Unberücksichtigte Beschlüsse im Vergabebericht (Anfrage 978/13)
Anfrage zur Ratsversammlung vom 16.10.2013
Zur Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie für freiberufliche Leistungen, wurde 2010 der Ergänzungsantrag beschlossen
a) bei allen Beschaffungen die Ziele des Umweltschutzes zu beachten (orientiert am Handbuch Umweltfreundliche Beschaffung des Umweltbundesamtes und dem RAL- Umweltzeichen Blauer Engel)
b) und im Vergabebericht darüber zu berichten.
Nachdem der Vergabebericht 2011 noch keinerlei Berichterstattung erhielt, nahm der Vergabebericht 2012 nun erstmalig eine Berichterstattung zu den Aspekten von Kinderarbeit und Umweltschutz vor. Wurde 2011 auf unsere Anfrage noch geantwortet, dass „Von Verkehrs- und Tiefbauamt und Hauptamt ... für den nächsten Vergabebericht eine Statistik zusammengestellt und entsprechend die Berichterstattung erfolgen (werde)“, enthält der jetzige Bericht keine entsprechenden Statistiken. Die äußerst knappen und allgemeinen Aussagen entsprechen weiterhin nicht dem Beschluss, nach dem in „geeigneter und aussagekräftiger Form über die Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse von Vergaben, welche die … aufgeführten Aspekte der Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit und des Umweltschutzes berücksichtigen“, zu informieren ist.
Wir fragen daher an:
- Welche Zielformulierungen sowie Regelungen (z. B. in Form von Dienstanweisungen oder Beschaffungsvorschriften) bezüglich eines umweltfreundlichen Beschaffungswesens existieren derzeit in der Stadtverwaltung?
- Wie sind die Verantwortlichkeiten für die Berücksichtigung von Belangen des Umweltschutzes im Beschaffungswesen in der Stadtverwaltung geregelt?
- In welche Bereiche und Produktgruppen lässt sich das Beschaffungswesen der Stadt einteilen und für welche Bereiche wurden bisher Ziele und Kriterien zur umweltfreundlichen Beschaffung definiert und Maßnahmen durchgeführt?
- Wie sehen diese Ziele, Kriterien und Maßnahmen aus?
- Welche Ergebnisse wurden bisher mit Maßnahmen zur umweltfreundlichen Beschaffung am Beispiel von Büromaterialien erzielt? Welche konkreten Produkte wurden ausgeschrieben, welche Umweltkriterien wurden dabei in die Ausschreibung aufgenommen und gingen darauf annehmbare Angebote unter Einhaltung dieser Kriterien ein? Welche Erfahrungen wurden dabei z. B. hinsichtlich von Gebrauchseigenschaften von Produkten, Kosten oder Akzeptanz gemacht?
- Welchen weiteren Handlungsbedarf sieht die Stadtverwaltung, um die Umweltfreundlichkeit des Beschaffungswesens der Stadt weiter zu verbessern?
- Wieviele unabhängige Zertifizierungen waren angenommenen Angeboten beigelegt die bestätigen, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurde (z. B. ein Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) und welche Leistungsarten betraf dies? Wurden einfache Erklärungen, wenn nicht nachgewiesen, von allen übrigen Anbieter sämtlichst unterzeichnet? Gab es zu einzelnen Leistungen Nachfragen oder Prüfungen? Inwieweit stehen die verantwortlichen Mitarbeiter zum Thema im Austausch mit anderen Kommunen und Vergabestellen? Gibt es dazu reguläre Weiterbildungen oder Informationen?
Die Antwort der Verwaltung hier zum Download