Ungleiche Bewertungen bei Ordnungswidrigkeiten – Stadt auf dem rechten Auge blind

Pressemitteilung vom 22. Mai 2017

Norman Volger, Fraktionsvorsitzender sowie demokratie- und ordnungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, bewertet die Antwort auf eine Stadtratsanfrage zu Bußgeldbescheiden bei Versammlungsgeschehen:

„Es kann nicht sein was nicht sein darf. Offensichtlich misst die Landesdirektion und die Stadt Leipzig mit zweierlei Maß, wenn es um Ordnungswidrigkeiten bei LEGIDA und Anti-LEGIDA Demonstrationen geht.“

Am 09.02.15 gab es ein rechtskräftiges Verbot der LEGIDA-Versammlung mit Begründung des Polizeinotstands. Da es polizeilichen Notstand in Sachsen von der CDU-Landesregierung aber offiziell nicht geben darf, äußerte die Landesdirektion Zweifel an dem Versammlungsverbot und mischte sich politisch ein. Als Ergebnis wurden im vorauseilendem Gehorsam von der Stadt Leipzig von 141 Anzeigen nicht eine mit einem Bußgeld belegt, obwohl gegen das Versammlungsverbot von LEGIDA in Vorfeld keinerlei Rechtsmittel eingelegt worden war.

Dagegen wurden am 02.05.2016 bei einer Anti-LEGIDA-Sitzblockade trotz erheblicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Polizeiverfügung 142 Ordnungsgelder von mehreren hundert EURO verhängt, obwohl LEGIDA einfach um die Sitzenden herumgeführt wurde. Diesmal blieb es still in der Landesdirektion.

Volger: „Man könnte den Eindruck gewinnen, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Was auch der Fall vom 12.12.2015, der mich persönlich betrifft, zeigt. Dabei wurde mir zu Unrecht ein Ordnungsgeld auferlegt. Trotz mehrfacher rechtsanwaltlicher Hinweise, dass dies weder rechtmäßig war, noch dass ich überhaupt der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sein kann, wurde mir ein Gerichtsverfahren angehängt, das selbstverständlich von der Staatsanwaltschaft kassiert wurde. Von Seiten der Stadtverwaltung wurde in Stellungnahmen zum Verfahren von politischer Gesinnung geredet und mit einer eindeutigen Falschbehauptung gearbeitet.“

„Die Stadtverwaltung muss sich schon fragen lassen ob es in den drei beschriebenen Fällen nicht relevant ist, wer tatsächliche oder angebliche Ordnungswidrigkeiten begeht und ob hier möglicherweise „Linke“ mit Verfolgungseifer überzogen und „Rechte“ in Ruhe gelassen werden.“, so Volger abschließend.

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