Umweltverbrechen für Luxuswohnen

Foto: Martin Jehnichen

Amtsblattbeitrag vom 01. Dezember 2023

von Michael Schmidt, Stadtrat

Was sich in einem Hinterhof in Schleußig abspielte, schockiert! Ein Immobilienunternehmen, das in dem bislang grünen Innenhof am Ufer der Weißer Elster das ‚Wohnpalais Holbeinstraße 6a‘ schaffen will, hat in einer Nacht- und Nebelaktion die Kettensäge sprechen lassen. Das bei Anwohnenden und Umweltverbänden umstrittene Bauvorhaben war schon im Mai Thema im Stadtrat. Auf Nachfrage wurde uns erklärt, dass die Bebauung von Uferrändern laut Sächsischem Wassergesetz eigentlich nicht erlaubt sei. Dennoch wurde unter Aushebelung der umweltrechtlichen Genehmigungen das Bauvorhaben nach §34 BauGB für zulässig erklärt. Trotz laufendem Widerspruch gegen die behördlich erteilte ‘Befreiung vom Verbot der Bebauung des Gewässerrandstreifens‘ durch Anwohnende und den BUND, hat der Vorhabenträger einfach Tatsachen geschaffen. Die illegale Fällung von zehn Bäumen und mehreren Sträuchern wurde am 24.11. behördlich gestoppt und dennoch am nächsten Morgen einfach zu Ende geführt. Die Fläche ist unwiederbringlich gerodet, dem Bauunternehmen droht eine hohe Geldstrafe. Doch was nützt es, wenn diese zugunsten der künftigen Luxusimmobilie billigend in Kauf genommen wird? Derartigen Umweltverbrechen muss mit aller Härte des Gesetzes begegnet werden, Spielräume in Genehmigungsverfahren gilt es abzubauen!

 

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