Stadtraum Bayerischer Bahnhof – Grüne fordern Maßnahmen zur Schadensbegrenzung!

Pressemitteilung vom 13. März 2018

Bereits 2010/2011 wurde in Bezug auf die Entwicklung dieses Plangebietes ein städtebauliches und freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren (Realisierungswettbewerb) durchgeführt, 2012 die „Rahmenvorlage zur Entwicklung des Stadtraumes Bayerischer Bahnhof“ vom Stadtrat beschlossen und ein mehrstufiges Bürgerbeteiligungsverfahren mittels zweier Bürgerforen und eines Workshops durchgeführt. Dies mündete letztlich 2014 in einen weiteren Stadtratsbeschluss, die sogenannte Rahmenvereinbarung zu den Planungsleitlinien, die allerdings nie in Kraft trat.
 
Der Vertrag zwischen der Stadt und der Grundstückseigentümerin war an die Bedingung geknüpft, dass die Eigentümerin zuvor die Bauflächen für Schulen und Kitas an die Stadt verkaufen sollte. Obwohl die unterschriftsreifen Kaufverträge dazu seit Oktober 2014 vorlagen, wurden diese nie unterzeichnet. Zur Rettung des scheinbar festgefahrenen Prozesses schaltete sich dann der Oberbürgermeister persönlich ein und beauftragte Rechtsanwalt  Christoph von Berg ein Mediationsverfahren durchzuführen. Dies wiederum mündete in einem weiteren Stadtratsbeschluss im Juni 2017, der Durchführungsvereinbarung (Grundlagen) zum Siegerentwurf des Wettbewerbsverfahrens zum Bayerischen Bahnhof aus 2011“.

Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Seit dieser Mediation ruht still der See. Es wurden allseits mit dieser Mediation und dem Stadtratsbeschluss große Hoffnungen verbunden. Diese wurden jäh mit den nun bekanntgewordenen Verkaufsabsichten der Grundstückseigentümerin enttäuscht. Eine Seifenblase ist offensichtlich geplatzt! Von einer angestrebten und gewollten zügigen Entwicklung des Areals kann nicht mehr gesprochen werden!  Stattdessen wird das Grundstück meistbietend zum Verkauf angeboten und Grundstücksspekulation betrieben!

Wir Grüne stellen nüchtern fest: Bis heute sind die Planungen zum Stadtraum Bayerischer Bahnhof nicht nennenswert vorangekommen und der Stadt Leipzig ist dadurch mittlerweile auch ein erheblicher Schaden entstanden: Fördermittel in Bezug auf den Abbruch der Industriebrache „Gurken-Schumann“ und die Neugestaltung der öffentlichen Grünfläche verfielen, dringende Grundstücksan- bzw. -verkäufe in Bezug auf den Schulcampus und die insbesondere dringend benötigten Kita-Standorte wurden bis heute nicht vollzogen.

Trotz der hoffnungsvollen Mediation wurden Zusagen und Versprechungen seitens der Grundstückseigentümerin zu unserem Bedauern nicht eingehalten. Bis heute wurden mangels Interesse der Vorhabenträgerin keine Verhandlungen in Bezug auf die Durchführungsvereinbarung sowie auf die in der Konzeption „Baurecht“ vorgesehenen B-Plangebiete aufgenommen. “

Michael Schmidt, familienpolitischer Sprecher der Fraktion ergänzt:

„Gerade der vor Jahren vereinbarte Bau von zwei geplanten Kitas am Dösner Weg und an der Kohlenstraße durch den Investor wird seit Jahren nicht realisiert. Es fehlen daher die dringend benötigten und seitens der Stadtverwaltung eingeplanten 330 Kita- und Hortplätze. Hier werden Entscheidungen auf dem Rücken hunderter Eltern, die so dringend auf einen Kitaplatz angewiesen sind und in ihrer Not auch die Stadt auf Schadenersatz und Verdienstausfall verklagen, verschleppt.“

Tim Elschner weiter: „Vor dem Hintergrund des dringenden Bedarfs der beiden Kitas und der Schule sowie aufgrund der Wohnraumknappheit und  Absicherung der geplanten Grünfläche hält es unsere Fraktion deshalb für dringend geboten, umgehend eine städtebauliche Entwicklung für das gesamte Plangebiet gemäß §§ 165 ff BauGB einzuleiten, um nun so die Durchführung der Planungen und auch die Umsetzung im Sinne einer kooperativen Baulandentwicklung zügig voranzutreiben.“

Eine Entwicklungsmaßnahme gemäß §§ 165 ff BauGB darf nur durchgeführt werden, wenn sie dem „Wohl der Allgemeinheit“ dient und eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der Kommune hat. Zur Sicherung der Entwicklung dient auch der so entstehende Genehmigungsvorbehalt für alle Erwerbsvorgänge und alle wesentlichen Änderungen in dem Bereich. Die Gemeinde hätte sogar ein Vorkaufsrecht und könnte auch Grundstücksenteignungen ohne Bebauungsplan vornehmen.

Antrag: "Stadtraum Bayerischer Bahnhof: Einleitung einer städtebaulichen Entwicklung gemäß §§ 165 ff BauGB"

Zurück