Stellungnahme der FraktionBündnis 90/Die Grünen zur Landwirtschaft im Stadtgebiet Leipzig – Grobkonzept

Grundsätzlich:

Auch wenn die Klimanotstandsbeschlüsse als Grundlage genannt werden, fehlt eine grundsätzliche regionale Gesamt-Zielstellung z.B. als „Bioregion Leipzig“. Diese Visionen sind nicht ansatzweise vorhanden, werden folglich auch nicht untersetzt.

Es stellt Kriteriensets zur Bewertung der Pachtangebote vor, was im Vorgehen plausibel erscheint. Die Bepunktungshöhe sollte noch einmal diskutiert werden (der Fokus sollte auf der regionalen Biolandwirtschaft liegen).

Die Stadt wollte prüfen, inwieweit sie eine Gründung eines Landwirtschaftsbetriebes in die Wege leiten könne. Dazu findet sich nichts im vorliegenden Papier.

Das Überbieten des Mindestpachtpreises sollte den Bewerbern keinen Vorteil bringen, dies benachteiligt kleine und neu gegründete Betriebe.

7003 – Erhalt / Ankauf von Flächen

Es gibt keine Hinweise auf Verkauf landwirtschaftlicher Flächen, was begrüßt wird.

Die Identifikation (Katalogisierung) von Flächen, inkl. Identifikation von Flächen mit langfristiger Pachtvergabe wird von unserer Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als sehr gut bewertet!

Es fehlt im Sinne der Bestandserweiterung völlig die Identifikation und Suche nach neuen Flächen (Brachflächen im Stadtgebiet, alte Gärtnereien etc.), die für Biolandwirtschaft und/oder Gartenbauprojekte geeignet sind. Demzufolge sind auch keine Mittel für strategischen Ankauf von Flächen dargestellt, obwohl erhebliche Mittel im Haushalt der Stadt eingestellt sind. Hier wird die Chance vertan, Gelder daraus auch für den Ankauf landwirtschaftlicher/gärtnerischer Flächen zu binden.

Es wird begrüßenswerter Weise mehr Transparenz bei Vergaben in Aussicht gestellt, was jedoch nicht näher ausgeführt wird. Der Vergabeprozess muss transparent sein.

7004 – Anlage Wildblumenstreifen

Eine Pachtbefreiung für Landschaftsstrukturelemente ist angedacht, bleibt jedoch unkonkret.

Es fehlt aus unserer Sicht

  • Wo (die Zielsetzung muss räumlich überall sein)
  • Wie groß (Gesamtfläche der Stadt als Ziel definieren)
  • Mindestgrößen pro eingerichtete Fläche
  • Definition von Art und Lage im Einzelfall beschreiben (z.B. Straßenbegleitgrün nicht unter 10 m Breite.

Die vorgesehene Pflicht zur Umsetzung von Landschaftsstrukturelementen nach initialer Begutachtung (von Ökologen + Agrarwissenschaftler) war Intension des Antrages und wird begrüßt unter vorgenannten Prämissen.

7005 Pflanzenschutzmittel

Verbot Klärschlamm und Komposte – dieses Verbot besteht z. T. bereits und sollte bekräftigt werden.

Reduktion/Verzicht auf Pflanzenschutzmittel – bleibt nebulös, es wird lediglich das Wort „Reduktion“ verwendet. Nur die konsequente schrittweise Durchsetzung eines vollständigen Verbotes - insofern und sobald es rechtlich möglich ist - wird von uns mitgetragen. Es fehlt die Zielsetzung, wann ein vollständiges Verbot durchgesetzt sein wird. Es gibt nicht einmal eine Mindestangabe, wie viel reduziert werden sollte und zu welchem Vergleichswert.

In der Bewertungsmatrix wird der kompletter Verzicht von Pflanzenschutzmitteln genauso bewertet wie Teilbetrieb mit ökologischer Wirtschaftsweise, was inakzeptabel ist.

7007 Förderung Biolandwirtschaft

Der Kriterienkatalog bevorzugt definitiv Biolandbau, was begrüßt wird.

Es fehlt jedoch die Zielstellung (Schritte) zur Erweiterung der Anteile Biolandwirtschaft am Gesamtvolumen und das Ziel der vollständigen Umstellung.

7008 Pachtbefreiung in Umstellungsphase

Die von uns geforderte Pachtbefreiung in der Umstellungsphase zum Biolandbau fehlt und wird hiermit angemahnt.

7009 – Sicherung Wassereinzugsgebiete

Diese Aufgabe sollte im Konzept nicht weiter verfolgt werden, da er im Stadtgebiet nicht realisierbar ist. Der Antrag zielte damals auf das erweiterte Umland.

Allgemein

Es sollte nicht nur auf gentechnisch verändertes Saatgut verzichtet werden, sondern auch auf gentechnisch verändertes Futtermittel.
Die Nachhaltigkeitskriterien sollten definiert werden und streng ausgelegt.

Jung- und Kleinbauern sollten in der Bewertungsmatrix höher bepunktet werden. Ebenso die ökologische Wirtschaftsweise.
Wissenstransfer: hier sollten verbindliche Kriterien eingeführt werden.

Der Begriff Region muss definiert werden.

Manche Bewertungskriterien schließen sich gegenseitig aus. Dies muss entweder genau bestimmt werden und/oder die ökologischere Variante wesentlich höher bewertet werden.

Rechtsrahmen

Die aufgeführten Regelungen des BGB (keine Kündigung von Pachtflächen möglich, wenn Existenzen bedroht werden) wird als Drohkulisse gegen Änderungen der strategischen Ausrichtung der Grundstückspolitik in den Raum gestellt. Hier sind relativierende Klarstellungen unter Beachtung der geltenden Rechtsanwendungen notwendig.

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