Vorschlagswesen zur Verbesserung des ökologischen Verwaltungshandelns in der Stadtverwaltung (Antrag 140/11)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Dienstvereinbarung mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung einzugehen, nach welcher diese für geeignete Verbesserungsvorschläge im Rahmen des ökologischen Verwaltungshandelns durch Prämien belohnt werden können. Verbesserungsvorschläge sind Ideen, die über die Dienstpflicht und den eigenen Aufgabenbereich hinausgehende Leistungen sowie eine Verbesserung der derzeitigen Situation enthalten. Als geeignete Verbesserungsvorschläge gelten solche, die geeignet sind:
    · den Umwelt- bzw. Klimaschutz zu verbessern,
    · zum sparsamen Umgang mit natürlichen Ressourcen beizutragen,
    · Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz durch Immissionen oder Müllentstehung zu verringern,
    · die Abfallbeseitigung und Entsorgung zu verbessern,
    · einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. Energieeinsparung zu leisten.
  2. Ein Vorschlag ist dann prämienrelevant, wenn er nachweislich auch längerfristig und nachhaltig zu Einsparungen im städtischen Haushalt führt oder sich durch vorgeschlagene Maßnahmen, Aktionen oder Strategien bei Umsetzung sein Nutzen nachweislich verbessern ließe.
  3. Zur Ermittlung der Prämien ist ein Prämiensystem zu entwickeln. Dabei ist zwischen Verbesserungsvorschlägen mit und ohne errechenbaren Vorteilen zu differenzieren. Für beide Fälle soll das Prämiensystem so gestaltet werden, dass durch eine signifikante Belohnung ein echter Anreiz gegeben ist, Verbesserungsvorschläge einzureichen. Bei Verbesserungsvorschlägen mit errechenbaren Vorteilen ist die/der Vorschlagende einmalig an der jährlichen Ersparnis prozentual zu beteiligen.
  4. Zur Bewertung der Vorschläge und zur Entscheidung über die Vergabe von Prämien wird dem OBM empfohlen, eine Bewertungskommission zu bildet. Die Bewertungskommission hat darauf hinzuwirken, dass angenommene Verbesserungsvorschläge auch umgesetzt werden.

Begründung:

Im Rahmen der Beteiligung am European Energy Award sollen durch die Erfassung, Bewertung, Planung, Steuerung und regelmäßige Überprüfung der kommunalen Klimaschutzaktivitäten Potenziale für einen nachhaltigen Klimaschutz identifiziert und genutzt werden. Mit einer Dienstvereinbarung entsprechend dieses Antrages sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit haben, sich durch das Einbringen von Verbesserungsvorschlägen im Rahmen des ökologischen Verwaltungshandelns aktiv an diesem Prozess zu beteiligen.

Weiterhin soll über das Schaffen von Anreizen zur Beschäftigung mit ökologischen Themen ein Bewusstsein für die Problematik von Ressourcen- und Energieverbrauch im alltäglichen (Verwaltungs-)Handeln gesteigert werden. Der Antrag orientiert sich am Beispiel einer Dienstvereinbarung aus Plauen, welche dort gerade noch in der Umsetzungsphase ist.

Beschluss der Ratsversammlung vom : 18.05.2011
Status : abgelehnt

Zurück