Wettbewerb „Ökologisch wertvoller Kleingarten in Leipzig“ (Antrag 194/11)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Wettbewerb "Ökologisch wertvoller Kleingarten in Leipzig" auszurufen.
  2. Der Wettbewerb wird durch die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtverband Leipzig der Kleingärtner e. V., dem Kreisverband Leipzig der Kleingärtner Westsachsen e. V. und den Umweltverbänden konzipiert und initiiert. Er wird in zwei Kategorien durchgeführt: Einzelgarten und Kleingartenanlage. Eine Anlage umfasst mindestens 0,5 ha.
  3. Die Prüfung der Gärten und Gartenanlagen im Rahmen des Wettbewerbes erfolgt auf Antrag der Pächter (Einzelgarten) bzw. des Vorstandes (Gartenanlage).
  4. Die Auszeichnung der Sieger „Ökologischer Kleingarten“ und „Ökologische Kleingartenanlage“ wird im Rahmen der Ehrungen zum Tag des Gartens „Kleingarten des Jahres“, erstmalig 2013 erfolgen und ist vorerst nicht mit einem Preisgeld verbunden.

Begründung:

Kleingärten können einen wichtigen Beitrag für die heimische Artenvielfalt und den Artenerhalt leisten. Die natürliche Umwelt der Großstadt Leipzig wird verringert durch die weiter fortschreitende Reduzierung unbebauter Flächen und die Vollsanierung von Gebäuden. Damit einher geht als Negativergebnis der Verlust von Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleintiere. Aber auch die zunehmende Ansiedelung exotischer Pflanzen und Tiere verändert unsere hiesigen Lebensräume.

Um zur ökologisch-sensiblen Komplexität zu sensibilisieren, diese zu unterstützen, gute Beispiele zu würdigen und zu verbreiten sollen dieser Wettbewerb und diese Auszeichnung ausgelobt werden. Kleingärtner/innen, die sich durch eine naturnahe von der bisher gängigen Bewirtschaftung abheben, ohne Regeln zu verletzten, sehen sich vereinzelt dem Unverständnis der Gartennachbarn ausgesetzt. Diese Pächter/innen in Kleingartenvereinen legen neben der gesunden und schadstofffreien Bedarfsdeckung an saisonalem Obst und Gemüse nach biologischen Kriterien auch auf Naturschutz besonderen Wert.

Insbesondere, aber nicht ausschließlich junge Familien suchen mit ihrem Kleingarten die Nähe zur Natur und zur natürlichen Gartenbearbeitung. In solchen, nach ökologischen Gesichtspunkten gestalteten und gepflegten Gärten wird dem natürlichen Wachstum Raum gelassen. Hierbei wird gleichzeitig auch Natur- und Umweltbildung vermittelt. Pestizide und synthetische Düngermittel sind tabu, Versiegelungen werden sehr bewusst minimal gehalten. Gezielt zugelassener Wildbewuchs dient hier der Artenvielfalt, ist die Grundlage von Kleinbiotopen und der Balance zwischen Schädlingen und Nützlingen. Nisthilfen helfen Vögeln, Fledermäusen, Eidechsen und nützlichen bzw. wie Schmetterlinge einfach schönen Insekten sich anzusiedeln.

Diejenigen, die sich zum Ziel gesetzt haben eine bunte einheimische Tier– und Pflanzenwelt zurück zu holen, die das natürliche Gleichgewicht bewahren und schützen wollen und damit einen tatsächlichen Beitrag zum Naturschutz zu leisten, sollen dafür ausgezeichnet werden. Ihre Arbeit zum Erhalt der Natur hilft auch selteneren Arten, stabile Bestände zu bilden. Das erhöht auch Spielräume, anderen Orts in Biotope einzugreifen, beispielsweise bei wirtschaftlichen
Neuansiedlungen, ohne den Bestand seltener Arten in Leipzig zu gefährden. Als Grundlage für die Wettbewerbskonzeption könnte beispielsweise die Richtlinie zur Organisation des Wettbewerbs „Naturnaher Kleingarten“ im Kleingartenwesen der Hansestadt Rostock“ dienen.

Beschluss der Ratsversammlung vom : 15.07.2013
Status : beschlossen

 

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