Verwaltung aus Dornröschenschlaf erwacht: Gemeinsame Mensch/Haustier-Bestattungen werden möglich!

Pressemitteilung vom 4. August 2017

Erst auf unsere Initiative hin ist die Stadtverwaltung aus dem Dornröschenschlaf erwacht und zunächst planerisch aktiv geworden. Durch unseren Antrag „Gemeinsame Mensch/Haustierbestattungen auf kommunalen Friedhöfen ermöglichen“ wurde ein Defizit aufgezeigt, dass nun endlich auch von der Verwaltung angegangen wird.

Unsere Stadträtin Dr. Judith Künstler dazu:

„Es ist ein Anfang, dies nun seitens der Stadtverwaltung - wenn auch zunächst nur für einen kommunalen Friedhof - zu ermöglichen. Allerdings plant die Stadt dafür einen viel zu langen Zeitraum bis zur Umsetzung. Erst Ende des I. Quartals 2018 soll dazu eine Beschlussvorlage in den Stadtrat eingebacht werden. Um dies zu beschleunigen, werden wir unseren Antrag bereits zur kommenden Ratsversammlung zur Abstimmung stellen. Denn die Entwicklung unserer Lebenswirklichkeit eilt der der Stadt voraus und wir wollen nicht das Schlusslicht sein!“

Die Bestattung unserer Verstorbenen ist einem steten Wandel unterzogen und zugleich ein Spiegel der Gesellschaft. Die sich ändernden Lebenswirklichkeiten haben den Wunsch der Bürger*innen nach einer individuellen und ihren persönlichen Vorstellungen entsprechenden Bestattungsmöglichkeit entstehen lassen. Besonders in den Städten verbringen die Menschen viel Zeit ihres Lebens mit Haustieren und durch diese langjährige Nähe ergibt sich das Bedürfnis vieler Bürger*innen auch im Tod eine gemeinsame Ruhestätte mit ihrem Haustier zu haben. Dies anzuerkennen und die Friedhofssatzung entsprechend zu liberalisieren und anzupassen ist das Ziel unseres Antrages.
Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren erheblich gewandelt. Dazu gehören eine geänderte Nachfrage an individuellen Bestattungswünschen und die Möglichkeit der Bestattung in angrenzenden Kommunen aufgrund gewachsener Mobilität der Bürgerinnen und Bürger. Die kommunalen Friedhofsbetreiber geraten verstärkt unter Druck, insbesondere auch mit den, diesem Wandel teilweise Rechnung tragenden kirchlichen Friedhofsbetreibern und privat geführten Tierfriedhöfen.

Tieren gegenüber wird hier unser ambivalentes Verhältnis deutlich. Einerseits ist seit 2002 das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert, andererseits sind Tiere nach dem BGB § 90a als „Sachen“ zu behandeln.
Dennoch sind Haustiere für viele Menschen zum alleinigen Sozialpartner geworden - mit steigender Tendenz. Tiere wecken Empathie und dienen als Projektionsfläche für die Bedürfnisse z.B. nach Nähe und Geborgenheit. Besonders in unseren Städten ist das ein nicht zu unterschätzender Faktor für das Wohlbefinden unserer Bürgerinnen und Bürger.

Stadträtin Dr. Judith Künstler weiter: „Wir hoffen, dass die Einrichtung der kommunalen Mensch/Tierbestattungsfläche zügig umgesetzt wird, um dem wachsenden Bedarf dieser Bestattungsform Rechnung zu tragen. Gerade weil auch viele Menschen laut der emnid-Umfrage von Aeternitas e.V. dies für sich wünschen."

Ob Erdbestattung oder Urnenbeisetzung, klassische Familien- oder Einzelgrabstätten, anonymes Gräberfeld, pflegefreies Wiesengrab, gärtnerbetreute Bestattungs-, Themen- oder Memoriam Gärten oder Haustiergräber – diese Vielfalt und natürlich die besondere Atmosphäre der Orte sind es, die unsere Friedhöfe oder Friedwälder ausmachen und ihnen auch langfristig einen festen Platz in der deutschen Bestattungskultur geben.

Friedhofsanlagen mit wenigen Angeboten und allzu strengen Friedhofsatzungen, die die Wünsche nach Vielfalt und Individualität verwehren und die Entwicklung neuer Traditionen nicht zulassen, werden dagegen immer weniger eine Zukunft haben.

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