Unzulässige Datenerhebung in Kindertagesstätten (Anfrage 561/12)

Anfrage zur Ratsversammlung vom 18.04.2012

Nach Medienberichten erfasste die Stadt Leipzig erneut im März in Kindertagesstätten der Freien Träger alle Bring- und Abholzeiten der betreuten Kinder. Bereits im Herbst 2011 hatte sich der Jugendhilfeausschuss kritisch zu dieser Absicht geäußert und auch von uns wurde die unbedingte Einhaltung des Datenschutzes gefordert.
Neben den personenbezogenen Daten wie den Vollnamen der Kinder soll die Erhebung auch Urlaubs- sowie Fehlzeiten umfasst haben. Die Daten sollen seither beim Jugendamt der Stadt gespeichert worden sein und dort noch immer ausgewertet werden. Offenbar geschah dies vor dem Hintergrund, den zeitlichen Umfang der Kita-Betreuung für Eltern
einzuschränken, um Kosten zu sparen. Eine solche sensible Erhebung von Sozialdaten ist rechtswidrig. Es gibt keinen datenschutzrechtlichen relevanten Grund, der eine solche Erhebung rechtfertigen könnte. Die betroffenen Eltern hätten zudem vorab informiert werden müssen. Sollte der Vorfall stimmen, wurde dadurch das Selbstbestimmungsrecht der Kinder und Eltern schwer verletzt.

Wir fragen an:

  1. Stimmt es, dass diese Datenerhebungen durchgeführt worden sind?
  2. Aus welchem Grund ist die hier in Rede stehende Datenerhebung überhaupt erforderlich gewesen?
  3. Wer hat diese angeordnet und trägt dafür die Verantwortung?
  4. Ist diese Erhebung mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt abgestimmt und von diesem genehmigt worden? Wenn nein, warum nicht?
  5. Sind die Daten der Datenerhebung gelöscht?
  6. Welche Konsequenzen und Lehren werden aus diesem Rechtsverstoß gezogen?
  7. Auf welche Art und Weise wird sich die Stadt bei den Betroffenen entschuldigen?

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download

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