Wirtschaftliche Bemessung der Kosten der Unterkunft (Antrag 93/10)

Beschlussvorschlag:

Die monatlichen Leistungssätze und -bedingungen für die Übernahme der Kosten der Unterkunft werden überprüft. Der Prüfbericht ist dem Stadtrat im 2. Quartal 2011 vorzulegen. Über die Leistungsausgestaltung der Kosten der Unterkunft wird zukünftig der Stadtrat beschließen.

Begründung:

In 2005 wurde durch die Stadt Leipzig eine Nettokaltmiete von 3,85 EUR/m² für die Erstattung der Kosten der Unterkunft festgelegt. Gemäß sächsischem Städte- und Gemeindetag sind Mieten in der Höhe zu erstatten „solange solcher Wohnraum ausreichend vorhanden ist". Seit geraumer Zeit kristallisieren sich mehrere Probleme in Leipzig mit diesem in Sachsen niedrigen Satz. Vermieter weisen darauf hin, dass sie mit dieser Erstattung langfristig nicht wirtschaftlich arbeiten können, und Mieter, die auf Kosten der Unterkunft angewiesen sind, können die Mehrkosten für eine angemessene Wohnung nicht dauerhaft aus ihrem Regelsatz bestreiten.

Die Übernahme von Wohnkosten muss sich aber insgesamt wirtschaftlich, auch für die Stadt, gestalten. Ziel muss es dabei sein, durch eine weitestgehende Vermeidung von Umzügen und daraus folgenden Segregationserscheinungen einen größtmöglichen Beitrag zur Erhaltung des sozialen Friedens in der Stadt zu leisten.

Beschluss der Ratsversammlung vom : 20.04.2011
Status : beschlossen

 

Zurück