Städtebauliche Entwicklung für das Areal Große Fleischergasse einleiten (Antrag 544/14)

Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, für das städtische Areal zwischen Großer Fleischgasse, Dittrichring und Matthäikirchhof die städtebauliche Entwicklung einzuleiten.
  2. Es ist ein Entwicklungs- und Nutzungskonzept unter Einbeziehung relevanter städtischer Akteure sowie der Bürgerinnen und Bürger zu erstellen. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren ist durchzuführen. Dem Stadtrat ist bis zum Ende des III. Quartals 2014 ein entsprechender und geeigneter Verfahrensvorschlag zur Entscheidung vorzulegen.
  3. Das vom Stadtrat zu beschließende Entwicklungs- und Nutzungskonzept ist Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Begründung
Die Innenstadt hat in den letzten Jahren eine Dynamik und großen Zuwachs an Lebensqualität erfahren. Der Richard-Wagner-Platz wurde neu gestaltet. Die Höfe am Brühl wurden gebaut. Und die Grundsteinlegung für die Hainspitze soll am 16. Mai 2014 erfolgen. Bereits seit 2010 hat der Promenadenring die von Max Klinger gestaltete Treppe wiedererhalten. Doch den Durchgang zur Innenstadt, der mit dem zu Beginn der 1980er Jahre erfolgten Bau der Bezirksdirektion Leipzig des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, verloren ging, gibt es noch nicht.

Das geschichtsträchtige Areal zwischen Großer Fleischergasse, Dittrichring und Matthäikirchhof, das sich im Eigentum der Stadt Leipzig befindet, ist als sog. „Potenzialfläche“ zu bewerten.

Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Stadt Leipzig diese Fläche im Eigentum behalten und/oder bei Investoreninteresse (vielleicht auch nur teilweise) verkaufen solle. Des Weiteren gilt es sich über eine grundsätzliche Nutzung und Entwicklung zu verständigen.

Die Erstellung eines Entwicklungs- und Nutzungskonzeptes mit Bürgerbeteiligung zielt deshalb unter Berücksichtigung von Punkt 3. des Antrages darauf ab, frühzeitig und noch wirksam auf Planungs- und evtl. Verkaufsabsichten der Stadtverwaltung Einfluss zu nehmen.

Unter anderem nachfolgend aufgezeigte konkrete Varianten bzw. Ideen, die es möglicherweise auch zu kombinieren gilt, sind bei der Erstellung eines Entwicklungs- und Nutzungskonzeptes mit Bürgerbeteiligung zu diskutieren:

  • Im Grundsatz soll die bisherige zulässige innerstädtische Nutzungsmischung (Handel, Büro, und Wohnen) aufgegriffen werden.
  • Der Wohnnutzung soll aber eine deutliche Priorisierung eingeräumt werden. Dementsprechend soll eine Wohnnutzung auch unterhalb des 4. Obergeschosses ermöglicht werden.
  • Der Schaffung von neuem, auch preisgünstigen Wohnraum soll angemessen Rechnung getragen werden.
  • Das die Leipziger Innenstadt prägende Passagensystem soll fortgeführt werden. Ein Gehrecht soll für die Allgemeinheit und rund um die Uhr eingeräumt werden.
  • Die Höchstzahl zulässiger Stellplätze soll auf ein Minimum beschränkt werden. Oberirdische Parkgaragen sollen ausgeschlossen werden. Ebenso oberirdische Parkplätze mit Ausnahme von Kfz-Stellplätzen für Menschen mit Behinderung. Das Konzept „autoarme Innenstadt“ ist entsprechend fortzuführen.
  • Gestalterische Vorgaben für Gebäude und Werbeanlagen sollen formuliert werden.
  • Einer kleinteiligen Gebäudestruktur soll gegenüber einer Blockbebauung grundsätzlich der Vorzug gegeben werden. Bei Neubebauung sollen die historischen Baufluchten wieder aufzunehmen.
  • Eine grünplanerische Gestaltung um das Denkmal „Mathäikriche“ soll verwirklicht werden. Sitzgelegenheiten sollen neu geschaffen werden, damit ein öffentlicher Aufenthaltsbereich mit Identifikationsfunktion entsteht.
  • Das Stelenprojekt „Orte der Friedlichen Revolution“ oder eine andere Form der würdigen Erinnerung an die Friedliche Revolution von 1989 soll an diesem geschichtsträchtigen Ort etabliert werden.
  • Am Standort soll eine Kindertagesstätte, vielleicht auch ein Schulneubau errichtet werden, wenn die Voraussetzungen und Bedarfe dafür vorliegen.

Der Antrag wurde am 15. April vom Antragsteller zurückgezogen

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