Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens auf dem Niveau von 2019 fortschreiben

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

Der Ansatz wird für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 werden auf dem Niveau von 2019 festgeschrieben. Die Kürzungen erfolgen nicht linear, sondern nach Begründetheit.

Sachverhalt:
Es ist gegenüber den Bürger*innen und Steuerzahlern der Stadt nicht vertretbar, in Zeiten des besonders verantwortungsvollen Umgangs mit Steuermitteln solche erheblichen Steigerungen zu planen. Es ist den Bediensteten der Stadt und den Einrichtungen zuzumuten, Einrichtungsgegenstände wie Möbel, ggf. Technik und sachliche Ausstattung länger zu nutzen als geplant, wenn das ohne Schaden möglich ist.
Uns ist wichtig, dass die Kürzungen nicht linear erfolgen. So sollen insbesondere bei der Neueinrichtungen z.B. neuer Schulen, Kitas, der Technikausstattung für Schüler*innen und des künftigen Verwaltungsunterbringung auf der Alten Messe nicht gespart werden. Wohl aber überproportional dort, wo z.B. Ausstattung zumutbar weiter genutzt werden kann. Ausgenommen sind dort die Anträge die der Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter*innen dienen (z.B. höhenverstellbare Schreibtische).

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde abgelehnt.

In der Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens (Kostengruppe 4255) ist eine Erhöhung ggü. 2020 i.H. von 2,9 Mio. EUR in 2021 und 2 Mio. EUR in 2022 zu verzeichnen. Diese begründen sich maßgeblich in dem Amt für Schule aus der Vorlage VI-DS-08178 zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der IT-Ausstattung von Schulen. Den Aufwendungen stehen in gleicher Höhe Erträge gegenüber, da die Kosten vom Freistaat aus der Richtlinie "Digitale Schule" vollständig gefördert werden.

Der Planansatz 2019 betrug insgesamt 11,7 Mio. EUR und wurde um rd. 3,5 Mio. EUR unterschritten. Diese Unterschreitung ist wie folgt zu begründen:
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 wurden Fördermittel zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur in Schulen i.H. von jeweils 3 Mio. EUR p.a. veranschlagt. Eine Anordnung der Fördermittel konnte in 2019 aufgrund des Fördermittelbescheides nicht erfolgen, was zu Minderaufwendungen in gleicher Größenordnung führte.

Unter Berücksichtigung der o.g. Ausführungen wird deutlich, dass die Erhöhung der Haushaltsansätze 2021/2022 nicht auf einer Steigerung für Ausgaben wie Anschaffung neuer Einrichtungsgegenstände in Verwaltungsobjekten u.ä. zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf auf die geplante Umsetzung des Digitalpaktes Schulen.

Infolgedessen ist der Haushaltsantrag abzulehnen.

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