Vorkaufsrechte Erhaltungsgebiete

Gemeinsamer Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2021/22 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD

Die Mittel für den Ankauf von Liegenschaften zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten werden um jährlich 3 Mio. € auf 4 Mio. € im Jahr 2021 und im Jahr 2022 aufgestockt. Diese Mittel sind vorrangig zur Umsetzung in den Erhaltungssatzungsgebieten einzusetzen.

Im Haushaltsjahr 2022 können angekaufte Liegenschaften in Höhe von ¼ der bereitstehenden finanziellen Mittel im Konzeptverfahren per Erbbaupacht an Kleingenossenschaften, Wächterhaus -und Mietshäuser Syndikatprojekte vergeben werden. Einzahlungen aus Verkäufen kommunaler Grundstücke werden dem Budget zur Nutzung von Vorkaufsrechten zugeordnet. Dafür sind in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils 3.000.000 € zusätzlich bereit zu stellen.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde so beschlossen.

Endbericht zum Stand der Umsetzung vom 26.09.2025

umgesetzt

Sachstand:

Infolge des einschränkenden Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) (09.11.2021 - Az.: BVerwG 4 C 1.20), wonach Vorkauf in Sozialen Erhaltungsgebieten nur noch bei Objekten mit städtebaulichen Mängeln und Missständen möglich ist, erfolgte eine grundlegende Anpassung des Verfahrens und Rahmenvertrag, Abwendungsvereinbarung und Verpflichtungserklärung wurden überarbeitet (vgl. Beschluss der Ratsversammlung zu VII-DS-07367 vom 18.01.2023).

Per Ratsbeschluss vom 10.11.2021 wurde das Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechtes in Sozialen Erhaltungsgebieten zugunsten Dritter bestätigt (vgl. VII-DS-06145). Bislang befinden sich 9 Dritte mit unterzeichnetem Rahmenvertrag im Interessentenpool.

Bisher wurde Anfang 2021 das Allgemeine Vorkaufsrecht im Sozialen Erhaltungsgebiet Eisenbahnstraße gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB einmal ausgeübt (vgl. VII-DS-02321). Ferner wurden vier Abwendungen erzielt.

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