Standards für kommunale Alttextil- und Schuhsammlungen konkretisieren!

Pressemitteilung vom 12.02.2014:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen reicht Änderungsantrag zur Drucksache "Neuorganisation der Alttextil- und Altschuhsammlung in der Stadt Leipzig durch den Eigenbetrieb Stadtreinigung" ein

Diana Ayeh, Stadträtin Bündnis90/Die Grünen im Fachausschuss Umwelt und Ordnung:
"Ich begrüße die Initiative der Stadtverwaltung die Organisation der Altkleidersammlung zukünftig in kommunaler Hand zu organisieren. Ein bisher für Nutzer und Verbraucher undurchsichtiges Geschäft könnte so transparenter gestaltet, Sozial- und Umweltstandards besser etabliert werden. Die in der Vorlage festgehaltenen Forderungen nach mehr Transparenz sowie Umwelt- und Sozialstandards bei der Sammlung, Verwertung und Vermarktung dürfen aber nicht Forderungen auf dem Papier bleiben, sondern müssen konkret Umsetzung finden.

Wir fordern mit unseren Änderungsantrag die Stadt deshalb auf, in einem Jahresbericht die Verwertung und Vermarktung von Alttextilien und -schuhen offen zu legen.
Auf den aufgestellten Sammelbehältern, in der Werbung und in Sammelaufrufen sollte offen über die Verwendung der gesammelten Kleidung und Schuhe informiert werden. Aufgrund der oft negativen Folgen massiver Exporte von Alttextilien in den Globalen Süden sollten sich gemeinnützige Sammler in Leipzig zudem klar zu den Standards des Dachverbandes Fairwertung bekennen. Die Bürgerinnen und Bürger Leipzig, die tatsächlich Altkleider und ?schuhe an soziale Projekte spenden wollen, soll Gemeinnützigkeit nicht nur suggeriert, sondern garantiert werden."

Hier der Text des Änderungsantrags:

Änderungsvorschlag
Der Beschlusstext der Drucksache wird Pkt. 1

Neu: Pkt. 2 Standards für gewerbliche Alttextil- und Schuhsammlungen in Leipzig:
Die Stadt verpflichtet sich dem Prinzip der sozial-verträglichen Verwertung der gesammelten Alttextilien und Schuhe. Die Verwertung und Vermarktung der gesammelten Textilien wird in einem Bericht, z. B. über einen Jahresbericht, offengelegt und nachgewiesen.
Auf den Sammelbehältern, in der Werbung und in Sammelaufrufen wird klar, sachlich und offen über die Verwendung der gesammelten Kleidung informiert.

Neu: Pkt 3 Standards für gemeinnützige Alttextil- und Schuhsammlungen in Leipzig:
Eine Sondernutzungserlaubnis für Container im öffentlichen Raum wird nur an gemeinnützige Träger erteilt, die sich den Standards des Dachverbandes Fairwertung verpflichten.

Begründung:

Insbesondere die Sammlung von Alttextilien mittels stationärer Container im öffentlichen Raum vermittelt einen sozialen Weiterverwendungszweck, wodurch Bürger/innen bereitwillig und im guten Glauben spenden. Tatsächlich hat die Stadt Leipzig, wie auch bisher der Großteil der bisherigen Verwertungsfirmen, gewerbliche Absichten. Gewerbliche Sammlungen sollten auch als solche gekennzeichnet sein. Zudem sollte die Verwertung und Vermarktung der Alttextilien und -schuhe durch einen jährlichen Bericht für jeden nachvollziehbar sein. Für diejenigen, die ihre Kleidung sozialen Zwecken vor Ort zuführen möchten, sollten Informationen durch die Stadtreinigung bereit gestellt werden, welche Partner diese Spenden entgegen nehmen.

Da der massive Export von Alttextilien und -schuhen u.a. zur Zerstörung von lokalen Textilmärkten im globalen Süden führen kann, müssen karitative Organisationen nicht nur auf ihre formale Gemeinnützigkeit, sondern auch auf weitere Sozial- und Umweltstandards hin geprüft werden. Der Dachverband Fairwertung setzt sich seit Jahren für Transparenz und Verantwortlichkeit bei der Verwertung und Vermarktung von gebrauchter Kleidung ein. Die Genehmigung einer Sondernutzungserlaubnis an gemeinnützige Anbieter muss deshalb an folgende Standards geknüpft sein:

1. Gemeinnützigkeit
Die gesammelten Textilien oder die Erträge aus dem Verkauf werden unmittelbar und mittelbar sozialen, diakonischen oder karitativen Zwecken zugeführt. Mit den Kleidersammlungen werden keine eigenwirtschaftlichen Ziele verfolgt. Jedes Kleidungsstück, dass an einen FairWertung-Sammler abgegeben wird, unterstützt damit soziale Zwecke.

2. Eigenverantwortliche Sammlung statt Namensverkauf
Die Kleidersammlungen werden von der jeweiligen Organisation selbst verantwortet. Das Vermieten des eigenen Namens oder Logos an eine gewerbliche Sammelfirma für deren eigene Sammlungen ist nicht zulässig.

3. Erfüllung aller Rechtsnormen
Die Sammelorganisation ist für die korrekte Abwicklung ihrer Sammlungen und eine ordnungsgemäße Verwertung der gesammelten Textilien verantwortlich. Vor Beginn einer Sammlung werden die dafür erforderlichen Genehmigungen eingeholt. Bei der gesamten Geschäftstätigkeit werden die geltenden Arbeits- und Sozialgesetze sowie die abfall- und zollrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Bei Sortierung und Vermarktung wird vorrangig mit Firmen zusammengearbeitet, die sich ebenfalls vertraglich gegenüber FairWertung auf diese Prinzipien verpflichtet haben und dies überprüfen lassen.

4. Klare und wahrheitsgemäße Information
In der Werbung und in Sammelaufrufen wird klar, sachlich und offen über die Verwendung der gesammelten Kleidung informiert. Missverständliche oder verschleiernde Formulierungen in Bezug auf die Verwertung der Kleidung werden unterlassen.

5. Umweltschutz und verantwortliche Entsorgung
Die vom Sammler selbst aussortierten unbrauchbaren Bestandteile werden nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf eigene Kosten schadlos entsorgt. Die Entsorgungskosten für unbrauchbare Stücke, textile Reste und Abfälle werden nicht auf andere Sammelorganisationen abgewälzt.

6. Umfassende Transparenz und Kontrolle
Die Verwertung oder Vermarktung der gesammelten Textilien wird gegenüber FairWertung offengelegt und nachgewiesen. FairWertung oder anerkannte externe Prüfer können die Einhaltung aller Sammlungs-, Verwertungs- und Vermarktungskriterien kontrollieren.

Quelle: http://www.fairwertung.de/info/wir/standards/index.html


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