Weg frei für die Verpackungssteuer in Leipzig!

Foto: Martin Jehnichen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Leipzig begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von kommunalen Verpackungssteuern und drängt erneut auf deren Einführung in Leipzig.

Nicole Schreyer, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, führt zu konkreten Effekten aus: „Die Verpackungssteuer ist in erster Linie ein wichtiges Steuerungsinstrument, um das Müllaufkommen durch leicht vermeidbaren Einweg-Müll zu verringern. Für diesen Umweltschutz werden gastronomische Betriebe nach Willen des Stadtrates dafür mittels eines Förderprogramms unterstützt, etwa bei der Anschaffung des Mehrwegsystems als auch bei ggf. für das Mehrwegsystem anzuschaffenden (Gewerbe-)Geschirrspülern.“

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Katharina Krefft, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, ordnet den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2025 ein: „Jetzt kann auch in Leipzig die Verpackungssteuer eingeführt werden. Mit solchen örtlichen Aufwandssteuern kann sich die Stadt eigene Einnahmen erschließen, um öffentliche Aufgaben wie die Stadtreinigung zu finanzieren. Die Entscheidung ist eine weitere Bestätigung eigener kommunaler Einnahmequellen und wertvoll für die kommunale Selbstverwaltung“. Die Einnahmesituation der Stadt Leipzig soll sich durch die bereits mehrfach geforderte Einführung einer Verpackungssteuer, der sogenannten Take-Away-Steuer, verbessern. Rechnet man die Einnahmen von Tübingen anhand der Einwohnerzahl hoch, ergeben sich für Leipzig rund 6,4 Mio. Euro pro Jahr – eine ordentliche Summe in Zeiten knapper Finanzen. Im Fall des Beschlusses soll ein einheitliches Mehrweg- bzw. Pfandsystem als Alternative zu Einweg-Verpackungen in Leipzig eingeführt werden.

Mit einem eigenen Haushaltsantrag stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dafür entsprechende Mittel zur Verfügung. Sowohl der Einnahmevorschlag als auch der Ausgabeantrag wurden in der Verwaltungsmeinung mit Verweis auf den ausstehenden Beschluss zur Verfassungsbeschwerde ins Verfahren verwiesen. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die Verfassungsbeschwerde abzulehnen kann der Rat bereits im laufenden Haushaltsplanverfahren entscheiden, für 2026 eine Deckungsquelle bestätigen und die Verwaltung mit einem Förderprogramm beauftragen.

Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 24. Mai 2023 die Rechtmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer bestätigt, die bereits zum Januar 2022 in der baden-württembergischen Stadt eingeführt wurde. Dort, wie auch in Konstanz, werden Einwegbecher und -verpackungen mit 0,50 Euro pro Stück, Einwegbesteck mit 0,20 Euro besteuert. Wer Mehrweg benutzt, zahlt nur Pfand, das erstattet wird. Mehrwegverpackungen werden damit für Verbraucher*innen deutlich attraktiver. Zugleich fördert die Stadt die Anschaffung von Mehrwegsystemen und erforderliche Betriebsgeräte in der Gastronomie. Zuletzt hatte eine Franchisenehmerin einer weltweiten Fastfoodkette gegen die unterstellte Beschränkung seiner Berufsausübung geklagt. Der Beschluss bestätigt die Höherwertigkeit des Umweltschutzes. Weitere Städte wie Heidelberg und Freiburg haben ebenfalls Interesse nun eine solche Verpackungssteuer einzuführen.

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