Vergabeverfahren für Betreibung, Betreuung und Bewachung der Notunterbringung von Asylbewerbern (Anfrage 1026/13)

Anfrage in der Ratsversammlung vom 11.12.2013

Kurzfristig hat die Stadt Leipzig es für erforderlich gehalten, eine Schule als Notunterbringung für Asylsuchende in Betrieb zu nehmen. Für die Betreibung, Betreuung und Bewachung wurde die Firma European Homecare in freihändiger Vergabe am Standort Löbauer Straße vertraglich gebunden.

In diesen Zusammenhang fragen wir:

  1. Wurden Anbieter aufgefordert, für die Interimsunterkunft Löbauer Straße ein Angebot abzugeben?
  2. Welches waren die Kriterien für die freihändige Vergabe an European Homecare?
  3. Wie verhält es sich mit der Vergabe der Standorte in der Georg-Schwarz-Straße und in der Georg-Schumann-Straße?
  4. Wie viele Angebote wurden für diese Standorte abgegeben und welches ist das Ergebnis?
  5. Welche Unterschiede sieht der Oberbürgermeister prinzipiell zwischen der Aufgaben-Erbringung durch eine Firma gegenüber einer Nichtregierungsorganisation (als Hauptauftragnehmer)?
  6. Wie wird die Erfüllung des Kriteriums Gemeinwesenbezug bewertet, wenn eine europaweit agierende Firma die Aufgabenerfüllung wahrnimmt?
  7. Welche Effekte werden für die zivilgesellschaftliche Unterstützung der Flüchtlingsarbeit erwartet und wie gedenkt die Stadtverwaltung damit umzugehen?

Die Antwort der Verwaltung hier zum Download

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