Stelle zur Umsetzung des Teilhabegesetzes (BTHG) im Amt für Jugend und Familie dauerhaft schaffen

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

Die im April 2020 eingerichtete und zum 31.12.2020 wieder gestrichene Stelle zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Amt für Jugend und Familie wird als unbefristete Stelle umgehend wieder eingerichtet.

Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung des Teilhabeplanes wurde im AfJFB eine Stelle als Inklusionsbeauftragte eingerichtet. Aufgrund des bis 31.12.2020 befristeten Stellenplanes wurde auch diese Stelle zunächst befristet eingerichtet, obwohl die ihr zugeschriebene Aufgabe laut Teilhabeplan eine dauerhafte Aufgabe sein sollte. Dennoch wurde im Rahmen der Aufstellung des Stellenplanes diese Stelle gestrichen, statt sie in den neuen Stellenplan als unbefristete Stelle zu übernehmen. Dies ist nicht hinnehmbar und widerspricht dem Stadtratsbeschluss im Rahmen des Teilhabeplanes. Die Stelle ist daher umgehend wieder einzurichten und schnellstmöglich unbefristet zu besetzen und hinsichtlich der Stellenbeschreibung auf die Umsetzung des BTHG im Bereich des Amtes für Jugend und Familie auszurichten.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde mehrheitlich vom Stadtrat abgelehnt.

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