Übersicht aller Änderungsanträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Haushaltsplanentwurf 2013

Aufzug Schulmuseum

Beschlussvorschlag

Der Bau des Personenaufzuges im Schulmuseum wird 2013 realisiert. Die dafür erforderlichen Mittel sind in den Haushalt 2013 einzustellen.

Begründung:
Das Schulmuseum bietet auf vier Etagen Exponate und Veranstaltungsräume für verschiedene Altersgruppen an. Es verfügt nach wie vor über keinen Aufzug, der die Erreichbarkeit der oberen Etagen und Angebote für Körperbehinderte, alte Menschen, Schwangere und Personen mit Kinderwagen möglich macht. Diese Gruppen werden ausgeschlossen und können die Unterrichtsmethoden der Vergangenheit, wie beispielsweise mit dem Rohrstock als Erziehungsmittel und engen Holzschulbänken, wie sie dort gezeigt werden, nicht erleben oder erfahren, warum wir dieses heute ganz klar ablehnen oder die Vielzahl moderner Unterrichts- und Schulkonzepte kennen lernen, die sehr viel mehr Lernfreude bringt.
Das Museum muss für alle gut erreichbar werden, daher ist der Personenaufzug nun endlich zu realisieren.

behindertengerechte Toiletten im Schulmuseum

Beschlussvorschlag:

Im Jahr 2013 werden im Schulmuseum behindertengerechte Toiletten eingebaut und die entsprechenden Mittel zusätzlich eingestellt.

Begründung:
Da mit dem Einbau des Personenaufzuges im Schulmuseum erfreulicherweise wohl auch mit einem Anstieg körperbehinderter Besucher zu rechnen ist, sind für diese auch behindertengerechte Toiletten einzurichten. Im Sinne der 2010 erklärten Barrierefreiheit in Leipzig ist dies 2013 mit zu realisieren.

 

Erhöhung des Etats für Sozialvereine

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Erhöhung des Etats für Sozialvereine, um die Inflationskosten auszugleichen, um 200 T €.

Begründung:
Sozialvereine haben Pflichtaufgaben übernommen. Sie halten Angebote für Senioren vor, beraten gleichgeschlechtlich Liebende und betreuen Asylsuchende. Sie schützen Frauen und ihre Kinder und kümmern sich um die Anliegen und Angelegenheiten sozial Benachteiligter - und all das mit hohem Engagement. Aber auch die Aktiven müssen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Mitarbeiter in den Vereinen und Verbänden haben einen Anspruch darauf, tariflich entlohnt zu werden wie Mitarbeiter der Stadtverwaltung auch. Nach den Tarifsteigerungen in diesem und im kommenden Jahr muss daher eine Anpassung der Förderung erfolgen.


Projekt zur Fassaden- und Dachbegrünung 2013
Beschlussvorschlag

Es werden in den Haushaltsplan 30 T € für ein Projekt zur Fassaden- und Dachbegrünung eingestellt.

Begründung:
Hiermit kann ein Projekt früherer Jahre, die Aktion „Klettermax“ wieder aufgegriffen werden. Das Projekt umfasst die kostenlose Beratung und Bereitstellung von Pflanzenmaterial sowie ggf. auch Rankhilfen. Maßnahmen der Fassaden- und Dachbegrünung haben positive Wirkung auf das Stadtklima und tragen zur Verbesserung der lufthygienischen Situation bei, daher sind sie auch im Luftreinhalteplan benannt.

 

Fußgängerüberweg über die Harkortstraße in Höhe Straße des 17. Juni/Beethovenstraße

Beschlussvorschlag

Der Fußgängerüberweg über die Harkortstraße in Höhe der Straße des 17. Juni/Beethovenstraße wird 2013 realisiert. Die notwendigen Mittel werden zusätzlich im Produkt VTA eingestellt.

Begründung:
Der fehlende sichere Fußgängerüberweg über die Harkortstraße in Höhe der Straße des 17. Juni/Beethovenstraße ist täglich für unzählige StudentInnen, die zwischen den verschiedenen universitären Einrichtungen bzw. auch der Mensa wechseln und vor allem auch für junge Familien, die in Richtung Clara-Zetkin-Park unterwegs sind, ein lebensgefährliches Unterfangen. Durch die vier Fahrspuren und den oft aus beiden Richtungen kommenden und verschieden schnell fließenden Fahrzeugverkehr, kommt es immer wieder zu gesundheitsbedrohlichen Situationen. Die Querung gehört zu den fünf Leipziger Unfallschwerpunkten. Insofern sollte die Schaffung dieser Querung oberste Priorität besitzen.


Eigenes Budget für Gehwegunterhaltung

Beschlussvorschlag

Zur Unterhaltung und Instandsetzung von Gehwegen wird im Produkt VTA ein eigenes PSP-Element eingerichtet und mit zusätzlich 500 T € untersetzt.

Begründung:
Der Zustand der Gehwege ist an vielen Stellen in Leipzig in einem sehr gefährlichen Zustand. Es ist zum Teil abzuraten bestimmte Wege mit einem Kinderwagen oder als mobil beeinträchtigter Mensch nutzen zu wollen. Die Granitplatten sind verschoben, oder es fehlt Kleinpflaster. Teilweise sind in Wohngebieten Gehwege noch unbefestigt. Weil der Anteil des Fußverkehrs am Stadtverkehr erfreulicherweise dennoch steigend ist und weiter gefördert werden soll, muss auch die Sanierung von Gehwegen entsprechend verbessert und vorangebracht werden.
 
Die Finanzierung von fußverkehrsfördernden Maßnahmen erfolgt in Leipzig bisher in nicht allein der Gehwegunterhaltung zugedachten Haushaltsstellen, sondern zusammen mit dem Radwegebau. Eine wahrnehmbare und dringend notwendige Förderung des Fußverkehrs bzw. eine der Bedeutung des Fußverkehrs angemessene Förderung konnte damit nicht erreicht werden.


Investitionsmittel für Spielplätze erhöhen

Beschlussvorschlag

Die Investitionsmittel zur Instandhaltung und Entwicklung von Spielplätzen werden um 250 T € erhöht. Auch in den Folgejahren sind jährlich 500 T € einzuplanen.

Begründung:
Die Stadt Leipzig verfügt derzeit über mehr als 300 öffentliche Spielplätze. Bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 10-15 Jahren bedeutet dies, dass jährlich etwa 20 Spielplätze einer Sanierung unterzogen werden müssten.
Mit dem derzeitigen Budget können allerdings nur acht bis zehn Spielplätze saniert bzw. teilsaniert werden, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Für Neubauten bestehen darüber hinaus keine zusätzlichen Mittel. Unter den derzeitigen Umständen steuert die Stadt Leipzig auf einen immer größer werdenden Sanierungsstau hin, welcher mit dem „Programm zur Instandhaltung und Entwicklung von Spielplätzen“ eigentlich reduziert werden sollte. Eine Verdopplung der Mittel würde zumindest die notwendigen Sanierungsmaßnahmen, ggf. auch Neuentwicklungen von Spielflächen ermöglichen.
Bei den Sanierungen oder Neubauten sollte das Thema „Inklusion“ nicht aus den Augen verloren, sondern weiter voran gebracht werden. Spielangebote für körperlich behinderte Kinder sind in jedem Falle bei der Prüfung zu berücksichtigen.


Finanzielle Mittel für Initiative Jugendparlament

Beschlussvorschlag

Es wird sichergestellt, dass die Stadt im Haushaltsjahr 2013 die Initiative zum Jugendparlament gemäß den geltenden Beschlüssen zur Einrichtung von Jugendvertretungen in Leipzig weiter befördert. Die 0,5 VzÄ werden in eine 1,0 VzÄ umgewandelt und die Sachkosten entsprechend verdoppelt. Dazu werden zusätzlich 30 T € eingestellt.

Begründung:
Die Initiative Jugendparlament Leipzig ist mittlerweile beim Stadtjugendring Leipzig angebunden und mit einer halben Stelle und geringen Sachkostenzuschüssen untersetzt. Um eine effektive Sacharbeit leisten zu können und die Ziele zeitnah umsetzen zu können, erscheint es notwendig, die personelle Ressource auf eine volle Stelle zu steigern. In diesem Zusammenhang sind auch die Sachkosten, welche ohnehin in sehr geringem Maße geplant waren, zu verdoppeln.


Energieeffizienz- und Klimaschutzkampagne

Beschlussvorschlag

Die Eigenmittel für die Energieeffizienz- und Klimaschutzkampagne werden um 20 T € erhöht.

Begründung:
Bereits im AfU vorhandene Mittel in Höhe von 10 T € werden durch die 20 T € auf 30 T € aufgestockt. Mit Hilfe der 30 T € als Eigenmittel können 90 T € Fördermittel (75 % Förderquote) im Rahmen des Projektes „Unterstützung vorbereitender Maßnahmen zur Erschließung von Energieeffizienzpotentialen in Gebietskörperschaften“ eingeworben werden. Die dann verfügbaren 120 T € ermöglichen eine thematisch ausgerichtete Klimaschutzkampagne.


Errichtung einer Stelle für eine/n Klimaschutzmanager/in

Beschlussvorschlag

Es wird ab 2013 eine Stelle für eine/n Klimaschutzmanager/in eingerichtet.

Begründung:
Vorgeschlagen wird die Einrichtung einer Klimaschutzleitstelle, welche die Querschnittsaufgabe Klimaschutz bündelt und Synergien zwischen den Ämtern, städtischen Betrieben und Institutionen fördert. Eine direkte Anbindung an die oberste Verwaltungsebene (Oberbürgermeister) und eine Ausstattung mit den notwendigen Kompetenzen ist aufgrund der Ressourcen übergreifenden Thematik sinnvoll. Durch eine enge Abstimmung mit den Fachämtern sowie inhaltlicher Unterstützung durch diese, kann über kurze Entscheidungswege die Handlungsfähigkeit erheblich erhöht werden.


Organisations- und Strukturanalyse im Amt für Jugend, Familie und Bildung

Beschlussvorschlag

Das Amt für Jugend, Familie und Bildung wird einer eingehenden Organisations- und Strukturanalyse durch ein externes Beratungsunternehmen, welches insbesondere im verwaltungs- aber auch im fachspezifischen Kontext (Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, ASD) Erfahrungen aufweist, unterzogen. Dafür werden 70 T € zur Verfügung gestellt. Dabei sollen insbesondere folgende Schwerpunkte gesetzt werden:

  1. Kritische Betrachtung und Analyse des Fusionsprozesses von Jugendamt und Schulverwaltungsamt hinsichtlich Vorbereitung und Durchführung, Aufzeigen von Versäumnissen innerhalb des Prozesses;
  2. Analyse der derzeitigen Organisationsstruktur des AfJFB hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Empfehlungen zu Optimierungen bzw. Änderungen derselben;
  3. Kritische Prüfung der Vor- bzw. Nachteile eines gemeinsamen Amtes im aktuellen personellen und strukturellen Umfang;
  4. Eingehende Analyse der strukturellen und inhaltlichen Zusammenarbeit der verschiedenen Kompetenzebenen (Sachgebietsleitung, Abteilungsleitung, Amtsleitung), Aufzeigen von Defiziten und Erarbeitung von Optimierungsvorschlägen;
  5. Erarbeitung eines Vorschlages zu Organisations- und Strukturanpassungen bzw. -optimierungen im Bereich des AfJFB.


Begründung:
Die Fusion von Jugendamt und Schulverwaltungsamt aus dem Jahr 2011 wird angesichts der derzeitigen umfangreichen Herausforderungen im Bereich der Kindertagesstätten- und Schulhausbauprogramme und der Versäumnisse im Zusammenhang des ASD mit dem Kinds- und Muttertod in Gohlis sowie der kriminellen und strafunmündigen Kinder mittlerweile kritisch betrachtet. Es entsteht der Eindruck, dass die Zusammenlegung der Ämter unter eine Amtsleitung einerseits aus finanzpolitischer Hinsicht geschehen ist und andererseits in zu kurzer Zeit und ohne einen begleitenden Kommunikationsprozess vollzogen wurde. Insofern ist es aus unserer Sicht dringend nötig, diesen Prozess und die derzeitige Leistungsfähigkeit des fusionierten Amtes nach nunmehr 1,5 Jahren kritisch zu analysieren und daraus ggf. Verbesserungs- und Änderungsvorschläge zu ziehen. Dies sollte durch einen externen und unabhängigen Dritten geschehen. Dieses externe Beratungsunternehmen sollte insbesondere über die notwendige Verwaltungserfahrung verfügen und auch im fachspezifischen Zusammenhang zwingend entsprechende Erfahrungen einbringen können.


Programm „Inklusion“ auflegen

Beschlussvorschlag

Inklusion: Beteiligung und Begegnung von Kindern mit und ohne Behinderung ermöglichen. Dafür ist ein Programm "Inklusion" aufzulegen und 20 T € in den Haushalt einzustellen.

Begründung:
Die Stadt Leipzig soll eine offene Ausschreibung eines Projektes zur Förderung des inklusiven Gedankens in 2013 durchführen, wofür sich SchülerInnen mit und ohne Behinderung (Kooperationsgebot) gemeinsam mit einem Projektpartner bewerben dürfen. Das Projekt soll einen dauerhaften Effekt haben und dazu beitragen, dass sinnliche oder bauliche Barrierefreiheit erreicht wird. Die Fördermittel sind für die Umsetzung zu verwenden. Über die Auswahl eines Projektes entscheidet eine Jury, die in Abstimmung mit dem Behindertenbeirat besetzt wird.
Erfahrungen wurden im Rahmen des Bildungsprogramms LernstadtMuseum des Sächsischen Kultusministeriums bereits in Leipzig gesammelt. In Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung arbeiteten das Stadtgeschichtliche Museum und die Leipziger Wladimir-Filatow-Schule, ein Förderzentrum für Blinde und Sehbehinderte. Entstanden ist ein Tast- und Erlebnisrundgang durch die ständige Ausstellung zur Leipziger Stadtgeschichte im Alten Rathaus. Ein weiteres Beispiel ist der "Kulturführer in leichter Sprache", den Auszubildende der Diakonie am Thonberg zusammen mit Studierenden der Pädagogischen Hochschule erarbeiteten.


Radfahrkampagne

Beschlussvorschlag

Für die Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr, die insbesondere auch eine städtische Kampagne für das erfolgreiche „Stadtradeln“ beinhalten soll, werden 50 T € zusätzlich in den Haushalt des AfU eingestellt.

Begründung:
In den vergangenen Jahren nahm Leipzig mit Erfolg an der bundesweiten Radfahrkampagne „Stadtradeln“ des Klimabündnisses, in dem Leipzig auch Mitglied ist, teil und konnte seit 2010 jeweils unter die besten drei Städte radeln. Aufgrund der auslaufenden Bundesförderung muss die Kampagne durch das Klimabündnis neu aufgestellt werden. Durch die Beauftragung einer professionellen PR-Agentur im Bereich Umweltbildung soll an die Erfolge angeknüpft und der Gedanke weitergetragen werden, um durch eine entsprechende Sensibilisierung auf die Chancen und Potenziale alternativer Mobilitätsarten zur Sicherung einer zukunftsfähigen Mobilität hinzuwirken.
Da 2009 im Rahmen des Radverkehrs-Audits ‚Bypad‘ die Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr als einer der größten Schwachpunkte in der Leipziger Radverkehrspolitik benannt wurde, woran sich bis heute nichts Wesentliches geändert hat, ist die Anknüpfung an die Stadtradel-Kampagne eine ausgezeichnete Möglichkeit, dieses Defizit abzubauen.


Erhöhung der Mittel für städtepartnerschaftliche Zusammenarbeit

Beschlussvorschlag

Im Referat Internationale Zusammenarbeit werden weitere 20 T € für die städtepartner-schaftliche Zusammenarbeit eingestellt.

Begründung:
Durch das Referat Internationale Zusammenarbeit werden vorrangig Maßnahmen im internationalen Rahmen und besonders zur städtepartnerschaftlichen Zusammenarbeit gefördert. Es wird unterschieden zwischen
• institutioneller Förderung (Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgrenzbaren   Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers) bzw.
• Projektförderung (Zuwendungen zur Deckung der Ausgaben eines einzelnen, abgrenzbaren Vorhabens).
Im letzten Jahr waren in diesem Topf insgesamt 75.800 €. Ein Großteil dieses Geldes fließt in die institutionelle Förderung, sodass nur 33.800 € frei verfügbar verbleiben. Gemessen an der Menge der international arbeitenden Vereine, die offizielle Städtepartnerschaften organisieren, wälzt die Stadt Aufgaben auf die Vereine ab. Das spiegelt sich im Fördertopf nicht angemessen wider.


Sanierung Altes Rathaus
Beschlussvorschlag

Für die Sanierung des Alten Rathauses werden

1.     2013 Planungsmittel in Höhe von 50 T € eingestellt.
2.     2014 Investitionsmittel in Höhe von 1,2 Mio. € bereitgestellt.

Begründung:
Bereits 2010 beschloss der Stadtrat einen Zeit- und Ablaufplan für die Sanierung des Alten Rathauses, welche 2011 durchgeführt werden sollte. Die Dauerausstellung „Moderne Zeiten Teil 2“ kann inzwischen besucht werden, das Alte Rathaus aber erscheint immer noch nicht im neuen Glanz. 2015 feiert Leipzig sein 1000-jähriges Jubiläum, dies sollte uns Anlass genug sein, eine Sanierung des Hauses bis dato abgeschlossen haben zu wollen. Das Alte Rathaus ist eines der bedeutendsten und schönsten Renaissance-Rathäuser Deutschlands und eines der touristischen Hauptziele unserer Gäste.
Die Fassade ist inzwischen neben den zeitlos schönen Elementen aus Rochlitzer Porphyr farblich verschlissen, fleckig und höchst unansehnlich geworden, die Rathausuhr ist zu restaurieren, das Dach müsste repariert werden.
Eine weitere Vernachlässigung des Gebäudes würde die Bausubstanz gefährden und sich negativ auf das Image Leipzigs als Kulturstadt auswirken. Insofern ist eine Instandsetzung dringend geboten und soll in Bezug auf die 1000-Jahr Feier 2015 abgeschlossen sein.


Sanierung Könneritzstraße vorziehen

Beschlussvorschlag

Entsprechend des Beschlusses des Stadtrates zum HHP 2012 werden die Mittel zur Sanierung der Könneritzstraße als Ausgabe in 2014 in Höhe von 680 T € eingestellt. Für die darauffolgenden Jahre werden entsprechende Mittel zur Fertigstellung der Sanierung eingestellt.

Begründung:
Bereits im Jahr 2010 wurden erste Beschlüsse zur Sanierung der Könneritzstraße gefasst. Diese nunmehr in der strategischen Planung schon wieder aufzuschieben und in ihrer Dringlichkeit immer wieder herabzustufen, bedeutet eine Missachtung der Beschlüsse des Stadtrates.
Diese Straße ist in einem miserablen und für alle BenutzerInnen gefährlichen Zustand, der keinen Aufschub der Sanierung um weitere Jahre duldet. Man denke allein an die mangelnde Schulwegsicherheit für die Kinder, welche zur Auwaldschule die Könneritzstraße überqueren müssen. Insofern muss die Sanierungsmaßnahme 2014 begonnen werden.


Sitzgelegenheiten in der Innenstadt

Beschlussvorschlag

Zur Schaffung von zusätzlichen Sitzgelegenheiten (entsprechend Beschluss RBV-445/10) in den Fußgängerbereichen der Leipziger Innenstadt werden im Haushalt 80 T € eingestellt.

Begründung:
Die Fußgängerzonen in der Leipziger Innenstadt sind beliebte Aufenthaltsorte. Insbesondere in der schönen Jahreszeit oder bei angenehmen Wetter, wenn überall bis in die Abend- und Nachtstunden viele Einheimische und Touristen in der Innenstadt anzutreffen sind, fehlt es auffällig an zum Verweilen einladenden öffentlichen Sitzgelegenheiten. Auch zwei Jahre nach einstimmigem Beschluss des Stadtrates dazu ist bisher noch viel zu wenig passiert.

Mit Hilfe weiterer zusätzlicher Haushaltsmittel sollen neben dem weiteren Aufbau von Sitzgelegenheiten an der Thomaswiese, auch besonders im Salzgäßchen und am Eingang zum Bildermuseum im Jahr 2013 Sitzgelegenheiten, eingeordnet werden.


Personalstelle im Cluster Kreativwirtschaft fortführen

Beschlussvorschlag

Die Personalstelle im Cluster Kreativwirtschaft wird anknüpfend an den Beschluss des Stadtrates RBV-596/10 aus dem Haushalt der Stadt Leipzig weiter finanziert.

Begründung:
Die externe Stelle, die auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hin geschaffen wurde läuft Ende des Jahres 2012 aus. Die Kleinteiligkeit der Szene hat einen entsprechend großen Arbeitsaufwand zur Folge. Zwischenzeitlich hat sich ein noch größerer Bedarf, besonders im Bereich Innovationstransfer, entwickelt. Deshalb brauchen wir für die Kreativszene dringend Manpower und diese Stelle.


Personalstelle Tourismuskoordinator/in

Beschlussvorschlag

Im Amt für Wirtschaftsförderung wird eine zusätzliche halbe Personalstelle für eine/n Tourismuskoordinator/in geschaffen. Dafür werden 25 T € in den Haushalt eingestellt.

Begründung:
Mit dem Beschluss des Stadtrates vom 20.09.2012, bis zum 3. Quartal 2013 ein touristisches Entwicklungskonzept zu erarbeiten, entstehen für das Amt für Wirtschaftsförderung neue Aufgaben, die personell untersetzt werden müssen. Folgende Aufgabenbereiche ergeben sich:

1. Inhaltliche Begleitung der Erarbeitung einer zukunftsweisenden und übergeordneten Tourismusstrategie (Touristisches Entwicklungskonzept, das LTM 2013 inhaltlich und organisatorisch in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiten muss.)

2. Umsetzung und Fortschreibung dieser zukunftsweisenden und übergeordneten Tourismusstrategie in den darauffolgenden Jahren, besonders des Teilkonzeptes „Entwicklung touristischer Infrastruktur in der Stadt Leipzig“ mit folgenden Schwerpunkten:

  • zeitlich gestaffelter und abgestimmter Maßnahmenplan mit Finanzierungskonzept (Radverkehrsentwicklungskonzeption inkl. touristischer Wege, touristische Wasserbaumaßnahmen, Wasserbeschilderung, Radwege, Radwegebeschilderung und –unterhaltung, Reitwege, barrierefreie touristische Infrastruktur, Camping/ Caravaninginfrastruktur etc.)
  • Koordination der verschiedenen Zuständigkeiten innerhalb der Ämter der Stadt Leipzig, Innenmarketing im Rathaus
  • Übergreifende Zusammenarbeit mit regionalen Akteuren (Umland, Halle, angrenzende Gebietskörperschaften, Umgriff des zukünftigen Ausgabenbereiches des LTM)
  • Finanz- und Fördermittelplanung, Akquisition, Wettbewerb

3. Enge Zusammenarbeit mit LTM im Bereich Marketing


Personalpool für Bürgerämter aufstocken

Beschlussvorschlag


Im Sachgebiet Bürgerämter wird soweit aufgestockt, dass auch im Krankheits- und Urlaubsfall die Öffnungszeiten mit einem ausreichenden Personalbestand gesichert werden können.

Begründung:
Die Bürgerämter der Stadt Leipzig haben unter einer personell begrenzten Situation zu leiden, was zur Folge hatte, dass z. B. das Bürgeramt Südwest mehr als einen Monat geschlossen werden musste, und auch das Bürgeramt Böhlitz-Ehrenberg bereits mehrfach geschlossen war und sich tageweise an anderen Bürgerämtern lange Schlangen bildeten.
Die in diesem Jahr zusätzlich eingerichteten Stellen reichen noch nicht aus, um die Situation in den Bürgerämtern spürbar zu entspannen. Nur ein weiterer Stellenaufwuchs im betreffenden Bereich würde zu einer Verbesserung auch im Sinne von Bürgerfreundlichkeit führen.


Erhöhung Stellen Bearbeitung Elterngeld

Beschlussvorschlag


Im Sachgebiet Elterngeld werden weitere 6,0 VzÄ eingerichtet, um die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Bundeselterngeld im Sinne der Familienfreundlichkeit der Stadt Leipzig zu senken.

Begründung:
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit auf Bundeselterngeld wurde im Juli 2012 mit 58,3 Tagen (Jahresdurchschnitt 2012 zum Stichtag) angegeben, was eine Erhöhung der Bearbeitungsdauer im Vergleich zu 2011 (54,1 Tage) bedeutet. Eine Senkung wurde bereits von der Stadtverwaltung im Sinne der Familienfreundlichkeit der Stadt Leipzig mehrfach zum Ziel erklärt. Dies ist durch die steigenden Geburtenzahlen nur mit einem weiteren Stellenaufwuchs im betreffenden Bereich realisierbar.

 

Steuereinnahmen anpassen

Beschlussvorschlag

Der Haushaltsplanentwurf ist auf Grundlage der Jahresrechnung 2011 der realen Erwartung auf die Summe der tatsächlichen Steuereinnahmen 2013 anzupassen.

Begründung:
Die Entwicklung der tatsächlich zu erwartenden Steuereinnahmen hat sich im Ergebnis positiv verändert, was sich nicht zuletzt im Rechnungsergebnis 2011 mit fast 20 Mio. € Steuermehreinnahmen zeigt. Diese positive Entwicklung ist sehr erfreulich und muss sich realistisch mit der angepassten Erwartung im Haushaltsplan 2013 widerspiegeln.


Zuschüsse an Vereine und Verbände im Bereich Umwelt erhöhen

Beschlussvorschlag


Der Haushaltsansatz Zuschüsse an Vereine und Verbände beim Amt für Umweltschutz wird um 50 T € erhöht.

Begründung:
Seit Jahren wird eine Verbesserung der Finanzierung von Umweltinformation und Umwelt-bildung durch die Stadt im Stadtrat angemahnt. Fördervereine versuchen bereits seit Jahren der Stadt zu helfen, können jedoch nicht Pflichtleistungen abdecken. Darüber hinaus erfüllen sie und sämtliche Umweltvereine wesentliche Bildungsaufgaben, die durch die Stadt selbst nicht erbracht werden. Es ist angesichts der minimalen Zuwendungshöhe in diesem Bereich im Vergleich zur Vereinsförderung über die gesamte Stadt angebracht, den Fördertopf zu erhöhen, zumal der Fördertopf immer überzeichnet ist.

Darüber hinaus hat sich die Stadt im Agenda 21-Prozess zur nachhaltigen Entwicklung verpflichtet und trägt Verantwortung für die nachkommenden Generationen. Dazu gehört unabdingbar ein Engagement für Umwelt- und Klimaschutz und die Förderung des Engagements von Vereinen und Initiativen. Auszeichnungen mit Begriffen wie Nachhaltigkeit, Klimaschutz oder Biodiversität für die Stadt Leipzig sollen Ansporn sein noch besser zu werden und dürfen nicht als Feigenblatt herhalten sich mit dem Erreichten zufrieden zu geben.


Personalstelle Umweltbildungs- und Umweltinformationsarbeit

Beschlussvorschlag

Für Umweltbildungs- und Umweltinformationsarbeit werden im Amt für Umweltschutz zwei zusätzliche Personalstellen geschaffen. Dafür werden 90 T € in den Haushalt eingestellt.

Begründung:
    Bereits vor zwei Jahren waren diese Stellen im Rahmen der Haushaltsdebatte durch die     Verwaltung dem Stadtrat zugesagt worden. Insbesondere 2012 litt die Arbeit unter     personellen Engpässen und die durch die Stadt zuletzt zugesagte Neuorientierung und     notwendige Weiterentwicklung steht noch aus. Das Umweltinformationszentrum der Stadt     muss in die Lage versetzt werden, seine Dienste als seit 1993 etabliertes     Beratungszentrum und Umweltbildungseinrichtung in dem Maße auszufüllen, dass es dem     Anspruch einer Stadt wie Leipzig gerecht wird.
Die Stadt selbst verwies zuletzt im Rahmen einer Petitionsbearbeitung auf die rechtlichen Grundlagen:
Das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), gestützt auf EU- und Völkerrecht (Aarhus-Konvention 2003/4/EG) sowie Bundesrecht (UIG), fordert in § 12 „die informationspflichtigen Stellen unterrichten die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch, indem sie Umweltinformationen verbreiten, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind und über die sie verfügen“.
Vor diesem gesetzlichen Hintergrund wird in Leipzig das Umweltinformationszentrum (UiZ) betrieben. Das UiZ ist seit fast 20 Jahren ein Beratungs-, Informations- und Kommunikationszentrum für Bürger, Gäste und Bildungseinrichtungen mit Angeboten wie persönliche Beratungen, Entgegennahme, Bearbeitung oder Weiterleitung von Bürgerbeschwerden, -anfragen und –hinweisen, Fachausstellungen, Foren, Exkursionen, Seminaren, Umweltbildungsprojekten sowie öffentliche Infostände überwiegend zu folgenden Themen:

  • Abfall und Bodenschutz
  • Umweltfreundliche Beschaffung
  • Energie
  • Ökologisches Bauen
  • Klimaschutz
  • Gesundheit
  • Ernährung
  • Landwirtschaft
  • Immissionsschutz
  • Landschafts- und Naturschutz
  • Wasser
  • Fachübergreifende Themen.

Zu ergänzen ist, dass die Arbeit nicht nur seit elf Jahren von einem aktiven Förderverein unterstützt wird, sondern in einer modernen Gesellschaft der Zugang zu städtischen Umweltbildungs- und Informationsangeboten gefragt ist und dies auch dem erklärten Ziel der Stadt für eine nachhaltige Entwicklung entspricht.
Die Verwaltung informierte den Stadtrat zudem darüber, dass eine Schließung des Umweltinformationszentrums bzw. eine Einstellung aller Aktivitäten im Aufgabenbereich Umweltberatung und –bildung den Anforderungen aus dem Umweltinformationsgesetz und der Gemeindeordnung widerspricht. Es wurde festgestellt, dass eine Nichterfüllung dieser weisungsfreien Pflichtaufgabe weder der Verwaltungsmeinung noch der politischen Willensbekundung entspricht. Die Stadt kündigte zuletzt eine Neuorientierung des Umweltinformationszentrums mit notwendiger personeller Aufstockung an, um für die Zukunft die kontinuierliche Arbeit sicherzustellen. Dies findet sich im Rahmen der Haushaltsplanung 2013 noch nicht wieder und bedarf einer Korrektur.


Verkehrsberuhigung Merseburger Straße im OT Rückmarsdorf

Beschlussvorschlag


Die Stadt wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Merseburger Straße im Abschnitt Burghausen-Rückmarsdorf einzuleiten.

Begründung:
Über die Merseburger Straße ist Leipzig im Westen direkt mit der A 9 (Ab- bzw. Auffahrt Leipzig-West) und u. a. mit dem bereits in Sachsen-Anhalt gelegenen Einkaufspark Nova Eventis, dem Möbelhaus Ikea und mit dem in Leipzig-Rückmarsdorf gelegenen Löwencenter verbunden. Diese zweispurige und aufgrund ihrer Anbindungen äußerst stark befahrene Straße führt mitten durch den Leipziger Ortsteil Burghausen-Rückmarsdorf. Das Wohngebiet ist dem immer weiter anwachsenden Verkehr ungeschützt ausgeliefert – es gibt weder gesonderte Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung noch Lärmschutzmaßnahmen. Allein eine Kreuzungsampel im Abschnitt Burghausen-Rückmarsdorf (Kreuzung Sandberg / Miltitzer Straße) unterbricht den Verkehrsfluss. Drei Querungsinseln, die den Fußgängern nur einen geringen Schutz bieten, sind in den vergangenen Jahren in diesem Abschnitt nach und nach eingerichtet worden – die Verkehrsgeschwindigkeit allerdings verringern sie nicht. Tatsächliche Maßnahmen zur Beruhigung des Verkehrs in diesem Wohngebiet sind dringend angezeigt. Folgende konkrete Maßnahmen könnten Abhilfe leisten:

  • eine zusätzliche Ampelanlage
  • künstliche Schikanen (hier vor allem Fahrgassenversatz)
  • beidseitig der Straße aufgestellte, fest installierte Blitzeranlagen
  • Geschwindigkeitsanzeigen


Verkehrsberuhigung in Wohngebieten

Beschlussvorschlag


Zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten wird im Rahmen des Lärmaktionsplanes ein eigenes PSP-Element eingerichtet und mit 80 T € ausgestattet.

Begründung:
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten tragen neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen im Wohnumfeld bei und bedeuten insgesamt eine Anhebung der Qualität der Lebens- und Wohnverhältnisse.
Insbesondere zur Umsetzung von Maßnahmen, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung notwendig sind (von Beschilderungen über Markierungen bis zu kleineren Baumaßnahmen), werden eigene Haushaltsmittel benötigt.
Das neue PSP-Element »Verkehrsberuhigung in Wohngebieten« greift die ehemalige Haushaltsstelle »Mittel zur Verkehrsberuhigung in Wohngebieten« auf.

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