Unterstützung für die Beschäftigten des Siemens Schalteranlagenbau Leipzig (Anfrage 899/13)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 10.07.2013

Auf Hinweis des Beigeordneten Müller wurde eine Hausmitteilung in der Leipziger Stadtverwaltung versendet, in der mitgeteilt wurde, dass aus juristischen Gründen die kursierenden Unterschriftenlisten für den Erhalt des Standortes von Siemens Schalteranlagenbau Leipzig zurückgezogen werden und laufende Sammlungen eingestellt werden müssen. Begründet wurde dies im Schreiben damit, dass die Verwaltung zu strikter Neutralität verpflichtet sei.
In der Annahme, dass die Unterschriftleistenden dies nicht während ihrer Arbeitszeit und mit Hinweis auf ihre Dienststellung getan haben, muss es ihnen möglich sein, privat zu dem in Satz 1 genannten Vorgang Stellung zu beziehen.

Wir fragen an:

  1. Auf welchen Personenkreis bezieht sich die Anweisung?
  2. Wen betrifft in diesem konkreten Fall das Neutralitätsgebot?
  3. Gilt das Neutralitätsgebot auch dann, wenn die Mitarbeiter der Verwaltung mit ihrer Unterschriftensammlung den von der Verwaltungsspitze geäußerten politischen Willen ausdrücklich unterstützen?
  4. Wie vereinbart sich in der öffentlichen Wahrnehmung die Unterstützung nach außen mit dem internen Verbot von Unterschriftslisten?
  5. Das Neutralitätsgebot wird sehr weitgehend interpretiert. Dürfen Stadtangestellte zukünftig selbst dann keine öffentliche Position mehr beziehen, wenn es offensichtlich im Interesse der Stadt und ihrer Bürger liegt und sie sich mit ihrer Willensbekundung im Einklang mit den strategischen Zielen der Stadt befinden?

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download

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