Antrag: Vollständige Umsetzung der Maßnahmen im Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig - Erhöhung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 100.000 Euro
Antrag vom 15. März 2015
Beschlussvorschlag
Die Stadt Leipzig erhöht die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Umsetzung des Luftreinhalteplans um 100 T EUR p.a. für die Jahre 2015 und 2016.
Begründung
Im Vorwort des Haushaltsentwurfs schreibt der Finanzbürgermeister: „Der vorliegende Entwurf des Doppelhaushaltes enthält keine Kürzung.“ Erstaunlicherweise werden in diesem Produkt die Aufwendungen dennoch um ca. 10 % gekürzt. Die Kürzung ist umso weniger verständlich und nicht akzeptabel angesichts der Tatsachen,
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dass die Grenzwerte für Feinstaub in der Stadt Leipzig im Jahr 2014 an 43 Tagen (bei maximal 35 erlaubten Tagen pro Jahr) überschritten wurden;
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damit verbunden der Stadt Leipzig ab 2015 bei fortführender Nichteinhaltung der EU-Grenzwerte für die Feinstaubkonzentration ein EU-Vertragsverletzungsverfahren droht;
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dass der Lärmaktionsplan, der bei seiner Verabschiedung 2013 bereits veraltet war, dringend fortgeschrieben werden muss,
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dass der Klimawandel das entscheidende Problem unserer Zeit ist, wie der Weltklimarat (IPCC) und andere Institutionen erst kürzlich wieder betont haben und durch den vor allem Kommunen und Städte wie Leipzig mit steigenden Durchschnittstemperaturen, Extremwetter-Ereignissen (Stürme, Dürre, Hitzesommer, Hochwasser) sowie immensen finanziellen Mehrausgaben für Versicherungs-, Personalbedarf usw. konfrontiert sind.
Die Leistungen in diesem Produkt laut Produktsteckbrief werden nur mangelhaft erfüllt (z. B. keine vorliegende Lärmkartierung unter Berücksichtigung des Fluglärms, wiederholte Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub).
Verwaltungsmeinung:
Ablehnung
Das PSP-Element 1.100.56.1.0.05 Luftreinhaltung/Lärmminderung/Klimaschutz bündelt die bewilligten Haushaltsmittel für die Aufgabengebiete Luftreinhaltung, Lärmminderung und Klimaschutz im Amt für Umweltschutz.
Neben Haushaltsmitteln im Bereich Klimaschutz, wie z. B. Mittel für die Fortsetzung der Klimaschutzkampagnen, Mittel für die Fortsetzung des EEAProzesses, Eigenmittel für die Stelle des Klimaschutzmanagers und Mittel für die Durchführung einer C O2-Bilanzierung sind speziell im Aufgabenbereich Luftreinhaltung Haushaltsmittel für die Aktualisierung der Erhebung zur Verkehrssituation vorgesehen.
Falsch ist die Aussage zur Entwicklung im PSP-Element 1.100.56.1.0.05. Hierin sind unter anderem Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Pkt. 3.3 Produkt 1.100.56.1.0.05 Band 2) einschl. sonstiger ordentlicher Aufwendung (Pkt. 3.7 Produkt 1.100.56.1.0.05 Band 2) in 2015 i.H.v. 141.050 € und 2016 i.H.v. 144.300 € geplant. Gegenüber 2014 mit einem anteiligen Planansatz (Pkt. 3.3 und 3.7 Produkt 1.100.56.1.0.05 Band 2) von 119.350 € bedeutet dies keine Kürzung um 10 % sondern eine Erhöhung um 18 % für 2015 und um 21 % für 2016.
In diesem Zusammenhang wird auf die Vielzahl der überwiegend mit Änderung zugestimmten Haushaltsanträge, welche eine positive Auswirkung auf die Luftschadstoffbelastung erwarten lassen, verwiesen. Beispielhaft seien die HH-Anträge A 128/16, A 045/15, A 086/15, A 086/16-01 und A 135/15/16 benannt. Darüber hinaus wurde den Anträgen zur Umsetzung des Luftreinhalteplans (Baumpflanzungen; A 047/15/16, A 089/15/16 und A 105/15/16) mit Änderung zugestimmt.
Vor diesem Hintergrund wird der Antrag A 106/15/16 abgelehnt.
Votum der Ratsversammlung am 18. März 2015
Ablehnung des Antrages