Antrag: Freiwilligendienste in der Kommunalpolitik möglich machen und Finanzierung haushaltsneutral flexibilisieren

Antrag vom 05. Februar 2026

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister setzt sich sowohl bei der Landesregierung als auch bei der Bundesagentur für Arbeit dafür ein, dass Stadtratsfraktionen und deren Geschäftsstellen als Einsatzstellen für Bundesfreiwilligendienste bzw. für Freiwilliges Soziales Jahr (Politik) zertifiziert werden können.
  2. § 5 Absatz 7 der Satzung zur Fraktionsfinanzierung wird wie folgt geändert:
    „Die Finanzierung von Praktika oder Freiwilligendiensten aus dem Personalbudget ist möglich. Dafür wird jeder Fraktion zweckgebunden Jeder Fraktion wird ein Betrag von zusätzlich bis zu 10.000 EUR jährlich zur Verfügung gestellt, der für diesen Zweck oder im Rahmen der allgemeinen Personalmittel eingesetzt werden kann.“

 

Begründung:

Sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch der zur Zertifizierung von Einsatzstellen für das landesseitig organisierte Freiwillige Politische Jahr (FSJ Politik) zuständige Verein verweigern momentan aufgrund der Landes- und Bundesvorgaben die Zertifizierung von Fraktionen und Fraktionsgeschäftsstellen als Einsatzstelle von Freiwilligendiensten. Dies ist unverständlich, da sich daraus ein für beide Seiten gewinnbringender Mehrwert im Sinne der demokratischen Bildung, Teilhabe und Förderung der Selbstwirksamkeit ergeben würde. In einigen anderen Bundesländern ist es durchaus möglich und unumstritten, Freiwilligendienste in Fraktionsgeschäftsstellen zu leisten. Der Oberbürgermeister soll sich entsprechend bei den zuständigen Stellen für eine Änderung der Anerkennungspraxis einsetzen.

Die Fraktionen haben sich zu Beginn der VIII. Wahlperiode in ihrer Fraktionsfinanzierungsvereinbarung dazu verständigt, ein insbesondere für den Zweck der Freiwilligendienste zu nutzendes zusätzliches Personalbudget von 10.000 EUR pro Fraktion und Jahr festzulegen. Dieses kann jedoch aufgrund der zum Zeitpunkt der Vereinbarung noch nicht bekannten restriktiven Zertifizierungspraxis nicht für diesen Zweck genutzt werden. Lediglich für bezahlte Praktika steht das Budget somit zweckgebunden zur Verfügung, wobei Praktika in der Vergangenheit auch aus dem allgemeinen Personalbudget finanziert werden konnten.

Durch die Streichung dieser Zweckbindung und Übergang der Mittel in das allgemeine Personalbudget der Fraktionen soll den Fraktionen die der Realität folgende Flexibilität in der Mittelverwendung ermöglicht werden. Eine geringfügige Beschäftigung, ein Werkstudium, eine Honoraraufgabe oder schlichtweg eine zeitweise Erhöhung der Arbeitszeit der festangestellten Mitarbeitenden ist momentan nicht möglich, soll aber im Sinne der Fraktionen flexibilisiert und zielgerichtet ermöglicht werden.

 

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