Stadtratsbeschluss umsetzen – Upcycling-Projekte absichern!

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 10. April 2024

Das Handeln der Stadtverwaltung in Bezug auf die Umsetzung eines Ratsbeschlusses vom September 2023 erhitzt momentan einige Gemüter und veranlasst die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu, in der nächsten Stadtratssitzung kritische Nachfragen zu stellen.

Entsprechend sollte den Trägern Mütterzentrum Leipzig e.V. sowie Kinder- & Jugendwerkstatt e.V. eine Übergangsfinanzierung in Höhe von monatlich 10.000 € aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Leipzig für von Oktober 2023 bis Juni 2024 zur Verfügung gestellt werden, damit die Vereine Miet-, Betriebs-, Personal- und Umgestaltungskosten für ihre Projekte im Bereich Upcycling decken können. Entgegen dieses Beschlusses bekamen die beiden Träger jedoch deutlich weniger Mittel vom Umweltamt bewilligt, zudem wurde die Finanzierung nicht zusätzlich zur Verfügung gestellt, sondern speist sich aus dem Fördertopf der Vereine und Verbände im Bereich des Umweltschutzes.

Dazu Michael Schmidt, stv. Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, der den damaligen Beschluss ausgehandelt hat:

„Dem Ratsbeschluss gingen lange Aushandlungsprozesse zwischen den Fraktionen vorweg, die einerseits mit den Förderentscheidungen des Jugendhilfeausschusses zur Umsteuerung in einigen Bereichen der offenen Kinder- und Jugendarbeit einhergingen. Andererseits wollte der Stadtrat mit dem Beschluss gleichzeitig die nach wie vor unbefriedigende oder teils versagte Finanzierung von wichtigen Projekten im Bereich des nachhaltigen Umganges mit Ressourcen und der Kreislaufwirtschaft, etwa durch Selbsthilfe- und Upcycling-Werkstätten, Sozial- und Second-Hand-Läden und Umweltbildungsprojekte korrigieren.“

Das Handeln des Umweltamtes als zuständige Förderinstanz provoziert nun eine Auseinandersetzung um die Verbindlichkeit von Stadtratsbeschlüssen. Auf Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass man aus dem Beschluss einerseits nicht herauslesen könne, dass es sich bei der Finanzierung um zusätzlich bereitzustellende Finanzmittel handele und andererseits, dass es sich bei den monatlichen 10.000 € nicht um eine feste Summe, sondern eine Maximalförderung handeln würde.

Michael Schmidt: „Die Interpretation von Beschlüssen kann nicht nach Gutdünken gedehnt werden wie es einem lieb ist. Wenn der Stadtrat, der die Haushaltshoheit hat, zusätzliche Mittel beschließt, sind diese konsequent durch die Verwaltung bereit zu stellen und entsprechend der aufgestellten Kriterien auszureichen. Dies ist nachweislich nicht geschehen und veranlasst meine Fraktion hier zunächst kritisch nachzufragen. Im Zweifel wird aber auch eine Prüfung durch die Landesdirektion für Klarheit sorgen müssen.“

Foto: Martin Jehnichen

Jürgen Kasek, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion, ergänzt:

„Wir erwarten, dass den beiden Upcycling-Werkstätten eine Förderung entsprechend der vorgelegten Konzeption zuteilwird, die aber auch nicht zulasten anderer Umweltprojekte geht, die aus dem Budget zur Förderung von Vereinen und Verbänden finanziert werden. Mit der Zero-Waste-Strategie hat sich die Stadt Leipzig, beschlossen durch den Stadtrat, zu einer klaren Zielstellung bekannt, die nun endlich auch mit Leben gefüllt werden muss. Dazu ist eine bessere und planungssichere Finanzierung von Projekten von Vereinen und Verbänden notwendig, die sich diesen Zielen verpflichten und teilweise bereits seit Jahren eine wertvolle und sinnstiftende Arbeit leisten. Hierzu sind die beiden Projekte Restlos und der Kinder- und Jugendwerkstatt nur exemplarisch zu nennen, weitere wie etwa das KrimzKramz in Leutzsch gehören auch seit vielen Jahren zu den unverzichtbaren Partnern, die sich aber auch immer schon von Jahr zu Jahr mit unsicheren Finanzierungen hangeln. Hier braucht es endlich Klarheit, weswegen wir uns neben einer besseren finanziellen Ausstattung solcher Projekte auch für eine klarere Abgrenzung von Finanzierungsbereichen in der Vereins- und Projektförderung aussprechen.“

Hintergrund:

Am 20. September 2023 fasste der Stadtrat einen Beschluss im Zusammenhang mit dem Antrag VII-A-08404-NF-03 „Freiräume für junge Menschen in Leipzig sichern“. Dabei wurde mittels eines Änderungsantrages unserer Fraktion, unter Punkt 2 und 3 beschlossen, dass den Trägern Mütterzentrum Leipzig e.V. sowie Kinder- & Jugendwerkstatt e.V. eine Übergangsfinanzierung in Höhe von monatlich 10.000 € aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt Leipzig für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis 30.06.2024 zur finanziellen Absicherung zur Verfügung gestellt werden, damit die Vereine Miet-, Betriebs-, Personal- und Umgestaltungskosten für ihre Projekte im Bereich Upcycling decken können. Grundlage der Auszahlung sollte ein entsprechendes Konzept und dessen tatsächliche Umsetzung bilden. In diesem Zeitraum sollte zudem in Abstimmung mit den Trägern eine Anpassung der künftigen inhaltlichen Nutzungskonzepte bzw. des Angebotsschwerpunkts erarbeitet und vereinbart werden, um eine langfristige Finanzierung ab Juni 2024 zu ermöglichen.

Beide Träger erarbeiteten daraufhin entsprechende Anträge und Konzepte und reichten diese beim Amt für Umweltschutz ein. Auf Grund der Kurzfristigkeit und der für 2023 schon gewährten Förderung für das Projekt Restlos verzichtete der Mütterzentrum Leipzig e.V. für 2023 auf die zusätzlichen Mittel. Der Antrag für 2024 musste dann in mehrfachen Absprachen mit dem Umweltamt und Überarbeitungsrunden entsprechend getrennt auf die beiden Halbjahre und die Möglichkeit der erhöhten Fördersumme bis einschließlich Juni 2024 angepasst werden. Für 2024 hatte der Träger für das erste Halbjahr 2024 bei einem Gesamtvolumen von rund 80.000 € beim Umweltamt eine Summe von rund 52.000 € beantragt. Dennoch wurde seitens des Umweltamtes ein Bescheid in Höhe von lediglich 29.800 € statt der beschlossenen 60.000 € bzw. der beantragten 52.000 € erteilt. Gleichzeitig erfolgte die Auflage, dass der Finanzierungsplan in der Gesamtsumme als verbindlich gilt, das Projekt wie im Antrag beschrieben umzusetzen ist und die fehlenden 20.000 € eingespart und/oder aus Eigenmitteln erbracht werden sollen. Andernfalls würden die Fördermittel des Umweltamtes nicht ausgereicht. Für das zweite Halbjahr 2024 wurde eine Förderung sogar komplett versagt.

Bei der Kinder- und Jugendwerkstatt stellt es sich so dar, dass der Träger nach Einreichen seines Antrages bzw. der Konzeption in 2023 eine Förderung erhielt, ab Januar 2024 jedoch eine Ablehnung. Die Mitarbeitenden mussten daraufhin die Projektarbeit beenden und sich zu Beginn des Jahres arbeitslos melden.

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