Stadt weitet Schulsozialarbeit aus!
Pressemitteilung vom 27. Januar 2017
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konnte sich im Rahmen des Doppelhaushaltes 2017/18 mit ihrem Vorschlag, zum kommenden Schuljahr an der Albert-Schweitzer-Schule, der Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig Schulsozialarbeit zu implementieren (A 0105/17/18), erfolgreich durchsetzen. Zudem werden weitere neun bislang unversorgte Schulen in den kommenden beiden Schuljahren mit SchulsozialarbeiterInnen besetzt.
Hierzu Michael Schmidt, Stadtrat und kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion:
„Das neue Landesprogramm des Freistaates in Höhe von 15 Mio. € für die Jahre 17/18 eröffnet der Stadt erfreulicherweise die Möglichkeit, die jahrelang geforderte gemeinsame Finanzierung von Land und Kommune zu realisieren. Wir freuen uns, dass dadurch auch weitere Mittel frei werden, um mindestens zehn zusätzliche Schulen mit Schulsozialarbeit zu versorgen. Dabei wird auch die Albert-Schweitzer-Schule bereits im kommenden Schuljahr 2017/18 Berücksichtigung finden, eine Forderung, die unsere Fraktion eingebracht hat. Diese Schule für Körperbehinderte der Stadt Leipzig war bislang nicht im kommunalen Fokus der zu berücksichtigenden Schulen, weil sie als Oberzentrum auch auswärtige Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Es ist gut, mit dem Landesprogramm nun auch dieses Zuständigkeitsgerangel beenden zu können.“
Die Schülerzahlen sind in der Albert-Schweitzer-Schule seit Jahren ansteigend. Der Schwerpunkt der förderpädagogischen Arbeit der Schule liegt in der körperlichen-motorischen Entwicklung, jedoch sind auch emotionale und soziale Auffälligkeiten seit letzten Jahren in zunehmendem Maße zu beobachten. Die Schule verfügt auch über einen Lernförderbereich. Die Schule verfügte bis Anfang der 1990er Jahre über Schulsozialarbeit, jedoch wurde diese Stelle nach altersbedingtem Ausscheiden der Mitarbeiterin nicht wieder besetzt.
Neben dem beschriebenen Beschluss zur Einrichtung weiterer 10 SchulsozialarbeiterInnen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mittels eines Änderungsantrages versucht, auch diese Stellen nach bewährtem Konzept in Freier Trägerschaft zu verankern, konnte sich damit allerdings nicht durchsetzen.
Michael Schmidt: „Dass die Stadt auf Initiative der SPD-Fraktion nun selbst in diesen Leistungsbereich einsteigt, halten wir für falsch. Die Freien Träger der Jugendhilfe haben in den vergangenen Jahren eine hervorragende und anerkannte Arbeit im Bereich der Schulsozialarbeit geleistet und mit ihren Teams ein Knowhow aufbauen können, von dem jeder zusätzliche Schulsozialarbeiter profitieren würde. Dass die Stadt nun selbst in diesen Leistungsbereich einsteigt, halte ich daher für ein falsches und überflüssiges Signal. Vielmehr sollte sich die Verwaltung um eine Stärkung der eigenen bereits bestehenden Strukturen bemühen, statt diese durch zusätzliche Leistungsbereiche noch weiter zu belasten. Mit unserer Forderung, auch alle weiteren Stellen in Freier Trägerschaft zu verankern, wurden wir leider von keiner anderen Fraktion unterstützt. Zumindest aber konnte im Beschluss festgehalten werden, dass Landesmittel, die über die beabsichtigten 10 Stellen hinaus zur Verfügung stehen, für weitere Stellen bei Freien Trägern genutzt werden sollen.“
Beschluss des erweiterten Finanzausschusses:
Es werden 5 VzÄ ab 01.08.2017 und weitere 5 VzÄ ab 01.08.2018 für Schulsozialarbeit neu im Stellenplan der Stadt Leipzig geschaffen. Für die Haushaltsplanung 2017/2018 wird eine 90 %ige Förderung des Freistaates unterstellt. Hieraus resultieren zu veranschlagende Aufwendungen von 137.500 € für 2017, 412.500 € für 2018 und ab 2019 550.000 €. Die Eigenmittel i.H. von 10 % werden zusätzlich bereitgestellt.
Der Beschluss und die Besetzung der zusätzlichen Stellen gelten unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Fördermittel.
Mit den bereitzustellenden Mitteln können ebenso die Anträge A 0039/17/18 und A 0105/17/18 sowie die Bürgereinwände BE 0018/17/18, BE 0049/17/18, BE 0110/17/18, BE 0129/17/18, BE 0130/17/18, BE 0156/17/18, BE 0196/17/18 und BE 0209/17/18 Berücksichtigung finden.
Protokollnotiz: Prüfung, ob weitere Mittel aus Schulsozialarbeiterprogramm zur Verfügung gestellt werden können und dann ggf. als Zuschuss an den freien Träger ausgereicht werden.