Verbesserung der Personalbetreuung im Personalamt

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22

Zur Verbesserung der Personalbetreuung werden in den Haushaltsjahren 21/22 folgende zusätzliche Stellen zusätzlich bereitgestellt:
2021: +1,75 VzÄ Personalsachbearbeitung
2022: +2,25 VzÄ Personalsachbearbeitung

Begründung
Der Leipziger Personalkörper wächst allmählich und mit ihm die Aufgaben zur Betreuung. Der Standardrichtwert für die Personalsachbetreuung liegt bei 297 Mitarbeitenden/ Sachbearbeiter:in, für die Stadt Leipzig gelten aktuell 1:525. Mit der Digitalisierung konnten prozessuale Abläufe in der Personalsachbearbeitung abgedeckt werden, weiterhin gibt es jedoch viele händische Abläufe. Mit den sukzessiven Aufbau im Personalamt soll den Beschäftigten der Stadt Leipzig eine angemessene Betreuung und persönliche Beratung bei ihren Personalsachangelegenheiten (Bezügeabrechnung, Einstufung, Tarif, Zu/Abschläge) gesichert werden. Die Beschäftigung bei der Stadt Leipzig folgt einer Bestenauslese, somit dürfen die Beschäftigten auch mit bester Betreuung rechnen.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde im Sinne des Alternativvorschlages der Verwaltung beschlossen.

1) In den Stellenplan des Personalamtes werden zusätzlich 3 Stellen aufgenommen, davon 2 Stellen für die Personalbetreuung und 1 Stelle zur Unterstützung der Digitalisierung des Personalmanagements.

2) In den Stellenplan des Hauptamtes wird zusätzlich 1 Stelle für den Stellenbewirtschaftungsprozess (Stellenplanung, Stellenbewertung, Stellenbewirtschaftung) eingerichtet.

Die Bestätigung zusätzlicher Stellen erfolgt ausschließlich mit dem Antrag A 00157/21/22. Dieser Antrag wird unter den vorgenannten Antrag subsumiert.

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