Vorkaufsrechte Erhaltungsgebiete

Gemeinsamer Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2021/22 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD

Die Mittel für den Ankauf von Liegenschaften zur Wahrnehmung von Vorkaufsrechten werden um jährlich 3 Mio. € auf 4 Mio. € im Jahr 2021 und im Jahr 2022 aufgestockt. Diese Mittel sind vorrangig zur Umsetzung in den Erhaltungssatzungsgebieten einzusetzen.

Im Haushaltsjahr 2022 können angekaufte Liegenschaften in Höhe von ¼ der bereitstehenden finanziellen Mittel im Konzeptverfahren per Erbbaupacht an Kleingenossenschaften, Wächterhaus -und Mietshäuser Syndikatprojekte vergeben werden. Einzahlungen aus Verkäufen kommunaler Grundstücke werden dem Budget zur Nutzung von Vorkaufsrechten zugeordnet. Dafür sind in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils 3.000.000 € zusätzlich bereit zu stellen.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde so beschlossen.

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