Umgang mit "Google StreetView" (Antrag 59/10)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister teilt Google mit, dass die Stadt Leipzig die Veröffentlichung von detaillierten Bilddaten (bspw. Daten, die Rückschlüsse auf Eigentümer, Inhaber oder Benutzer einer Sache zulassen, sowie Gesichter) im Internet nicht wünscht und legt daher Widerspruch gegen die Verwendung aller der Stadt gehörenden Leipziger Gebäude und Liegenschaften für „Google StreetView“ ein. Auszuschließen davon sind Gebäude, die touristische Wahrzeichen der Stadt sind und die nicht von Privatpersonen bewohnt werden.
  2. Die Stadt Leipzig unterstützt ihre Bürger bei der Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte gegenüber Google durch Information über den geplanten Dienst „StreetView“. An prominenter Stelle auf www.leipzig.de, über das Amtsblatt und im Rahmen einer Informationsbroschüre wird dazu über Rechte und Pflichten seitens Google sowie über die Rechte der Bürger aufgeklärt.
  3. Die Stadt Leipzig ermöglicht seinen Bürgern über Widerspruchslisten in den Bürgerämtern und die Veröffentlichung des entsprechenden Links an prominenter Stelle auf www.leipzig.de, sowie andere geeignete Varianten ihren eigenen persönlichen Widerspruch gegenüber Google anzuzeigen.
  4. Die Stadt Leipzig klärt alle öffentlichen Einrichtungen, Vereine und freien Träger über „Google StreetView“ und die Möglichkeit des Widerspruchs auf.
  5. Die Stadt Leipzig prüft die Möglichkeit der Aufnahme der Nutzung von systematisch angefertigten und Geodaten zugeordneten Bilddaten in die Sondernutzungssatzung und legt dem Stadtrat bis zum 31.10.2010 hierzu einen Bericht vor.

Begründung:

Google betreibt mit Streetview nichts anderes als eine Privatisierung des öffentlichen Raums und von grundrechtlich geschützten Daten und Informationen der Bundesbürger. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen im gesamten Bundesgebiet hochsensible Daten von Privatpersonen und Unternehmen zu kommerziellen Interessen sammelt, ohne in irgendeiner Weise hierüber Rechenschaft ablegen zu müssen.

Die von Google erhobenen Daten unterliegen dem Schutz der Datenschutzgesetze. Es besteht die Gefahr, dass durch eine Verknüpfung der von Google erhobenen Daten mit weiteren Informationen umfangreiche Profilbildungen einzelner Bürgerinnen und Bürger möglich werden, ohne dass diese davon wissen oder darin eingewilligt hätten. Die zusätzlich zur Bilderfassung ganzer Straßenzüge erfolgten Datenerhebungen erfordern eine Neubewertung auch von Streetview. Scheinbar geht es dem Unternehmen auch um den Ausbau einer Datenbank mit allen W-LAN Standorten für die Standortbestimmung von Handy- und Laptopbesitzern etwa bei Google Maps.

Beschluss der Ratsversammlung vom : 18.08.2010
Status : beschlossen

 

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