit großer gesellschaftlicher Akzeptanz ermöglicht hat. Dieses Projekt gilt bundesweit als Vorbild für den Ausbau der Windkraft gilt. Die EEG-Novelle sieht zudem erleichterte Regelungen für Bürgerenergieprojekte vor. Wir erwarten hier, dass diese von der Stadt Leipzig unterstützt werden.
Diskussionen wie um den Energieberg Seehausen zeigen, dass wir Naturschutz beim Ausbau von Erneuerbaren von Anfang an mitdenken müssen. Deshalb sollen von Anfang an Standards verankert werden, mit denen ein Zusatznutzen für Naturschutz und Artenvielfalt verbunden ist.“

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