Wassertourismus nicht um jeden Preis

Foto: Martin Jehnichen

Pressemitteilung vom 11. September 2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Leipzig sieht die Vorlage des Aufstellungsbeschlusses zum „Wassertouristischen Nutzungskonzept (WTNK)“ kritisch und hat dazu einen Änderungsantrag vorgelegt. Die Fraktion fordert, das WTNK konsequent an den Anforderungen von Naturschutz, Gewässerökologie und Auenentwicklungskonzept auszurichten. Zudem soll der Aufstellungsbeschluss keine Bindungswirkung für einzelne Projekte ergeben.

Stadtrat Jürgen Kasek, umweltpolitische Sprecher der Fraktion, mahnt an:

„Bei der ursprünglichen Aufstellung des WTNK, die ohne rechtlichen Rahmen erfolgte, hatte man ausschließlich wirtschaftliche Erwägungen im Sinn. Wir müssen aufpassen, dass der Auwald nicht zur Kulisse für Massentourismus und Bootsverkehr wird. Daher ist zwingend darauf zu achten, dass umwelt- und naturschutzpolitische Belange oberste Priorität haben und erst dann der Wassertourismus kommt.
Vor allen Dingen ist es wichtig, die Träger der öffentlichen Belange, die Umweltschutzverbände, wieder einzubinden und klarzustellen, dass es zuvorderst um ökologische Belange gehen muss."

Foto: Martin Jehnichen

Stadtrat und Fraktionsvorsitzender Dr. Tobias Peter ergänzt:

„Im Februar haben wir mit Oberbürgermeister Jung einen Konsens erzielt, das WTNK auszusetzen und das Auenentwicklungskonzept voranzustellen. Dies gilt es jetzt umzu-setzen. Maßgeblich für den weiteren WTNK-Prozess sind die Umsetzung des integrierten Auenentwicklungskonzeptes und der Wasserrahmenrichtlinie, die eine Gesamtverbesse-rung des ökologischen Zustandes der Gewässer fordert. Erfordern diese beispielsweise Renaturierungen von einzelnen Gewässerläufen, muss sich der Wassertourismus daran ausrichten. Das WTNK darf nichts vorwegnehmen.“

Maßgeblich bleibt für die Fraktion, dass auch die bisherigen Kurse einer kritischen Revi-sion bedürfen. Der Aufstellungsbeschluss darf nicht allein die Fortschreibung sein, son-dern muss offen alle auch bisherigen Kurse in Frage stellen und eine Gesamtrevision vornehmen. Gelingt es an bestimmen Gewässerläufen nicht, den Zustand des Waldes und der Gewässer deutlich zu verbessern, darf es dort keinen Wassertourismus mehr geben.

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