Antrag: Institutionelle Förderung des Literaturhauses Leipzig e. V. ab 2027 – Stärkung der Leipziger Literatur- und Verlagslandschaft(Stadträt*innen Dr. Gesine Märtens, Mandy Gehrt, Pia Heine, Ralf Pannowitsch)
Gemeinsamer Antrag vom 12. Dezember 2025
Gemeinsamer Antrag unserer Stadträtin Gesine Märtens mit Mandy Gehrt, Pia Heine, Ralf Pannowitsch
Link zum Antrag VIII-A-02063 im Ratsinformationssystem
Beschlussvorschlag:
1. Das Literaturhaus Leipzig e. V. wird ohne Projektphase ab dem Haushaltsjahr 2027 in die institutionelle Förderung des Kulturamtes der Stadt Leipzig aufgenommen.
2. Die Zuwendung wird als Festbetrag gemäß der Fachförderrichtlinie Kultur in Höhe von 205.000 € jährlich gewährt. Die Mittel werden zusätzlich im Ergebnishaushalt des Kulturamtes bereitgestellt.
3. Die Förderung erfolgt unter der Voraussetzung, dass das Literaturhaus bis Sommer 2026 ein Konzept zur Weiterentwicklung mit folgenden Schwerpunkten vorlegt:
o Ausbau der Förderung der Kinder- und Jugendliteratur zur Erschließung jüngerer Zielgruppen;
o Aufbau und Stärkung des Leipziger Verlags- und Buchhandelsnetzwerks;
o vertiefte Kooperationen mit der Universität Leipzig und anderen Leipziger Hochschulen;
o Angebote im Bereich Vielsprachigkeit und Internationalität
o Einwerbung von Drittmitteln bei Bund, Land und Stiftungen zur Kofinanzierung.
4. Bis Ende 2028 legt das Literaturhaus einen Bericht über die Umsetzung des Konzeptes vor.
Begründung
Leipzigs Ruf als „Buchstadt“ gründet auf einer lebendigen Literatur-, Verlags- und Buchhandelslandschaft. Das Literaturhaus Leipzig ist seit über 30 Jahren ein zentraler Akteur dieser Szene – als Plattform für Autorinnen, Vermittler literarischer Debatten und Brückenbauer zwischen Kultur, Wissenschaft und Stadtgesellschaft. Doch während andere deutsche Literaturhäuser (z. B. in München, Berlin oder Hamburg) seit Jahrzehnten institutionell gefördert werden, finanziert sich das Leipziger Haus bisher aus seinem Vermögen. Diese Mittel werden 2026 aufgebraucht sein. Die institutionelle Förderung ist ein notwendiger und überfälliger Schritt, um Leipzigs literarisches Erbe zu bewahren, neue Zielgruppen zu erschließen und die Vernetzung von Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken. Sie kommt der gesamten Stadtgesellschaft zugute, von Schülerinnen bis zu Verlagsgründerinnen.
Warum jetzt die institutionelle Förderung?
- Wir wollen Leipzigs literarische Strahlkraft sichern. Das Literaturhaus ist ein Aushängeschild für Leipzigs kulturelle Identität. Eine stabile Förderung stärkt diese Rolle und macht die Stadt attraktiver für Kulturtourismus und kreative Köpfe.
- Bisher erreicht das Haus vor allem ein erwachsenes Publikum. Die geforderten Schwerpunkte (Kinder-/Jugendliteratur, Verlagskooperationen) adressieren diese Lücke und binden junge Leserinnen sowie lokale Wirtschaftskreisläufe (Buchhandlungen, Verlage) ein. Leipzigs Buchwissenschaftliche Tradition (Universität, Deutsche Nationalbibliothek) bietet hier ideale Anknüpfungspunkte.
- Andere freie Kultureinrichtungen Leipzigs (z. B. Theater, Soziokulturelle Zentren) erhalten seit Jahren eine institutionelle Förderung. Das Literaturhaus leistet vergleichbare systemrelevante Arbeit.
- Eine institutionelle Förderung ermöglicht dem Haus, Bund- und Landesmittel (z. B. über die Kulturstiftung des Bundes oder den Freistaat Sachsen) einzuwerben – und so das Gesamtbudget zu vergrößern.
Finanzielle Einordnung
Die geforderten 205.000 € entsprechen etwa 0,05 % des Leipziger Kulturetats (2025: etwa 420 Mio. €) und sind eine kostengünstige Investition in die kulturelle Infrastruktur. Zum Vergleich: Das Literaturhaus München erhält über 1 Mio. € jährlich.
Fazit: Die institutionelle Förderung ist ein notwendiger und überfälliger Schritt, um Leipzigs literarisches Erbe zu bewahren, neue Zielgruppen zu erschließen und die Vernetzung von Kultur, Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken. Sie kommt der gesamten Stadtgesellschaft zugute, von Schülerinnen bis zu Verlagsgründerinnen.
VSP vom 24. Februar 2026
Alternativer Beschlussvorschlag:
- Der Ratsversammlung wird bis Ende des 1. Quartals 2026 eine Beschlussvorlage zur Förderung des Literaturhaus Leipzig e. V. ab 2027 vorgelegt.
- Die Förderung erfolgt nach Rahmenrichtline zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen.
Begründung des Vorschlags:
Zu Beschusspunkt 1:
Das Literaturhaus Leipzig ist das einzige seiner Art in Sachsen und eines der wenigen in den ostdeutschen Bundesländern. Seine Ausstrahlung geht weit über die Grenzen der Stadt hinaus. Die Aktivitäten des Literaturhaus Leipzig e. V. sind ein essentieller Bestandteil der heutigen „Buchstadt Leipzig“.
Bisher wurde die kulturelle Arbeit des Vereins aus dem Vereinsvermögen finanziert. Das verbleibende Restvermögen des Vereins erlaubt es ab 2027/28 nicht mehr, den bisherigen kulturellen Betrieb des Literaturhaus Leipzig fortzuführen.
Neben der Buchmesse, den Städtischen Bibliotheken, dem Deutschen Literaturinstitut an der
Universität Leipzig und der Deutschen Nationalbibliothek ist das Literaturhaus Leipzig eine
der zentralen Säulen der „Buchstadt Leipzig“. Aus diesem Grunde soll das Literaturhaus ab 2027 von der Stadt Leipzig gefördert werden.
Zu Beschlusspunkt 2:
Die Ausstrahlung des Literaturhauses geht weit über die Grenzen der Stadt hinaus. Es finden vor allem Lesungen mit bekannten Autorinnen und Autoren aus dem In- und Ausland statt. Das „Who is Who“ der literarischen Welt kann hier live erlebt werden. Viele dieser Veranstaltungsformate werden mit einer breiten Palette von Kooperationspartnern durchgeführt. Im Jahr 2024 fanden 150 Veranstaltungen zumeist im Haus des Buches statt.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der aktuellen finanziellen Lage der Stadt Leipzig keine zusätzlichen Mittel im Ergebnishaushalt des Kulturamtes bereitgestellt werden können. Aktuell wäre eine Förderung nur zu Lasten anderer freier Kulturträger möglich. Weiterhin ist zu beachten, dass durch das Dezernat Kultur die Vorgaben des Haushaltskonsolidierungskonzeptes (HSK) erfüllt werden müssen.
Beschluss in der Ratsversammlung vom 25. Februar 2026
Der Antrag wurde im Sinne des Verwaltungsstandpunktes mit 45/11/7 mehrheitlich angenommen.