ÜBERSICHT Haushalts-ANTRÄGE DER FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum HH-Jahr 2014

Strategische Haushaltsplanung - Voraussetzungen schaffen

Beschlussvorschlag:

1. Planung mittelfristiger Handlungsspielräume

Die Mittelfristplanung wird ab dem Haushaltsplanentwurf 2015 für jedes Mittelfrist-Planungsjahr um eine zusätzliche Position "Strategische Rücklage" i.H.v. mindestens 2,5 % des Haushaltsvolumens ergänzt.

2.  Mittelfristplanung als Handlungsauftrag für die Verwaltung

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit der durch die Mittelfristplanung vorgegebene Budgetierungsrahmen zur Richtlinie des Verwaltungshandelns wird. Dies bedeutet insbesondere, dass bereits im Vorjahr (in den Vorjahren) die dort vorgegebenen Budgetwerte durch einen Maßnahmenplan frühzeitig anzusteuern bzw. vorzubereiten sind. Hierfür ist u. a. ab dem HH-Plan 2015 die Mittelfristplanung regelmäßig als Beschlusspunkt der Haushaltssatzung vorzusehen.

3. Werte der MiFriFi als Basiswert der Haushaltsplanerstellung

Übersteigt ein Ansatz im Haushaltsplanentwurf oder in der neu vorgeschlagenen MiFriFi den jeweiligen Wert aus der im Vorjahr festgelegten Mittelfristplanung, so ist diese Abweichung als Erläuterung im HH-Planentwurf sachlich und produktgenau zu begründen

Begründung:
Zu 1.) Diese zusätzlich einzuplanende Reserve soll dazu dienen, zukünftige politische Handlungsspielräume zu organisieren. Dies ist auch eine notwendige Konsequenz der hier angestrebten Erhöhung der Verbindlichkeit des mittelfristigen Planungshorizontes. Insbesondere holt es die Verfügbarkeit der Handlungsspielräume aus den sehr begrenzten Zirkeln der eingeweihten Haushaltsexperten in der Verwaltungsspitze heraus auf den demokratischen Tisch des Stadtrates.

Zu 2.) Diese Regelung ist notwendig, um den Fokus des aktuellen Planungsjahres um die längerfristige Perspektive zu ergänzen und diese dann auch wirksam werden zu lassen. Viele notwendigen Veränderungen sind nur mit einem längerfristigen Horizont überhaupt erst machbar - und wurden deswegen bisher gar nicht erst oder viel zu spät angegangen. Veränderungen in der Haushaltsstruktur und deren Umsetzung entziehen sich damit nicht länger dem Arbeitshorizont des Stadtrates. Beide für ein planvolles und vorausschauendes Handeln so dringend notwendigen Aspekte sind heute faktisch - zumindest auf Stadtratsebene - nicht vorhanden.

Zu 3.) Diese Regelung ist ein Kontrollinstrument für Stadtrat und Verwaltungsspitze, um die Umsetzung der Mittelfristplanung zu überwachen und ermöglich es außerdem, in begründeten Fällen festgelegte Planungen an einen sich verändernden Bedarf anzupassen. Sie erhöht in jedem Falle die Transparenz.
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Festlegung zur AfA

Beschlussvorschlag:

1. Abschreibungen produktgenau abrechnen und darstellen

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen und insbesondere Gebäude (auch die der Eigenbetriebe) sowie die Auflösung der Sonderposten werden ab dem Haushaltsplan 2015 produktgenau zugeordnet. Die aufwandsneutrale Zuordnung von Gebäuden z. B. zu den Eigenbetrieben Kultur wird korrigiert.

2. AfA-Werte an den Kosten für Ersatzinvestitionen orientieren

Die Abschreibungen im gesamten Städtischen Abrechnungskreis werden, soweit rechtlich zulässig, auf das Prinzip "Abschreibung nach Wiederbeschaffungswerten" umgestellt.

3. Mehrjährige Übersicht über die Produktgruppen im Band 1 des HH-Planes

Als zentrales Element der Darstellung des Haushaltsplanes wird im Band 1 eine Tabelle abgebildet, mit der auf Produktgruppenebene eine Nettokosten- bzw. Leistungsdarstellung (für die Planung: Budgetdarstellung) über die Zeitachse (Tabellenspalten = Rechnungs- und Planungsjahre) dargestellt wird. Die Zeitachse beginnt fünf Jahre vor dem Planungsjahr (mindestens jedoch ab Beginn der doppischen Haushaltsführung) und endet mit der Mittelfristplanung (also Planungsjahr plus drei Jahre).

Begründung:
Zu 1.) Momentan werden die Abschreibungen nur als Gesamtblock dargestellt. Dies verfälscht die wahren Kostenverhältnisse der einzelnen Städtischen Handlungsfelder. Insbesondere die ?Ergebnisneutrale Übertragung? der Kulturimmobilien an die Kultureigenbetriebe verschleiert den tatsächlichen Aufwand.

Zu 2.) Ersatzinvestitionen müssen zu heutigen Preisen erfolgen. Diese sind aber aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung deutlich höher als die Anschaffungspreise, nach denen sich die Abschreibungen berechnen.
Mit dem heutigen Verfahren wird also ein realer Vermögensverzehr eingeplant.
Alternativ müsste zu nachhaltiger Finanzwirtschaft ein erheblicher Überschuss im Ertragshaushalt zwingend eingeplant werden, um die Preisdifferenz zwischen historischen und heutigen Investitionskosten auszugleichen. Diese Notwendigkeit wird erfahrungsgemäß jedoch regelmäßig zu Gunsten kurzfristiger Wirkungen ignoriert. Das Ergebnis davon ist z. B. am Zustand der Schulhäuser und Straßen in Leipzig sichtbar. Die Vorgeschlagene Maßnahme kann die Lücke  zwischen den Abschreibungen und notwendigen Ersatzinvestition zwar nicht komplett schließen, verringert diese aber zumindest.

Zu 3.) Diese Tabelle bildet die Ausgabengruppen als zeitliche Entwicklung sowohl ex post als auch ex ante ab. Eine solche Darstellung zeigt im Überblick den möglichen Handlungsspielraum und verdeutlicht die unterschiedlichen Entwicklungstendenzen. Anhand dieser Übersicht können Gefahren, Möglichkeiten und Grenzen politischer Schwerpunktsetzungen deutlich werden.

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Anträge, wo wir weitere Einsparmöglichkeiten sehen:

Finanzielle Auswirkungen aus dem Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform

Beschlussvorschlag:

Im Folge der Ergebnisse aus dem Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform, die der Stadtrat 2011 und 2012 mit jeweils 250 T Euro beauftragt hatte, sind im Gesamthaushalt der Stadt 2014 mindestens weitere 2 Mio. Euro und in den Folgejahren jeweils mindestens 4 Mio. Euro nachhaltig einzusparen. Die Verwaltung unterbreitet dazu Umsetzungsvorschläge.

Sollte die Verwaltung dies nicht umsetzen können, sind zur Auswertung des Gutachtens und der Ableitung der Einsparpotenziale Fachleute wie z. B. die der KGST hinzuzuziehen.

Begründung:
Mit der Freigabe der Mittel für eine Verwaltungsstrukturuntersuchung verband sich die Erwartung, dass dadurch nicht nur eine modernere und schlankere Verwaltungsstruktur entsteht, die ein mehr an Bürgerfreundlichkeit aufzuweisen hat, sondern auch, dass dadurch weitere Einsparpotenziale aufgezeigt werden. Ergebnisse dazu sind bisher nicht wahrnehmbar.
Als oberflächlich gewählte Einzelbeispiele könnten das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen dienen, bei dem zu fragen ist, was 24 Jahre nach der Friedlichen Revolution wohl noch zu regeln ist und ob das eine (teure) Amtsstruktur erledigen muss, oder das Amt für Statistik und Wahlen, welches mit 21 Mitarbeitern immer noch 3 eigene Abteilungen hat. Zudem wird in weiteren Bereichen der Verwaltung (Stadtsanierung, Jugendamt u. a.) vergleichsweise statistische Tätigkeiten verrichtet. Eine Zusammenfassung könnte wichtige Synergien und damit Einsparungen z. B. bei Wahlen bringen.
Sollte das durch das Gutachten nicht möglich geworden sein, wird die Frage zu stellen sein, ob die Aufgabenstellung und/oder die Fachgutachter entsprechende Eignungen aufgewiesen haben.
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Freiwillige Arbeitszeitverkürzung Stadtverwaltung

Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, dies umgehend, und ohne Benachteiligung fürchten zu müssen, tun können.

Dazu wird empfohlen, gemeinsam mit den Personalräten eine verwaltungsintern unabhängige Beratungsstelle einzurichten, bei der diejenigen, die verkürzen wollen, sich Rat und ggf. Unterstützung holen können.

Die frei werdenden Stundenkontingente werden i. d. R. nicht wieder besetzt. Auf diese Art und Weise sollen mindestens 3 % Personalkosten eingespart werden.

Begründung:
Als vor Jahren eine Arbeitszeitverkürzung von 10 % (!) mit der Gewerkschaft vereinbart werden konnte, gab es kaum Bereiche, die deshalb einen Stellenmehrbedarf anmelden mussten. Eine solche Vereinbarung ist heute trotz Notlage leider nicht mehr möglich. Insofern sollte die Verwaltungsspitze diesen freiwilligen Verzicht mit größtem Engagement auch gegen Widerstände in der Verwaltung selbst durchsetzen.

Die Lebenssituationen von Menschen ändern sich. Menschen sind heute viel mehr bereit verkürzt zu arbeiten, als dies noch vor Jahren der Fall war. Den Wunsch, Zeit mit den Kindern zu verbringen, Ihnen bei den Hausaufgaben zu helfen, fehlende Hortzeiten (gerade in den Ferien) abzusichern, hat es sicher immer schon gegeben, er wird aber inzwischen mehr und mehr ausgesprochen. Großeltern wollen ihre berufstätigen Kinder unterstützen und für ihre Enkel da sein. Pflegebedürftige Familienmitglieder wollen gepflegt werden. Der Begriff Freizeit ist inzwischen ein geschätztes Gut geworden.
Die übliche Arbeitszeitregelung des öffentlichen Dienstes, die eine Regelarbeitszeit von 40 Wochenstunden vorsieht, bietet da nur wenig Gestaltungsmöglichkeiten.

Allen Mitarbeitern sollte die Möglichkeit gewährt werden, ihre Arbeitszeit zu verkürzen, sofern dies der erwarteten Aufgabenerfüllung sowie der Verantwortlichkeit nicht entgegensteht und keine Mehrbelastung von Vollzeit arbeitenden Kollegen mit sich bringt. Starre Amtsstrukturen, unzugängliche Leiter und deren nicht vorhandenes Entgegenkommen stehen leider häufig solchen Ansinnen gegenüber. Der Wunsch nach Arbeitszeitverkürzung wird von Leitern oft als Eingeständnis gewertet, man sei ?unterbelastet?. Man fürchtet Versetzungen oder gar Benachteiligungen durch eine verkürzte Arbeitszeit.
Diese starren Strukturen können nur durch eine ?neutrale? Unterstützerstelle in der Verwaltung, die einen direkten Zugang zu den Bürgermeistern hat, aufgebrochen werden.
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Darlehenszinsen Flughafen Leipzig-Halle

Beschlussvorschlag:

Die ausstehenden Zinsen für die in den Jahren 2009 bis 2012 ausgezahlten Darlehen

Kapitalerhöhung: 2.611.000 Euro
Infrastrukturelle Zusatzmaßnahme FLH: 2.759.000 Euro
Infrastrukturelle Zusatzmaßnahme FLD: 277.000 Euro

an den Flughafen Leipzig-Halle werden zu marktüblichen Bedingungen vom Flughafen eingefordert und als Einnahme in den Haushalt eingestellt.

Begründung:
Lt. Auskunft der Bundesregierung Deutschland handelt es sich bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten am Flughafen Leipzig/Halle, der sogenannten Kapitalzuführung und den Investitionszuschüssen an den Flughafen Halle/Leipzig bzw. an die Sächsische Flughafenholding, um Gesellschafterdarlehen, die zu marktüblichen Konditionen zu verzinsen sind 1 (vgl. auch PRESSEMITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION »Staatliche Beihilfen: Kommission prüft Finanzierung von Infrastrukturprojekten am Flughafen Leipzig/Halle« vom 15. Juni 2011).
Diese an den Flughafen in den letzten Jahren ausbezahlten Darlehen belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 5.648.454 Euro. Auch im HHP-Entwurf 2014 sind keine Zins- und Tilgungszahlungen für dieses Darlehen auffindbar. Aufgrund der HH-Situation der Stadt können wir Zinserträge dieser Größenordnung, die sich inzwischen durch Aufzinsung zu mehreren Hunderttausend Euro angesammelt haben müssten, nicht verschenken. Daher sind sie zu marktüblichen Bedingungen einzufordern und haushaltswirksam zu stellen.

1 EU- Dokument vom 15. 6. 2011 »Staatliche Beihilfe SA.30743 - C/2011 (ex N 138/2010) ? Deutschland. Finanzierung von Infrastrukturprojekten am Flughafen Leipzig/Halle (2)«, S. 6, Pkt.2.2, Nr. 24: »2.2. Finanzierung der Infrastruktur- und infrastrukturbezogenen Projekte, Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen, 24. Die Infrastruktur- und infrastrukturbezogenen Projekte wurden zunächst durch Gesellschafterdarlehen finanziert, die allerdings erst nach Genehmigung der Finanzierung des Infrastrukturprojekts durch die Europäische Kommission in Eigenkapital umgewandelt werden. Nach Auffassung der Bundesregierung werden die Gesellschafterdarlehen zu marktüblichen Konditionen gewährt und stellen daher keine staatliche Beihilfe dar.«
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Druckkosten absenken

Beschlussvorschlag:

Die Druckkosten werden in allen Produkten um 20 % reduziert.

Begründung:
In Zeiten des Sparens müssen wir auch im Papierverbrauch sparsam sein und nur die nötigsten Publikationen drucken lassen. In den letzten Jahren hatte die Zahl der Publikationen zugenommen, wobei man sich hin und wieder fragten durfte, ob diese wirklich notwendig waren. Zudem muss in den Köpfen der Mitarbeiter noch verstärkter verankert werden, dass nicht immer alles ausgedruckt werden muss oder bereits einseitig bedrucktes Papier als Altpapier verwendet werden kann. Wie groß das Einsparpotential im Druckkostenbereich ist zeigt uns der Plan, dass mit dem neuen elektronischen Ratsinformationssystem und dem geschätzten eingeschränkten Druck der Vorlagen von einer Druckkostenersparnis von mindestens 50 % ausgegangen werden kann.
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Kürzung Zuschuss bbvl

Beschlussvorschlag:

Der Zuschuss an die bbvl wird durch Reduzierung des Leistungsvertrages um 150 T Euro gekürzt.

Begründung:
Die bbvl wurde 1993 als 100%iges Tochterunternehmen der Stadt Leipzig gegründet. Nach der eigenen Firmenphilosophie versteht sich die bbvl als "ausgelagerte Konzernverwaltungsstelle" deren Hauptaufgabe darin besteht ein effektives Beteiligungsmanagement für die Stadt Leipzig zu gewährleisten. Die Hauptaufgabe der bbvl ist daher die Beratung der Stadtverwaltung Leipzig, aber auch ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungen. In gleicher Weise berät sie noch die vom Stadtrat entsandten Mitglieder in die Beteiligungsausschüsse und die vom Stadtrat entsandten Aufsichtsratsmitglieder in den städtischen Beteiligungen. Hier entsteht für die bbvl eine Interessenkollision, die nicht offenkundig gemacht wird. Resultierend aus dieser Befangenheit hat die von der bbvl für die Betriebsausschuss- und Aufsichtsratsmitglieder geleistete Beratungstätigkeit auch keine entlastende Wirkung.
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Gebührenerhöhung Eidesstattliche Versicherung

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltungsgebühr für Eidesstattliche Versicherungen wird auf 60 Euro erhöht.

Begründung:
Bei Verlust von Dokumenten oder Urkunden (Führerschein, Zulassungsbescheinigung) wird eine Versicherung an Eides statt verlangt. Dafür verlangt die Stadt Leipzig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 Euro. Ein Notar hingegen verlangt für eine solche Erklärung eine erheblich höhere Gebühr. Im Jahr 2012 lag die Zahl der durch die Stadt Leipzig abgenommenen Versicherungen an Eides bei 2.067. Dies ergab eine Einnahme von 63.456,90 Euro. 2013 belief sich die Zahl für die ersten drei Quartale auf 1.773, d. h. Gebühren von 54.431,10 Euro. Eine Erhöhung der Gebühr würde zu einer nicht unerheblichen Einnahme führen. Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Leipzig, sehen wir es daher als angebracht, die Gebühr auf 60 Euro zu erhöhen. Wir sind damit weiterhin immer noch unter den üblichen.
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Strategisch wirksame Anträge:

Naturkundemuseum fit machen

Beschlussvorschlag:

In Vorbereitung des Umbaues oder Umzuges des Naturkundemuseums

  • wird eine Honorarkraft zur Abarbeitung des Rückstaues bei Dokumentation, EDV, Bibliothekserfassung in Werkvertrag gebunden
  • wird eine Honorarkraft zur Abarbeitung des Rückstaues Restauration der Präparate in Werkvertrag gebunden
  • werden zwei Stellen zugeführt für die Museumspädagogik
  • wird die Stelle des Stellvertreters/der Stellvertreterin des Museums besetzt.

Begründung:
Die Standortfrage dominiert die Diskussion. Wir wollen jedoch zuvörderst die Arbeit des Naturkundemuseums sichern, denn nichts wäre sinnloser als ein ertüchtigter Standort für ein gestorbenes Museum. Gleich, ob das Museum einmal oder zweimal umzieht: Bevor die Kisten gepackt werden, muss der Bestand sinnvoll erfasst und in EDV gesichert werden. Bis die Standortfrage entschieden und ein Objekt tatsächlich bezogen ist, darf die Zeit nicht über das Naturkundemuseum hinweggehen. Die Präparate müssen unbedingt restauriert werden, ehe sie zu Staub zerfallen. Und schließlich gilt es, das lebhafte Interesse am Naturkundemuseum wach zu halten und die Inhalte mittels hochwertiger, modern konzeptioneller Bildungsarbeit zwischenzeitlich zu vermitteln. Das ist ganz entschieden die beste Möglichkeit für ein Museum, das gesammelte Wissen weiter zu geben.

Um das Museum fit zu machen für eine noch unklare Zukunft, braucht der neue Museumsdirektor/-direktorin Unterstützung. Die Stelle des Stellvertreters oder der Stellvertreterin, die es im Stellenplan gibt, die jedoch seit Jahren unbesetzt geblieben ist, ist unbedingt wieder zu besetzen.
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Investitionsmittel für das Naturkundemuseum

Beschlussvorschlag:

Für die Sanierung oder den Neubau des Naturkundemuseums werden:

2015 Vorbereitende inhaltliche Planungs- und Beratungsleistungen in Höhe von 150 T Euro
2016 Baukosten in Höhe von mind. 6 Mio. Euro
2017 Baukosten in Höhe von mind. 6,3 Mio. Euro

in den Haushalt eingestellt.

Begründung:
Auf Grundlage des Masterplanes soll das Naturkundemuseum weiterentwickelt werden. Dazu wurden mehrere Standorte geprüft. Der ehemalige Bowlingtreff soll im Ergebnis des Standortvergleichs als möglicher Standort für das zu entwickelnde Naturkundemuseum Leipzig weiter vertiefend betrachtet werden. Um das Museum zu entwickeln und weiter zu führen - egal an welchem Standort - bedarf es allerdings Investitionen. Diese belaufen sich im geringsten Fall auf 12,3 Mio. Euro. Bisher sind keinerlei Mittel in den Haushalt 2014 oder die Folgejahre eingestellt. Dies muss geändert werden.

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Finanzierungskonzept für Straßenbahn-Ersatz-Beschaffung der LVB

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Der Oberbürgermeister erarbeitet kurzfristig gemeinsam mit LVB und LVV ein Finanzierungskonzept zur Neubeschaffung von Straßenbahnen.
  2. Die für die avisierten Fördermittel des Freistaates notwendigen Komplementärmittel in Höhe von 5 Mio. Euro werden für 2014 durch den städtischen Haushalt zur Verfügung gestellt.
  3. Für die Jahre 2015 - 2017 werden je weitere 2 Mio. Euro Investitionszuschuss in der mittelfristigen Haushaltsplanung beschlossen.

Begründung:
Seit Jahren fordern Politik und Bürger, dass die LVB die veralteten und verschlissenen Tatra-Straßenbahnen dringend ersetzen müssen. Ökonomisch sowie ideell ist deren Weiterbetrieb nicht sinnvoll, denn durch anfallende Hauptuntersuchungen und erhöhten Instandhaltungsaufwand kommt er mittelfristig teurer als eine Neubeschaffung.
In den vergangenen Jahren gab es keinerlei Förderung Seitens des Freistaates für eine solche Investition in einen modernen und barrierefreien ÖPNV. Durch die derzeit avisierte 50-Prozent- Förderung des Freistaates Sachsen bietet sich LVB und Stadt jedoch die Möglichkeit, vergleichsweise günstig Straßenbahnen neu zu beschaffen. Diese Fördermöglichkeit ist in Sachsen, aber auch in anderen Bundesländern, nicht selbstverständlich.
Zudem zeichnet sich ab, dass sich in Zukunft die Fördermittelsituation deutlich verschlechtern kann. In die Zukunft verschobene Investitionen bedeuten somit nicht nur deutlich höhere Aufwendung für Wartung und Instandhaltung und geringere Einsparungen durch modernere Arbeitsabläufe, sondern auch bedeutend geringere Fördermittelzuwendungen durch den Freistaat und damit höhere Eigenmittelbedarfe.
Die LVB sind wirtschaftlich schon jetzt nicht in der Lage notwendige Co-Finanzierungen allein aufzubringen. Daher ist dringend eine Strategie in Zusammenarbeit von LVB, LVV und Stadt Leipzig zu erarbeiten, wobei die notwendigen Zuschüsse beziffert und in die entsprechenden Haushalte eingearbeitet werden müssen.
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Anträge zu Investitionen / Projekten:

Riebeckbrücke -  Maßnahmen gegen Verkehrslärm finanzieren

Beschlussvorschlag:

Zur Lärmminderung sowie zur verbesserten Verkehrssicherheit für Radfahrer und den motorisierten Individualverkehr auf der Riebeckbrücke werden die notwendigen HH-Mittel für die Einrichtung eines Fahrradstreifens und die durchgehende Anordnung von Tempo 30 durchgängig auf der Brücke bis zur Breite Straße eingestellt.

Begründung:
Die Riebeckbrücke gehört mit einem Umgebungslärm von mindestens über 75 dB tags und über 65 dB nachts zum am stärksten von Lärm betroffenen Straßenraum Leipzigs. Die Brücke verbindet zwei sehr stark frequentierte Kreuzungen, ist ein häufiger Unfallschwerpunkt (Motorräder, LKW und PKW) und ein Umsteigehaltepunkt mehrerer Straßenbahn- und Buslinien. Das Lärmaufkommen ist die Gesamtheit aus verschiedensten Lärmerzeugern: Pkw, Busse, Straßenbahnen, häufiger Einsatz des Martinshorns durch Polizei- und Feuerwehr. Wegen  des Kopfsteinpflasters und schlechtem Zustand der Fahrbahn verstärkt sich der Lärm tags und nachts zu einer Belastung außerhalb des Erträglichen, vor allem, da die Brücke die Wohnhäuser auf Höhe der 1. bzw. 2. Etage passiert. Schon mit einfach umsetzbaren Maßnahmen können schnell Verbesserungen erreicht werden.
Folgende bauliche Maßnahmen tragen zur Lärmentlastung und gleichzeitig zur Verkehrssicherheit bei und sollen 2014 umgesetzt werden:

  • Die bestehende Tempo 30-Zone auf der Riebeckbrücke soll durchgehend bis zur Breite Str. (Kreuzung Breite-/Zweinaundorfer-/Riebeckstraße/Täubchenweg) ausgeweitet werden (betrifft eine Strecke von ca. 250 m).
  • Die zurzeit zweispurige Fahrbahn der Riebeckstraße bis zur Breite Straße einspurig würde den Verkehr auf der Brücke ordnen und gleichmäßiger fließen lassen und dem Radverkehr eine sichere Spur zuweisen. Damit wären Fußgänger auf dem Fußweg sicherer unterwegs. Auch hier würde die Maßnahme nur eine Strecke von 250m betreffen, da die Fahrbahn auf der eigentlichen Brücke bereits aus statischen Gründen auf eine Spur verengt ist. Die gegenwärtige Öffnung einer zweiten Spur auf gerader Strecke kurz vor der Ampel animiert geradezu zum Überholen und Rasen und trägt so entscheidend zur hohen Lärmbelastung in diesem Bereich bei. Zu prüfen wäre, ob die Markierung eines Radstreifens auch auf den verbleibenden Teil der Breite Straße ausgeweitet wird, um den Anschluss an die Radverkehrsanlagen auf der Dresdner Straße zu herzustellen.
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Bauliche Unterhaltung von Schulen

Beschlussvorschlag:

  1. Der kalkulatorische Mindestbauunterhaltungsbedarf von 1,2 % des Gesamtinvestitionsbedarfs wird neu berechnet und vorgelegt.
  2. Die Differenz zum eingestellten Betrag wird im Haushalt 2014 berücksichtigt.

Begründung:
An den Schulen wird gerade und auch im kommenden Jahr vielfach gebaut. Doch anders als das Schulbauprogramm vorsah, investieren wir nicht nur in neue Schulkapazitäten, sondern nicht unerheblich in den Schutz bestehender Kapazitäten: Grund: unzureichende Investition in den Brandschutz, unzulängliche Bauunterhaltung in den Vorjahren und -jahrzehnten.

Damit die laufende bauliche Unterhaltung für die Zukunft gesichert wird, sind die nötigen Mittel im Haushalt einzuplanen. Gebräuchlich ist der kalkulatorisch BU-Wert gerechnet am Gesamtwert der Gebäude. (vgl. V/1070 Investition in Schulen als zentrale Herausforderung)  Der absolute Betrag von 10,44 Mio. Euro dürfte allerdings sowohl inflationsbedingt als auch den Kapazitätszuwachs berücksichtigend, veraltet sein. Eine Neuberechnung ist nötig. Besonders dringlich erscheinen neben der Instandhaltung von Fenstern und von technischen Anlagen die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten. In Größenordnung mussten zuletzt Spielplätze auf Schulgeländen gesperrt werden.
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Spielgeräte auf Schulflächen

Beschlussvorschlag:

Es wird ein mehrjähriges Investitionsprogramm zur Ersatzbeschaffung und Entwicklung von Spielgeräten auf Schulflächen aufgelegt. Hierzu wird zunächst für das Jahr 2014 ein Investitionsvolumen von 200.000 Euro bereitgestellt. In der mittelfristigen Haushaltsplanung ist ebenfalls ein noch zu definierendes Budget zur Verfügung zu stellen, welches sich an den von der Verwaltung zu analysierenden Investitionsbedarf orientiert.

Begründung:
Die Spielgeräte auf den Leipziger Schulhöfen sind in einem häufig untragbaren Zustand. Viele Geräte mussten mittlerweile aufgrund notwendiger Sanierungsmaßnahmen abgebaut werden. Geld für bauliche Unterhaltung wurde in den vergangenen Jahren nur in geringem Maße zur Verfügung gestellt und in den seltensten Fällen für die Sanierung und Werterhaltung von Spielgeräten genutzt. Es besteht mittlerweile ein immenser Investitionsstau.
Gerade an Grundschulen haben Spielgeräte für die Pausengestaltung einen großen Wert, sie fördern Bewegung, Geschick und Ausdauer als Ausgleich zu den Lernzeiten im Schulalltag. An vielen Standorten können diese mittlerweile nicht mehr im notwendigen Maße zur Verfügung gestellt werden.
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Fahrradabstellanlagen vor Kitas und Schulen

Beschlussvorschlag:

Für die Nachrüstung von Abstellanlagen für Fahrräder auf dem Gelände von Schulen sowie Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft wird das entsprechende Produkt um 50 T EURO erhöht.

Begründung:
Verkehrssicheres Verhalten und das Bewusstsein für umweltverträgliche Mobilität wird bestenfalls schon im Kindesalter geübt. Der tägliche Weg zur Kita und zur Schule wird in Leipzig von einer Vielzahl der Familien mit dem Fahrrad bewältigt. Diese persönlichen Entscheidungen,  pro Weg mit dem Fahrrad, soll unbedingt verstärkte Unterstützung finden.

Auf Anfrage V/F 900 antwortet die Verwaltung im Juli 2013: "... laut Empfehlungen der Schulbaurichtlinie sei vorgesehen, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend ausreichend gegen Regen geschützte Stellplätze für Fahrräder einzurichten. Die Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung enthalte für allgemeinbildende Schulen einen Richtwert von einem Stellplatz für je drei Schüler. Ein für Grundschulen spezifischer Richtwert existiere nicht. Die genannte Zahl diene als Anhaltspunkt, von dem im Einzelfall mit besonderer Begründung abgewichen werden könne. Die Anzahl der Stellplätze werde vom Amt für Jugend, Familie und Bildung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Gebäudemanagement unter Berücksichtigung der Gegebenheiten am jeweiligen Schulstandort in Abstimmung mit den Nutzern erarbeitet."

Die Stadt Leipzig hat im Radverkehrsentwicklungsplan erklärt, den Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen durch flankierende Maßnahmen befördern zu wollen. Der Bedarf für die ca. 400.000 Fahrräder in Leipzig ist sehr hoch, diese sicher abschließen zu können. Als sichere Möglichkeit gegen Diebstahl und Vandalismus sollen auch vor öffentlichen Einrichtungen bzw. in der Nähe von öffentlichen Gebäuden und im sonstigen öffentlichen Raum Leipziger Bügel aufgestellt werden. Diese Regelung und der Bedarf betrifft ausnahmslos auch Kitas.
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Anträge zu Handlungsbedarfen und Sachthemen

1000 neue Straßenbäume

Beschlussvorschlag:

Die HH-Stelle Straßenbegleitgrün wird aufgestockt um die Summe, welche zur Pflanzung von 1.000 Straßenbäumen im Jahr 2014 nötig ist um den Anforderungen des Luftreinhalteplans zu entsprechen.

Begründung:
Im Luftreinhalteplan DS/V 3088 verpflichtet sich die Stadtverwaltung gegenüber der EU, 2015 5.000 Straßenbäume zur Luftreinhaltung neu gepflanzt zu haben.

Zitat: Gemäß dem Luftreinhalteplan sind bis zum Jahr 2015 insgesamt 5.000 Bäume zusätzlich zu pflanzen, was einem gleichmäßig jährlichem Zuwachs von 1.000 Bäumen entspräche. Dieses Ziel wurde im Jahr 2011 nur anteilig erreicht. Neben den Aufwendungen für den Erhalt von Altbäumen wird die Maßnahme als teilweise umgesetzt gewertet.1

Zur Zielerreichung wäre nötig gewesen jährlich 1.000 Bäume zu setzen. 2011 wurden lediglich 133 Straßenbäume plus 33 Bäume durch nachträgliche HH-Mittel gepflanzt, teilweise auch mit privaten Mitteln, also durch Unterstützung der Aktion "Baumstarke Stadt".

Wir schätzen Bäume und wissen um ihren hohen kleinklimatischen und feinstaubfilternde Nutzen, neben der stadtgestalterischen Komponente, zur Verbesserung der Luftqualität. Die EU-Kommission  hat am 20.02.2013 der Stadt Leipzig ihre Entscheidung zur Fristverlängerung für die Einhaltung des NO2 - Grenzwertes in Leipzig bis zum 01.01.2015 auf Basis des vorgelegten Luftreinhalteplanes verlängert.
Eine Finanzierung dieser städtischen Aufgabe, die bei der Abrechnung auf die Ergebnisse aus der Spendenaktion "Baumstarke Stadt" verweist konterkariert das private Engagement, wenn die Stadt sich gleichzeitig aus dieser Aufgabe zurückzieht. 

1 DS/V 3088 "Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig - Bericht zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen im Jahr 2011", Stadt Leipzig, Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport, S. 32, M4.2
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Wahl eines Jugendparlaments

Beschlussvorschlag:

Die für die Wahl eines Jugendparlaments notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 20 T Euro werden zusätzlich in den Haushalt 2014 eingestellt.

Begründung:
Aufgrund mehrerer Stadtratsbeschlüsse arbeitet die Initiative Jugendparlament Leipzig mittlerweile angebunden beim Stadtjugendring Leipzig und dem Büro für Ratsangelegenheiten mit je einer halben Stelle und Sachkostenzuschüssen. Damit das Jugendparlament jemals arbeiten kann, muss eine entsprechende Wahl durchgeführt werden. Dafür sind momentan keine Mittel in den Haushalt eingestellt. Um die Kosten so gering wie möglich zu halten ist zu prüfen, ob eine Onlinewahl möglich ist. Wenn dies rechtlich oder datenschutzrechtlich nicht möglich ist, sind die Kosten für die Durchführung der Wahl so gering wie möglich zu halten.
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Stellenaufstockung zur Implementierung des Jugendparlamentes

Beschlussvorschlag:
Die Stelle für die pädagogische Begleitung des Jugendparlamentes beim Stadtjugendring wird um ¼ Stelle auf eine ¾ Stelle aufgestockt. Sachkosten werden anteilig angepasst.

Begründung:
Das Jugendparlament steht kurz vor der Aufnahme seiner Arbeit. Um die Initiative zum erfolgreichen Start zu führen, ist für die heute schon aktiv beteiligten und noch zu akquirierenden Jugendlichen personelle Kontinuität und pädagogische Begleitung wesentliche Bedingung und Garantie. Diese Aufgabe leistet die Stelle beim Stadtjugendring auf anerkennenswerte Weise.

In der bevorstehenden Phase der Implementierung der Satzung des neuen Gremiums und der Einführung einer arbeitsfähigen Struktur ist jetzt nochmals intensive methodische Arbeit notwendig. Damit verbunden ist die Einführung einer neuen Herangehensweise von politischer Beteiligung mit und durch Jugendliche.
 
Zudem wird eine Anbindung und Vernetzung der neuen Struktur mit der Stadtverwaltung und die gleichzeitige Implementierung des Jugendparlamentes zu leisten sein. Auch diese Arbeit muss vom Stadtjugendring pädagogisch begleitet und beschrieben werden. Dazu müssen die nötigen Ressourcen bereit stehen.

Da die Stellenausstattung im Stadtjugendring für die nun anstehenden Aufgaben unzureichend ist, soll die Stelle für 2014 um ¼ angehoben werden. Für eine Anhebung des Stellenumfangs beim Stadtjugendring sind die Anwesenden schon beim Workshop "Moment mal" des Jugendparlamentes am 08.03.2013 übrigens einstimmig (mit 1 Enthaltung) dem Vorschlag des Oberbürgermeister für die Stellenanhebung gefolgt. Der Stelle müssen dafür auch Sachkosten für Aufwendungen, z. B. für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit, in ausreichender Höhe zur Verfügung gestellt werden.
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Hauptstadt des Fairen Handels 2015

Beschlussvorschlag:

Zur Vorbereitung der Bewerbung Leipzigs um den Titel "Hauptstadt des Fairen Handels" werden 10 T Euro für die konzeptionelle Erarbeitung  eingestellt.

Begründung:
Leipzig ist in Folge Fair Trade Town geworden. Für diese Auszeichnung ist die Erfüllung von Standards aus fünf Kategorien erforderlich. Dies ist eine rein quantitative Schwelle, die zu überschreiten ist.

Eine qualitative Auszeichnung ist "Hauptstadt des Fairen Handels". Diese wird aller zwei Jahre nach einem Bewerbungsverfahren vergeben und im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durchgeführt. Hier stellt sich die Stadt dem unmittelbaren Wettbewerb mit Städten bundesweit, die sehr engagiert um diesen Titel streiten. Um sich hier hervorzutun, bedarf es einer konzeptionellen Herangehensweise, die auch mit Mitteln untersetzt sein sollte.  Hauptstadt des Fairen Handels 2013 ist die Freie und Hansestadt Rostock.

Die Bewerbung soll ausdrücklich im Jahr der Feierlichkeiten zum Stadtjubiläum abgegeben werden. Damit kann Leipzig seine Position als Handelsstadt mit dem Prädikat einer fairen Stadt als besonders zukunftsorientiert belegen.
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Einstellung von Mitteln in den HH-Plan 2014 für die Schaffung einer "Koordinierungsstelle "Ehrenamt"

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, eine "Koordinierungsstelle Ehrenamt" einzurichten, dafür sollten entsprechend finanzielle Mittel in den HH-Plan für 2014 eingestellt werden.

Begründung:
Da die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements erklärtes Ziel der Stadtverwaltung sein sollte, wäre die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Ehrenamt eine logische Konsequenz, wie im Verwaltungsstandpunkt vom 18.06.2013 vom Dezernat Allgemeine Verwaltung ausgeführt wird.
Lt. unserem Antrag 411 v.17.04.2013 sollen die Aktivitäten von Vereinen u.a. besser koordiniert werden, um Akteure zu vernetzen und Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung zu bündeln, mit dem Ziel, das breitgefächerte ehrenamtliche Engagement der Stadt zu stärken. Denn mit dem Wegfall der Förderinstrumente des Bundes für die aktive Arbeitsförderung sind viele Vereine, Initiativen und ehrenamtlich Tätige auf professionelle Unterstützung angewiesen.
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Arbeit des Grafittimobils ausschreiben

Beschlussvorschlag:

Die Mittel für die Graffitibeseitigung werden umgewidmet. Die Leistung wird öffentlich ausgeschrieben.

Die eingestellten Mittel für Personal und Sachkosten werden zusammengefasst und dienen zur Finanzierung.

Begründung:
Die Stadt Leipzig beschäftigt ein eigenes Team mit Fahrzeugen zur Beseitigung von Graffiti-Schmierereien. Dies ist keine gemeindetypische Pflichtleistung nach SächsGemO. Durch eine Ausschreibung der Leistung könnte ein noch besseres Ergebnis bei gleicher oder sogar geringerer Finanzausstattung erzielt werden.
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Versorgungslücke schließen - aufsuchende Sozialarbeit für von Sucht betroffene Asylbewerber und Flüchtlinge

Beschlussvorschlag:

Die Stadt stellt sicher, dass ab sofort eine aufsuchende Sozialarbeit für von Sucht betroffene Asylbewerber und Flüchtlinge gewährleistet und ein entsprechendes Konzept erstellt wird.
Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2014 einzustellen.

Begründung:
Der Tod eines Asylbewerbers schreckte im Frühsommer die Stadtgesellschaft auf. Trotz der guten Sozialbetreuung im Standort Torgauer Straße und dem Angebot Eythstraße, das vom Suchtzentrum betreut wird, war dieser tragische Fall nicht zu verhindern.

In der Gesamtbetrachtung stellt sich aber ein Versorgungsproblem dar. Im Zielgruppen-spezifischen Angebot Eythstraße werden nur cleane Bewohner aufgenommen, in allen anderen Einrichtungen für Asylbewerber leben aber auch suchtmittelabhängige Menschen.

Die soziale Betreuung in den Einrichtungen ist gemeinschaftsorientiert. Die Einzelfallbetreuung ist jetzt bei wachsenden Bewohnerzahlen und unverändertem Personal nicht abgesichert. Und es gibt keine Handhabe, wenn sich ein Bewohner den Angeboten entzieht.

Darum halten wir eine konzeptionelle Herangehensweise, welche dann mit ausreichendem Personal untersetzt sein muss, für geboten, um Menschen die hier in Deutschland von Suchtmitteln abhängig werden, auch wieder aus dieser Abhängigkeit herauszuhelfen.
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interfraktioneller Antrag

Erhöhung der Schülerpauschale für Lernmittel

Beschlussvorschlag:

Für das kommende Haushaltsjahr 2014 werden 65 Euro für Schüler/innen und Förderschüler/innen der Klassen 1-4, 75 Euro in den Klassen 5-10 (Sekundarstufe I) und 80 Euro für Schüler/innen der Klassen 11 und 12 (Sekundarstufe II) im Plan angesetzt.

Begründung:
Am 17. April 2012 beschloss das Oberverwaltungsgericht Bautzen, dass die Kommunen als Schulträger in Auslegung des § 38 SächsSchulG "Schulgeld und Lernmittelfreiheit" verpflichtet sind.

Im September d. J. hat der Stadtrat bereits beschlossen, die Lernmittelpauschale pro Schüler der Klassen 1-4 auf 45,00 Euro zu erhöhen. Im nächsten Jahr müssen die Pauschalen nun noch treffender und vor allem auch für die anderen Schularten angehoben werden.

Nach der Grundsatzentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes ist es eine kommunale Pflichtaufgabe, die erforderlichen Lernmittel für die Schüler bereitzustellen, diesem Beschluss müssen wir als Stadt in ausreichendem Maße nachkommen. Die Schulen müssen auch ihrem Auftrag nachkommen Bildung zu vermitteln, was aber ohne ausreichende finanzielle Mittel für Arbeitshefte in der erforderlichen Qualität nicht möglich ist. Seit Jahren sparen wir an der Bildung unserer Kinder. Angefangen vom Sanierungsstau in Schulen bis hin zu fehlenden Lehrkräften und dem sich daraus ergebenden Unterrichtsausfall.

Jetzt geht es bei den erforderlichen Lernmitteln weiter. Die Verwaltung hat die Pauschale viel zu gering angesetzt. Wir können nicht über Fachkräftemangel klagen, wenn wir schon zu Beginn der Schulausbildung unserer Kinder das Minimalprinzip anwenden. Wir wollen gut ausbildete Kinder, denn sie sind die Zukunft unserer Stadt. Um eine dramatische Reduzierung der Unterrichtsqualität zu vermeiden, müssen die Mittel für Arbeitshefte bedarfsgerecht bereitgestellt werden.

Zur Deckung der Mehrkosten verweisen wir auf unsere Einsparanträge.

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