„Was nix kost‘, landet im Müll!“ Grüne fordern IHK zu Verantwortung auf

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig widerspricht Äußerungen der IHK Leipzig, wonach die Einführung einer Verpackungssteuer zu Wettbewerbsnachteilen für gastronomische Betriebe führe. Ein Blick nach Tübingen verrät, dass dem nicht so ist. Außerdem fordert die Fraktion mehr Verantwortungsbewusstsein von der IHK ein.
Nicole Schreyer, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, erklärt: „Mit einer Verpackungssteuer wird das Verursacherprinzip angewandt. Wer nicht-kreislauffähigen Müll verursacht, bezahlt dafür. Bisher wurden diese Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt. Zum einen in Form von Entsorgungskosten, für die alle Steuerzahler*innen aufkommen und zum anderen durch übermäßigen Ressourcenverbrauch für die Herstellung von Einwegverpackungen, der zulasten der Umwelt geht. Diese, auch finanzielle Ungerechtigkeit, wollen wir geraderücken. Bislang haben Unternehmen und Verbraucher*innen, die Einweg nutzen, auf Kosten aller gehandelt – natürlich, weil es bequem ist. Aber bequem bedeutet in diesem Fall eben Ressourcenverschwendung und hohe Entsorgungskosten.“
Dafür setzt sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür ein, gastronomische Betriebe mittels eines Förderprogramms, bei der Anschaffung des Mehrwegsystems als auch bei ggf. für das Mehrwegsystem anzuschaffenden (Gewerbe-)Geschirrspülern zu unterstützen.
Nicole Schreyer ergänzt: „Die Gefahr einer Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit sehen wir nicht. Tübingen hat die Steuer seit 2022 – und es hat keine Zunahme an Insolvenzen gegeben! Leider sehen wir, dass Freiwilligkeit bei der Mehrwegnutzung nicht ausreicht: Seit Einführung der Mehrwegangebotspflicht gibt es keine maßgebliche Verbesserung – auch weil sich die Ausgabestellen damit begnügen, zwar Mehrweggeschirr gesetzeskonform vorrätig zu haben, aber meist hinweislos zum Einweggeschirr greifen. So wird kaum mehr Mehrweg benutzt – weil weder die Kund*innen noch die Betriebe ausreichend Anreize dazu haben. In Tübingen hingegen ist es inzwischen ganz normal, Mehrwegverpackungen zu nutzen, die Menschen haben sich daran gewöhnt! Das werden auch wir“, zeigt sich Schreyer zuversichtlich. „Panik-Mache ist jetzt jedenfalls fehl am Platz. Wir wünschen uns ein konstruktives Arbeiten an Lösungen, statt auf ein ‚Weiter-wie-bisher‘ zu pochen. Die Verantwortung liegt dafür nicht nur bei den Verbraucher*innen, sondern auch maßgeblich bei der Wirtschaft! Mehrweg muss die erste Wahl sein – dabei kann auch die IHK mithelfen.“
Hintergrund:
Nachdem am 22. Januar 2025 das Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von kommunalen Verpackungssteuern entschieden hat, drängen mehrere Stadtratsfraktionen und der BUND Leipzig auf deren Einführung in Leipzig.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 24. Mai 2023 die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer bestätigt, die bereits zum Januar 2022 in der baden-württembergischen Stadt eingeführt wurde. Dort, wie auch in Konstanz, werden Einwegbecher und -verpackungen mit 0,50 Euro pro Stück, Einwegbesteck mit 0,20 Euro besteuert. Wer Mehrweg benutzt, zahlt nur Pfand, das erstattet wird. Mehrwegverpackungen werden damit für Verbraucher*innen deutlich attraktiver. Zugleich fördert die Stadt die Anschaffung von Mehrwegsystemen und erforderliche Betriebsgeräte in der Gastronomie. Zuletzt hatte eine Franchisenehmerin einer weltweiten Fastfoodkette gegen die unterstellte Beschränkung seiner Berufsausübung geklagt. Der Beschluss bestätigt die Höherwertigkeit des Umweltschutzes. Weitere Städte wie Heidelberg und Freiburg haben ebenfalls Interesse nun eine solche Verpackungssteuer einzuführen.