Transparenz der ÖPNV-Finanzierung

Pressemitteilung vom 25. Januar 2016

Im Zusammenhang mit der Vorlage zur Fortschreibung des Verkehrsleistungsfinanzierungs-vertrages veröffentlichte die Stadt eine Übersicht über die Zahlungen der Stadt an die LVB. Gleichzeitig wurden Zuschüsse über die bekannten 45 Mio. EUR / Jahr hinaus in der Ratsversammlung als rechtlich bedenklich dargestellt, weil sie mit EU-Beihilferecht nicht konform wären.

Hierzu erklärt Daniel von der Heide, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Auf der einen Seite werden Zuschüsse über 45 Mio. EUR hinaus an die LVB als beihilferechtlich problematisch dargestellt, auf der anderen Seite wird betont, dass die LVB deutlich mehr Geld aus dem städtischen Haushalt bekommen. Beides ist nicht falsch, aber es zeigt, dass man sehr genau darauf achten muss, über welche Leistungen gesprochen wird bzw. auf welchen Anspruch die Zahlungen an die LVB gründen. So lange unklar ist, wie viel Geld die LVB für die Leistungen aus der Betrauung beihilferechtskonform erhalten können, also wie hoch die Kosten aus der Betrauung mit den gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen sind, ist eine rechtliche Bewertung wenig hilfreich. Es wäre doch erstaunlich, wenn die Kosten der gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen in den letzten Jahren stabil geblieben wären trotz allgemein bekannter Kostensteigerungen. So suggeriert es die Verwaltung, wenn die 45 Mio. EUR seit Jahren nicht erhöht wurden und eine Erhöhung beihilferechtlich gar nicht möglich sein soll.
Die Verwaltung scheint sich dabei nicht immer einig zu sein, wie die Finanzierung der LVB zu bewerten ist: Wofür ist die Übersicht über die Zahlungen der Stadt an die LVB hilfreich, wenn diese sich gar nicht auf die Betrauung der LVB mit den Verkehrsleistungen beziehen? Um genau diese Leistungen geht es aber in der Vorlage.
Wir fordern hier maximale Transparenz um eine sachgerechte Diskussion zu ermöglichen! Daher begrüßen wir, dass die Übersicht über die weiteren Zahlungen öffentlich einsehbar ist. Wir fordern aber darüber hinaus eine Veröffentlichung der Kosten der LVB für die gemeinwirtschaftlichen Verkehrsleistungen, weil nur dann eine Bewertung der 45 Mio. EUR, sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich, möglich ist.“

Die LVB erbringen Verkehrsleistungen sowohl eigenwirtschaftlich, also kostendeckend, als auch gemeinwirtschaftlich, also Leistungen, die nicht kostendeckend zu erbringen sind und für die daher ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen besteht. Der Umfang der Gesamtleistung sowie die Aufteilung in eigenwirtschaftlich und gemeinwirtschaftlich ist bisher nicht transparent veröffentlicht worden. In der Begründung zur Vorlage 1868 wird nur dargestellt, dass ein entsprechender Bericht erstellt wurde, dieser wurde aber nicht als Anlage zur Verfügung gestellt.

„Falls die Verwaltung keine umfassende Darstellung und Bewertung der einzelnen Bausteine der ÖPNV-Finanzierung erstellen kann, sollte sie ggf. die bbvl damit beauftragen. Es ist jedenfalls sehr wichtig, dass wir möglichst schnell eine echte Grundlage für die Diskussion über die Nahverkehrsfinanzierung in Leipzig bekommen.“ erklärt von der Heide hierzu abschließend.

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