Was lange währt, wird endlich gut – Leipziger Balkonsolarförderung kommt

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 14. Dezember 2023

Bereits mit dem Doppelhaushalt 2021/22 wurde vom Leipziger Stadtrat auf bündnisgrünen Antrag hin ein Programm zur Förderung von Balkonsolargeräten beschlossen. Seitdem warten viele Bürger*innen auf die entsprechende Förderrichtlinie. Ende August dieses Jahres wurde Leipzig vom Freistaat Sachsen überholt: Seitdem gibt es auf Initiative der Bündnisgrünen im Land eine Förderung von Balkonsolargeräten über die Sächsische Aufbaubank (SAB). Auf der heutigen Ratsversammlung vom 14. Dezember wurde nun nach langem Ringen ein Kompromiss zur Leipziger Förderung beschlossen.

Jürgen Kasek, klima- und energiepolitischer Sprecher, erklärt:

„Wir haben wirklich lange auf die Leipziger Förderrichtlinie gewartet und sind froh, dass sie nun endlich verabschiedet wurde. Aufgrund der Fördermöglichkeiten seitens des Freistaats haben wir uns mit anderen Ratsfraktionen nun darauf geeinigt, den Fokus der Leipziger Förderung auf Leipzig-Pass-Inhaber*innen zu legen. Wer einen Leipzig-Pass hat, kann eine Förderung von 500 € erlangen bzw. maximal 100% der Gesamtkosten eines Stecker-Solar-Geräts. Niemand muss dabei in finanzielle Vorleistung gehen, sodass wir hier eine wirklich sinnvolle Ergänzung zur Förderung des Freistaats bekommen. Wir ermöglichen damit allen, die bei der Energiewende mitmachen wollen und zu Hause die Möglichkeit haben, ein Balkonsolargerät anzubringen, langfristig ihre Stromkosten zu senken. Gerade Mieter*innen und Haushalte mit geringen Einkommen wird so die Teilhabe an der Energiewende ermöglicht!“

Wenn bis zum 20. August absehbar die 500.000 €, die dafür zur Verfügung stehen, nicht abgerufen werden, soll der Personenkreis der Antragsteller*innen erweitert werden. Dann sollen auch Personen mit niedrigem Einkommen, das über dem Leipzig-Pass-Niveau liegt, eine Förderung in Höhe von 200 € pro Gerät erhalten können. Bis zu welcher Einkommenshöhe eine Antragstellung möglich ist, wird bis Mitte 2024 bestimmt. Es lohnt sich also die Augen offen zu halten.

Foto: Martin Jehnichen

Dr. Tobias Peter, wohnungspolitischer Sprecher, ergänzt:

„Völlig unverständlich ist, dass in der letzten Minute auf Antrag der Fraktion DIE LINKE Kleingärtner*innen aus dem förderfähigen Personenkreis gestrichen wurden. Denn gerade die vielen und großen Leipziger Kleingartenanlagen verfügen über ein großes Potenzial, Sonnenenergie gezielt nutzbar zu machen und dabei die in den sonnenstarken Monaten in ihren Kleingärten aktiven Laubenpieper zu unterstützen.
Wichtig in Umsetzung des nun endlich gefassten Beschlusses ist uns, dass die LWB als kommunales Unternehmen die Anbringung von Balkonsolargeräten unterstützen. Um möglichst viele Mieter*innen zu erreichen, werden auch weitere Leipziger Wohnungsgesellschaften auf das Anliegen der Unterstützung von Balkonsolargeräten und die beiden Förderprogramme hingewiesen und gebeten ihre Mieterschaft ebenfalls darüber zu informieren und die Anbringung von Balkonsolargeräten grundsätzlich zu unterstützen. Um das Problem fehlender Außensteckdosen zu lösen, sollen bei zukünftigen Sanierungs- und Neubauvorhaben der LWB solche Außensteckdosen in der Planung berücksichtigt werden.“

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