Vergabebericht der Stadt Leipzig (Anfrage 661/12)
Anfrage zur Ratsversammlung vom 20.09.2012
Mit dem Beschluss Nr. V-377/10 der Ratsversammlung vom 19.05.2010 wurde die aktuell gültige „Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen“ beschlossen, in der es unter 10. Berichterstattungen heißt: „... Die Stadt Leipzig erstellt einen jährlichen Vergabebericht über die Vergaben von Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen nach VOL und freiberufliche Leistungen für den Auftraggeber Stadt Leipzig. Mit diesem Bericht wird dem Erfordernis nach Transparenz und Information der Interessenten (Kammern, Medien, Unternehmen) Rechnung getragen. Der Vergabebericht informiert auch in geeigneter und aussagekräftiger Form über die Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse von Vergaben, welche die in Punkt 7 aufgeführten Aspekte der Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit und des Umweltschutzes berücksichtigen, allerdings vom Umfang her in Abhängigkeit von den vorhandenen Ressourcen innerhalb der Verwaltung.“
Der aktuell dem Stadtrat vorliegende Vergabebericht, der erste seit dem Beschluss von 2010, enthält jedoch keinerlei Aussagen zu Aspekten der Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit und des Umweltschutzes und geht auch auf das Fehlen selbiger nicht ein.
Wir fragen daher an:
- Warum erfüllt der Vergabebericht nicht die explizite Anforderung an den Inhalt der Berichterstattung?
- Ist in der Auslegung der Verwaltung, das vollständige Weglassen von entsprechenden Informationen mit der Anforderung, in „geeigneter und aussagekräftiger Form über die Ziele, Maßnahmen und Ergebnisse“ von Vergaben zu berichten vereinbar und von dem Halbsatz „vom Umfang her in Abhängigkeit von den vorhandenen Ressourcen innerhalb der Verwaltung“ gedeckt?
- Wenn ja, hält die Verwaltung es stattdessen für zielführend, wenn a) dieser Halbsatz in der Vergabeordnung sicherheitshalber noch gestrichen wird oder b) diese Informationen per Ratsanfrage jeweils separat eingeholt werden?
- Wenn nein, wann und wie gedenkt die Verwaltung dieser Aufgabenstellung der Vergabeordnung nachzukommen?
Die Antwort der Verwaltung in der Ratsversammlung hier als Protokollauszug:
Erster Bürgermeister Müller antwortet auf Frage 1, die Mitarbeiter im Hauptamt, die den Vergabebericht erarbeiten, hätten zusätzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Doppik zu bewältigen gehabt, die mit einem erheblichen Arbeitsumfang verbunden gewesen seien, was sich erst im Laufe der Arbeit am Projekt herausgestellt habe. Hinzu gekommen sei eine aufgrund von Langzeiterkrankungen und Leitungswechsel in der Abteilung Einkauf/Vergabe nicht mehr ausreichende Personalkapazität. Die Aussagen zu Aspekten der Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit und des Umweltschutzes erforderten eine Auswertung auf der Grundlage einer dazu durchgeführten statistischen Erhebung zu den durchgeführten Vergabeverfahren, was die Verwaltung für den Bericht 2011 nicht geschafft habe. Der Stadtrat könne versichert sein, dass unabhängig vom dem zugesagten und beschlossenen Berichtswesen die Verwaltung alle vereinbarten Regeln zur Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit oder auch den Umweltkriterien bei VOL-Vergaben einhalte. Bekanntlich sei die Stadt Leipzig 2011 als „Aufsteiger des Jahres“ ausgezeichnet worden, was die höchste Steigerung beim Einsatz von Recyclingpapier betrifft.
Frage 2 wird vom Bürgermeister verneint. Die Verwaltung wolle diese Berichterstattung abdecken, allerdings im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten, und sie wolle beim nächsten Vergabebericht besser werden. Eine Streichung des Halbsatzes in der Vergabeordnung halte die Verwaltung nicht für zielführend. Von Verkehrs- und Tiefbauamt und Hauptamt werde für den nächsten Vergabebericht eine Statistik zusammengestellt und entsprechend die Berichterstattung erfolgen.