Straßenmusik in der Innenstadt – neue Polizeiverordnung macht nichts besser!
Pressemitteilung vom 17. Oktober 2016
Zur vorgeschlagenen Änderung der Polizeiverordnung erklärt Katharina Krefft, Fraktionsvorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Dass die Stadtverwaltung ein Verbot von Straßenmusik ab 20 Uhr vorsieht, ist für uns nicht nachvollziehbar. Straßenmusik ist eine uns sehr wichtige Errungenschaft der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Straßenkunst und -musik ist Kultur und als solche schützenswert.
Auch nach 20 Uhr können Darbietungen in der Innenstadt für eine angenehme Atmosphäre sorgen. Zumal eine gesetzliche Regelung, die Straßenmusik ab 22 Uhr untersagt, schon heute besteht. Es reicht aus unserer Sicht, dass die schon bestehenden Regelungen (Zeitbeschränkungen und Lautstärkeregelungen) bezüglich Straßenmusik kontrolliert und durchgesetzt werden, weswegen wir die Stellenaufstockung um 10 Bedienstete beim Stadtordnungsdienst begrüßen.
Was die Verwaltung dem Stadtrat zur Beschlussfassung als angebliche Präzisierung der Polizeiverordnung bezüglich Straßenmusik vorschlägt, sehen wir dagegen kritisch. Auch, weil die Stadtverwaltung mitnichten die Wünsche und Anregungen der Geschäftsleute, Kirchen und der Bewohnerschaft der Innenstadt berücksichtigt oder sich auch nicht von anderen Großstädten und deren innovativen Lösungsansätzen inspirieren lässt.“