Verlässlichen Kinderschutz einrichten (Antrag 358/14)

Beschlussvorschlag:

  1. Erzieherische Hilfen für gefährdete Familien - durch Sucht, manifeste psychiatrische Erkrankung oder Gewaltkontext - werden sozialräumlich erweitert und im Sinne eines Schutznetzes um das Kind / die Kinder strukturiert: Dazu werden Kinderbetreuung, Kinderarzt, Suchthilfe, Substitutionspraxis, Familienangehörigen, evtl. Jobcenter, evtl. Vermieter, gegebenenfalls weiterer Akteure einbezogen und erhalten im Sinne einer Vernetzung auch Rückmeldung.
  2. Qualitätsmanagement für die erzieherischen Hilfen: Einführung von Qualitätsstandards, Evaluation der ambulanten und der stationären Hilfen zur Erziehung. Im Rahmen des Qualitätsmanagements wird die Abbruchrate Qualitätskriterium bei der Vergabe.
  3. Externe fachliche Vernetzung:
    - Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung durch kinder- und jugendpsychologische Begutachtung
    - Etablierung einer Leipziger Kinderschutzambulanz
    - Einführung eines pädiatrischen Rufdienstes

Begründung:

Die Vorkommnisse in diesem Jahr, Todesfall von Mutter und Kind in Gohlis, straffällige Jugendbande, überbelegter Kindernotdienst, zwingen zu Änderungen bei den erzieherischen Hilfen. Diese unterlagen in den letzten Jahren einer massiven Steuerung, um die Kosten im Lot zu halten. Jedoch wurde darüber die Qualität der Leistungen schlechter.

Dieses äußerte sich auch in der Veränderung der Trägerlandschaft mit Verlust von Angeboten fachlich anerkannter Träger. Letztlich kommt uns das heute teuer zu stehen.

Für  gefährdete Familien muss die Hilfe strukturierter und langfristiger angelegt werden. Dieses erfordert nicht nur, wie im Gohliser Fall, eine Zusammenarbeit mit der Suchthilfe, sondern die Bildung eines komplexen Schutznetzes um eine Familie unter Einbeziehung oben genannter Beteiligter. Im Zentrum muss das Kind stehen.

Bei der Sicherung des Kinderschutzes sind die Partner im Kinderschutznetzwerk Leipzig und ihre Angebote besser einzubinden. Dieses bedeutet die Einführung einer Begutachtung von Fällen, die Einrichtung einer Kinderschutzambulanz und dort verpflichtende zweiwöchentliche Vorstellung von Kindern bis zum 6. Lebensjahr, in begründeten Fällen bis zum 10. Lebensjahr und die Etablierung eines pädiatrischen Rufdienstes.

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erwarten wir in der Stadt Leipzig, die sich als erklärter Verteidiger der Kinderrechte präsentiert, eine Verbesserung des Schutzes von Kindern.

in der Ratsversammlung vom 17.04.2013
Beschlussstatus: zurückgezogen

 

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