Umsetzung von kleineren Sofortmaßnahmen für Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen ermöglichen

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

  1. Zur Umsetzung kleinerer Sofortmaßnahmen für Fußgänger*innen werden in den Doppelhaushalt 2021/2022 für die Jahre 2021 und 2022 zusätzlich jeweils 750.000 € eingestellt.
  2. Zur Umsetzung kleinerer Sofortmaßnahmen für Fahrradfahrer*innen werden in den Doppelhaushalt 2021/2022 für die Jahre 2021 und 2022 zusätzlich jeweils 1.000.000 € eingestellt.

Begründung:
Leipzig hat sowohl einen Fuß- als auch einen Radverkehrsbeauftragten.
Neben der Erarbeitung eines strategischen Konzeptes für den Fußverkehr in Leipzig untersucht der Fußverkehrsbeauftragte neue Projekte dahingehend, ob die Belange der Fußgänger*innen berücksichtigt werden. Außerdem fungiert er als Ansprechpartner für Bürger*innen und Bürger sowie Verbände.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist der Auffassung, dass der Fußverkehrsbeauftragte auch weiterhin effektiv in die Lage versetzt werden muss, mit der Umsetzung kleinerer Sofortmaßnahmen für Fußgänger*innen auf unangemessene und nachteilige Situationen kurzfristig reagieren zu können.
Für die Fußgänger*innen unangemessene und nachteilige Situationen können sich z. B. aus fehlenden Durchwegungen und Verbindungstreppen/-rampen, fehlenden Gehwegnasen oder plötzliche endenden Fußgängerwegen ergeben. Ziel muss es sein, für Fußgänger*innen die Möglichkeit zu schaffen, sich in unserer Stadt einfach und sicher von A nach B, auf möglichst kurzem Wege, zu bewegen.
Bereits zum Haushaltsplanentwurf 2019/2020 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen ähnlichen Haushaltsantrag gestellt, der letztendlich vom Stadtrat beschlossen wurde und dem Grundsatz „Stadt der kurzen Wege“ Rechnung trägt.
Analog dazu sind für kleinere Sofortmaßnahmen auch im Bereich des Radverkehrs zusätzlich jeweils 1 Mio. € einzustellen.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde als bereits berücksichtigt zur Kenntnis genommen.

Hintergrund:

Zur Umsetzung kleinerer Sofortmaßnahmen für Fußgänger*innen sind in den Doppelhaushalt 2021/2022 pro Jahr durchschnittlich zusätzliche 46.000€ im Ergebnishaushalt und 219.931€ im Finanzhaushalt eingestellt (Vergleichsjahr 2020).
zu 2. Zur Umsetzung kleinerer Sofortmaßnahmen für Fahrradfahrer*innen sind in den Doppelhaushalt 2021/2022 für die Jahre 2021 und 2022 bereits zusätzliche Mittel eingestellt.

Begründung:

Mit Vorlage des Haushaltsplan-Entwurfs der Verwaltung wurden bereits mehr Kapazitäten für die Themen Rad- und Fußverkehr eingeplant. Das Aktionsprogramm Radverkehr enthält über 70 kurzfristig umsetzbare Maßnahmen, die in den nächsten zwei Jahren bearbeitet werden sollen, mit einem städtischen Eigenmittelanteil
von insgesamt > 2,8 Mio € über beide Jahre.

Bestehende Haushaltspositionen zur Umsetzung der Erneuerung von Gehwegen und für Sofortmaßnahmen im Bereich des Fußverkehrs konnten in der Vergangenheit nicht komplett abgerufen werden, sodass im neuen Haushalt noch Ausgabereste enthalten sind. Mit den geplanten Programmen sind die zur Verfügung stehenden
Personalressourcen der Verwaltung für 2021-2022 ausgeschöpft. Eine weitere Erhöhung ist aufgrund der aktuellen finanziellen Situation nicht darstellbar. Im folgenden Doppelhaushalt 2023 - 2024 wird ein neuer Radverkehrsentwicklungsplan in Kraft treten und auf einen Fußverkehrsentwicklungsplan hingearbeitet werden.
In diesem Rahmen sind finanzielle und personelle Ressourcen neu zu diskutieren.

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