Stadtrat stärkt LVB als Mobilitätsdienstleister!

Pressemitteilung vom 25. Januar 2017

Der erweiterte Finanzausschuss hat mehrere Änderungsanträge zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/18, die eine Stärkung der Leipziger Verkehrsbetriebe vorsehen und einen klaren Fokus auf eine weitere Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs haben, beschlossen.

Hierzu Daniel von der Heide, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion:

„Wir freuen uns außerordentlich, dass es uns nach jahrelangen erfolglosen Anläufen endlich gelungen ist, eine Mehrheit des Stadtrates davon zu überzeugen, dass die LVB als Mobilitätsdienstleister gestärkt werden und mit größeren finanziellen Spielräumen ausgestattet werden muss, um im Zuge der wachsenden Stadt die anstehenden Herausforderungen lösen zu können. Jedes Jahr kritisierte der Stadtrat die stetig steigenden Fahrpreise, ohne aber die vorhandenen Kostensteigerungen durch höhere Ausgleichsbeiträge zu kompensieren und so mögliche Preissteigerungen zu verhindern oder zumindest abzumildern. Dafür ist nun endlich der Anfang getan.“

Der Finanzausschuss verständigte sich darauf, den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu beschließen, welcher zum Ziel hat, der LVB ab 2018 zusätzliche 3 Mio. € für Investitionen zur Verfügung zu stellen. Die Hälfte des Geldes soll demnach aus dem städtischen Haushalt, die andere Hälfte auf Antrag der CDU-Fraktion aus dem Stadtkonzern LVV kommen.

Durch die zusätzlichen Mittel soll auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für notwendige zusätzliche LVB-Haltestellen Berücksichtigung finden, die im Zuge der wachsenden Stadt und weiterer Schulstandorte notwendig sind, aber auch dem Ziel der „Stadt der kurzen Wege“ entsprechen.

Auch die Verdopplung der Bike&Ride-Angebote, also zusätzlicher Fahrradabstellanlagen im Umfeld von Haltestellen, wurde beschlossen.

Michael Schmidt, Stadtrat der Fraktion und im Aufsichtsrat der LVB tätig meint dazu:
Diese Radabstellanlagen sind an bislang unterversorgten Standorten in den äußeren Stadtteilen und den Ortschaften notwendig, um den teils langen Wegen zwischen Wohnung/Haus und der nächstgelegenen LVB-Haltestelle Rechnung zu tragen. Denn in den Randgebieten der Stadt scheitert eine größere Nutzung des ÖPNV bislang an fehlenden Radabstellanlagen. Dem soll nun mit einem Investitionsvolumen von 50T€ pro Jahr begegnet werden, was einer Verdopplung der bisherigen Kapazitäten entspricht und einer der Baustein zur Stärkung des Umweltverbundes ist.“

 


Zum Hintergrund:

Die Kosten im laufenden Betrieb der LVB steigen Jahr für Jahr, während der Ausgleichsbetrag über den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag von ehemals über 60 Mio. € auf mittlerweile 45 Mio. € p.a. gesunken ist. Seit Jahren fordern wir eine nachhaltige Stärkung der LVB, da unser Mobilitätsdienstleister einzig und allein durch effizientere Strukturen und - leider - eine Anpassung der Tarife diese Mehrkosten sowie die steigenden Investitionsbedarfe gegenfinanzieren kann. Angesichts der Tatsache, dass der Ausgleichsbetrag seit 2012 nicht erhöht wurde sieht man, wieviel die LVB hierbei errreicht haben. Es kann aber eben nicht das städtische Ziel sein, finanzielle Löcher im städtischen Haushalt und im Stadtkonzern durch einen auf Jahre gedeckelten Ausgleichsbetrag und damit auf Kosten der Fahrgäste und der Beschäftigten zu stopfen. Es ist gut, dass Ende des Jahres viele Beschäftigte im Fahrdienst gemäß Tarifvertrag in den TV-N überführt werden. Die LVB kann damit auch zukünftig attraktive Arbeitsplätze in der Stadt anbieten und im Bemühen um persönlich und fachlich geeignetes Personal wettbewerbsfähig bleiben. Die damit verbundenen Kosten dürfen aber nicht einseitig von den Fahrgästen eingeholt werden, da wir sonst die Attraktivität des ÖPNV und die Mobilität vieler Bürgerinnen und Bürger aufs Spiel setzen.
Städtisches verkehrspolitisches Ziel muss sein, den ÖPNV auf kurzen Wegen erreichbar und mit einer flächendeckenden modernen Infrastruktur und dennoch für Jede und Jeden finanziell leistbar anzubieten. Entsprechend muss die Stadtverwaltung sowohl bei der Haltestellennachverdichtung als auch beim Ausbau der Bike&Ride-Angebote ihren Teil beitragen. Ebenso wichtig ist, in der mittelfristigen Perspektive gemeinsame Bauprojekte auch von städtischer Seite mit den finanziellen Mitteln zu untersetzen.
Die wachsende und sich verdichtende Stadt braucht ein attraktives und zukunftsgerichtetes Mobilitätsangebot jenseits des motorisierten Individualverkehrs. Dieses kostet Geld, wird uns aber an anderer Stelle umso mehr entlasten, sei es im Hinblick auf die gesundheits- und klimaschädlichen CO2-, Feinstaub- und Lärm-Emmissionen als auch hinsichtlich des mit dem Bevölkerungswachstum ansteigenden Verkehrsaufkommens. Jede NutzerIn des Umweltverbundes ist ein Auto weniger. Wenn alle Auto fahren würden, wären die Staus unvermeidlich.“


Antrag: Investzuschuss Haltestellenverdichtung LVB

Beschlussvorschlag:
 1.    Der Stadtrat bekennt sich zu einer Verdichtung im Haltestellennetz der LVB.
 2.    Im Produkt Verkehrsplanung werden dafür pro Jahr Aufwendungen von 100.000 Euro für Haltestellenverdichtungen im Netz der LVB geplant. Diese stehen als Investzuschuss an die LVB für Planung und Einrichtung neuer Haltestellen bzw. für notwendige, begleitende Baumaßnahmen der Stadt zur Verfügung.

Sachverhalt:
Um neue Fahrgäste zu gewinnen, ist die Erreichbarkeit der Haltestellen von großer Bedeutung, also die Entfernung zur nächsten Haltestelle.
Erfolgreiches Beispiel im Zuge von Straßen(umbau)maßnahmen ist z. B. die Haltestelle Münzgasse. Dieses Jahr wurde auf der Georg-Schumann-Straße eine neue Haltestelle eingerichtet. Damit auch in den kommenden Jahren weitere Haltestellen eingerichtet werden, sollte die Stadt diesen Prozess sowohl inhaltlich als auch finanziell unterstützen.
Denkbar wären z. B. die Einrichtung einer Haltestelle an der Ecke Georg-Schwarz-Straße/Ellernweg oder die Einrichtung einer weiteren Haltestelle auf der Karl-Heine-Straße in Vorbereitung für den neuen Schulstandort. Generell wäre zu prüfen, wo neue Schulstandorte neue Haltestellen erforderlich machen.

Uns ist dabei bewusst, dass die Haltestelleneinrichtung zunächst mit geringem baulichen Aufwand erfolgen soll und die Ausführung damit zunächst häufig nicht behindertengerecht sein wird. Der behindertengerechte Ausbau - gerade von Straßenbahnhaltestellen - erfolgt häufig im Zuge von Straßenumbaumaßnahmen. Die Kapazitäten für diese sind begrenzt, sowohl hinsichtlich finanzieller und planerischer Ressourcen als auch in Bezug auf die Anzahl von Baumaßnahmen, die (gleichzeitig) im Straßennetz durchgeführt werden können. Niemand hat etwas davon, wenn die Haltestellenverdichtung am Fehlen dieser Ressourcen scheitert.


Antrag: Fahrradabstellplätze (Bike & Ride) an Haltestellen der LVB

Beschlussvorschlag:
Die Stadt bildet ein Budget in Höhe von 100 T € p.a. zur Errichtung von Fahrradabstellplätzen (Bike & Ride) im öffentlichen Raum in unmittelbarer Nähe zu Haltestellen der LVB, welche Wohnbereiche mit Entfernungen von >300m (Kernzone) bzw. >500m (Außenzone) von der nächsten Haltestelle anbinden. Ziel ist dabei die Verdopplung der bisherigen Bike&Ride-Plätze von 1.100 auf 2.200.
Um Fördermittel aus der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger zu nutzen, werden die dafür notwendigen Eigenmittel zum Abruf der notwendigen Mittel über das Landesförderprogramm zur Verfügung gestellt.

Sachverhalt:
Die Leipziger Verkehrsbetriebe sind bemüht, Haltestellen für Bus und Bahn so vorzuhalten, dass innerstädtische Wege von einem Wohngebiet zur nächsten Haltestelle im Nahverkehrsplan gesetzten Mindeststandards entsprechen. Insbesondere in den Siedlungsbereichen am Stadtrand stellt sich die Situation naturgemäß meist anders dar. Siedlungen liegen häufig deutlich weiter als 300m (Kernzone) bzw. weiter als 500m (Außenzone) von der nächsten Haltestelle entfernt, sodass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger entweder weite Wege zum ÖPNV-Anschluss zurücklegen müssen oder sich für das Auto als Verkehrsmittel entscheiden. Häufig ist zu hören, dass man durchaus mit dem Fahrrad zum nächstgelegenen ÖPNV-Haltepunkt fahren und dann in Bus/Bahn umsteigen würde, wenn man denn Abstellmöglichkeiten für das Fahrrad zur Verfügung hätte. Viele Schülerinnen und Schüler praktizieren dies bereits, schließen ihre Räder dann mangels Alternativen häufig an privaten Geländern oder direkt auf dem Fußweg an.
Im Stadtentwicklungsplan Verkehr und Öffentlicher Raum ist zu lesen: „An mehr als 50 Bike+Ride-Stationen werden etwa 1.100 überwiegend überdachte Abstellmöglichkeiten für Fahrräder angeboten“ (siehe auch Karte S. 53). Dennoch gibt es zahlreiche Beispiele, an denen der Bedarf derzeit nicht gedeckt werden kann. So sind zwischen Großzschocher und Knauthain lediglich am Knauthainer Bahnhof Bike+Ride-Stationen vorhanden., Lückenschlüsse zwingend notwendig.
Die Errichtung von Fahrradabstellanlagen an geeigneten und gut frequentierten Haltestellen würde dem Wunsch nach Multimodalität Rechnung tragen und zugleich mehr Menschen motivieren, die Angebote des ÖPNV dem privaten Pkw vorzuziehen.

Im Rahmen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger ist u.a. der Neu-, Um- und Ausbau sowie die Instandsetzung und Erneuerung selbständiger oder im Zuge von kommunalen Straßen geführter Radverkehrsanlagen mit den dazugehörigen Einrichtungen mit einer Höchstförderung von 90 % möglich. In diesem Bereich wurden Fördermittel bislang nur in sehr geringem Maße abgerufen. Leipzig hat 2014 nur 71 T € und 2015 nur 85 T € Euro Fördermittel für kommunale Radwege und bis zum Frühsommer 2016 noch keine Mittel für 2016 beantragt.

Antrag: Erhöhung Ausgleichsbeitrag LVB (gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE)

Beschlussvorschlag:
Im Produkt Verkehrsplanung werden Aufwendungen in Höhe von 3 Mio. Euro eingeplant, um den Ausgleichsbeitrag für die LVB zu erhöhen.
Die LVB werden per Gesellschafterweisung angewiesen, den Wirtschaftsplan 2018 mit einem Betriebskostenzuschuss von 48 Mio. Euro zu planen.

Sachverhalt:
Ende 2017 werden aufgrund der geltenden Tarifverträge viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fahrdienst bei der LVB in den höher vergüteten TV-N überführt. Diese Entwicklung ist gut, richtig und verdient, aber dadurch steigen die Personalkosten und damit die Kosten für die Erbringung der Leistungen im Rahmen der Betrauung erheblich. Wenn die Stadt Leipzig hier keinen Beitrag zur Gegenfinanzierung leistet, werden  Fahrpreiserhöhungen unvermeidlich sein.

Des Weiteren ist die Erstellung des neuen Nahverkehrsplans für Ende 2017 geplant. Mit diesem sind, bei einer wachsenden Stadt, höchstwahrscheinlich auch Angebotserweiterungen (z. B. Anbindung Nordraum) geplant. Auch zur Finanzierung dieser Angebotserweiterungen wird dringend eine Aufstockung der Mittel notwendig.

Verwaltung, LVV, LVB und bbvl müssen das Jahr 2017 nutzen, um einen rechtssicheren Weg für die Auszahlung zu finden, ggf. ist dies für 2018 über einen Zusatzvertrag zum VLFV zu regeln. Da wir davon ausgehen, dass auch mittelfristig Mittel für den Ausgleichsbeitrag aus dem städtischen Haushalt an die LVB gezahlt werden, muss so oder so ein rechtssicherer Weg für die Gestaltung der Vertragsbeziehungen gefunden werden.

Zurück