Verschlankung der Dezernatsstruktur und Verschmelzung Personal- und Hauptamt (Antrag A 365/14)

Beschlussvorschlag

Das Dezernat „Allgemeine Verwaltung“ wird Mitte 2015 aufgelöst. Die Satzungen sind bis dahin entsprechend anzupassen.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, bis spätestens dahin das bisherige Personal- und das Hauptamt zu einem „Organisationsamt“ zu verschmelzen und sich selbst zu unterstellen.


Begründung:

Ein eigenes Dezernat „Allgemeine Verwaltung“ ist vor dem Hintergrund einer geforderten effizienten Verwaltung mit einer schlanken Führungsstruktur nicht mehr zeitgemäß. Es gibt viele Städte in Deutschland, die ihr eigenes Verwaltungsdezernat abgeschafft haben (Erfurt, Jena, Frankfurt/M.). Fast überall sind die Aufgaben dieses Zuständigkeitsbereichs in einem sog. Organisationsamt vereinigt und oft den (Ober-) Bürgermeistern direkt unterstellt.

Eine moderne Verwaltung wird immer sehr stark darauf orientiert sein, ihre Struktur an Erfordernisse und Rahmenbedingungen aktuell anzupassen. Schlankere Strukturen und flache Hierarchien werden dabei zu Recht von der Bürgerschaft erwartet.

Da Strukturveränderungen und -verschlankungen in Leipzig bisher vom OBM in der Regel nur mit der Ruhestandserreichung der betroffenen Amtsinhaber vollzogen wurden und die Amtszeit des betreffenden Bürgermeisters Juli 2015 endet, möchten wir mit diesem Antrag auf diese sinnvolle Reform drängen.


Verwaltungsstandpunkt:

Der Antrag wird abgelehnt.

Begründung:

Gemäß §55 (1) Satz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) wird die Zahl der Beigeordneten entsprechend den Erfordernissen der Gemeindeverwaltung durch die Hauptsatzung bestimmt. Über die Festlegung der einzelnen Geschäftskreise entscheidet gemäß § 55 (3) Satz 2 SächsGemO der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat.

Die Stadt Leipzig hat die Anzahl der Dezernate von anfänglich elf in den vergangenen Jahren auf sieben reduziert, womit das kommunalrechtlich zulässige Maß gemäß § 55 (1) Satz 3 SächsGemO ausgeschöpft wird. Der Vergleich mit den im Antrag genannten Städten lässt nur sehr bedingt Schlüsse zu, da diese kaum mit Leipzig zu vergleichen sind.

Ein Städtevergleich unter den deutschen Großstädten erbringt ein relativ einheitliches Bild:

  • Städte mit einer Einwohnerzahl von 200.000 bis 400.000 Einwohnern haben überwiegend fünf bis sechs Dezernate
  • Städte mit einer Einwohnerzahl von 450.000 bis 600.000 Einwohner haben überwiegend sieben Dezernate
  • das im Antrag genannte Frankfurt verfügt sogar über elf Dezernate

Leipzig als eine der wenigen stark wachsenden Städte in Deutschland erscheint hier mit derzeit sieben Beigeordneten grundsätzlich nicht atypisch aufgestellt.

Eine umfassende Veränderung wie die Neuordnung der Dezernatsstrukturen würde eine gemeinsame und grundlegende Verständigung über die Zielstellung eines solchen Prozesses und eine umfassende Betrachtung der Folgewirkungen voraussetzen. Erfolgt dies nicht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass statt der beabsichtigten „Verschlankung“ vielmehr Effizienzverluste eintreten, hoch. Die isolierte Betrachtung nur eines Dezernates würde zu kurz greifen.

Die konkret beantragte Auflösung des Dezernates Allgemeine Verwaltung hätte eine zusätzlichen Belastung anderer Fachbeigeordneter und des Oberbürgermeisters zur Folge.

Die Bürgermeister haben im wesentlichen fünf Funktionen zu erfüllen:

  1. Die ständige Vertretung des Oberbürgermeisters im jeweiligen Geschäftskreis
  2. Die Leitung ihres jeweiligen Dezernates
  3. Die Zusammenarbeit und Vertretung des Dezernates gegenüber dem Stadtrat
  4. Die Vertretung der Stadt gegenüber den Eigenbetrieben und -gesellschaften, Zweckverbänden und sonstigen Verbänden/Vereinen (z.B. DST, SSG)
  5. Die Repräsentation der Stadt in der Bürger- und Unternehmerschaft

Mehrbelastungen würden hier insbesondere aus der Zuordnung von Aufgaben und ]Ämtern resultieren. Der Beigeordnete für Allgemeine Verwaltung ist darüber hinaus Mitglied in wichtigen Gremien, kommunalen Spitzenverbänden und weiterer Institutionen.

Abschließend sei angemerkt, dass im Dezernat Allgemeine Verwaltung betreute Themenfelder wie Bürgerservice, E - Government und IT in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen werden. Das E–Government - Gesetz trägt zu einer weiteren Beschleunigung ohnehin rasanter Veränderungen bei. IT-gestützte Prozesse können und sollen die Verwaltung deutlich bürgernäher und effizienter machen. Dies spricht für eine strukturelle Stärkung dieser Themenfelder in einem Dezernat Allgemeine Verwaltung, um die Gesamtverwaltung insgesamt effizienter und leistungsfähiger zu machen.

Verwaltungsstandpunkt zu Antrag 2:

Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister prüft die Zusammenlegung des Hauptamtes und Personalamtes ergebnisoffen unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Aufgabenbestandes und wird den Stadtrat zeitnah über das Ergebnis informieren

Begründung:

Strukturelle Überlegungen zu Fachämtern fallen gemäß § 53 (1) SächsGemO in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters. Dieser regelt die innere Organisation der Verwaltung und somit die Verwaltungsgliederung.

Eine reine Verschmelzung von Personal- und Hauptamt ist zumindest bei Beibehaltung der derzeitigen Aufgaben wenig praktikabel. Beide Ämter haben vielfältige Aufgaben, die sich sowohl inhaltlich als auch bezüglich ihrer Zielrichtung zum Teil deutlich unterscheiden.

Dem Antragsteller ist zuzustimmen, dass die Prüfung einer stärkeren, strukturellen Bündelung von strategischen personalrechtlichen und organisatorischen Fragestellungen als sinnvoll erscheint. Für eine Alternativbetrachtung zu den gegenwärtigen Strukturen sollten jedoch weitere Ämter mit ihren Aufgabenbereichen einbezogen werden, um eine gut funktionierende Struktur zu ermitteln. Dieser umfassende Prozess wird unter Federführung des Oberbürgermeisters im 1. Quartal 2015 begonnen und der Stadtrat über seinen Fortgang informiert.


Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen

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