Umsteuern in der Drogenpolitik
Amtsblattbeitrag vom 9. September 2023
von Martin Meißner, Stadtrat
Im Leipziger Osten und am Hauptbahnhof ist es besonders extrem, aber auch in vielen anderen Stadtteilen ist öffentlicher Drogenkonsum Alltag. Da es immer weniger Leerstand gibt, verschwinden die Rückzugsorte für den illegalen Konsum, er verlagert sich in die Öffentlichkeit. Das ist gefährlich für Konsumierende und Anwohnende. So geht z.B. von zurückgelassenem Spritzbesteck große Gefahr aus.
Drogenkonsumräume können hier weiterhelfen. Sie sind kein Zaubermittel, aber sie helfen, den öffentlichen Drogenkonsum zu reduzieren. Durch diese Einrichtungen sollen beim intravenösen Konsum Risiken minimiert und Hilfsangebote zur Suchttherapie unterbreitet werden.
Was es dafür braucht, ist eine Rechtsverordnung vom Freistaat, wie es sie in anderen Bundesländern bereits gibt, und ein Konzept der Stadt, wie man diese Konsumräume umsetzt. Im Stadtrat haben wir die Erstellung bereits beschlossen. Wir wünschen uns mobile Konsumräume, um die Stigmatisierung von Orten zu vermeiden (wer wohnt schon gerne neben einer „Drückerstube“) und für eine gute Erreichbarkeit im Stadtgebiet.
2024, wenn das Konzept vorliegt, hat der Stadtrat hoffentlich den Mut, neue Wege in der Drogenpolitik zu bestreiten. Die alten sind gescheitert. Das sieht man Tag für Tag.
Umsetzungsbericht zum Stand der Umsetzung 26.02.2024
umgesetzt
Entsprechend des Stadtratsbeschlusses wurde ein Institut ausgewählt und beauftragt.
Dazu folgender Sachstand:
- Expertengespräche mit Praktiker/-innen haben stattgefunden.
- Die Klient/-innenbefragung ist abgeschlossen. Die Auswertung läuft aktuell.
- Telefoninterviews mit Stakeholdern sind alle terminiert und bis Ende des Jahres 2023 abgeschlossen.
- Die Einordnung in den fachlichen Kontext unter Berücksichtigung von deutschlandweiten Evaluationen läuft aktuell.
- Die Untersuchung soll durch das Institut im FA Soziales, Gesundheit und Vielfalt im Februar 2024 vorgestellt werden.
Das GA ist dazu bereits in terminlicher Abstimmung mit der Geschäftsstelle des Fachausschusses. In diesem Zusammenhang ist mit den Stadträt*innen abzustimmen, ob diese Information im Ausschuss ausreichend ist.
Die Ergebnisse wurden am 26.02.2024 im FA Soziales, Gesundheit und Vielfalt vorgestellt.