Wohnungspolitisches Konzept und Wohnungsbauförderung besser ausstatten

Änderungsantrag zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2021/22 (Neufassung)

Für eine kontinuierliche und beschleunigte Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts sowie neuer wohnungspolitischer Instrumente und Maßnahmen werden zusätzliche Mittel eingestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende kommunale Wohnungsbauförderung qualitativ und quantitativ auszuweiten und weitere Mittel auch für neue Maßnahmen, insbesondere des experimentellen Wohnungsbaus bereitzustellen.
Dafür sind 600.000 in 2021 und 1.000.000 in 2022 zusätzlich bereit zu stellen. Nicht verbrauchte Mittel in 2021 werden auf das Jahr 2022 übertragen. Weitere 400.000 EUR werden 2022 freigegeben, wenn ein zusätzlicher Mittelbedarf festgestellt wird.

Sachverhalt:
Im September 2018 hat der Stadtrat eine Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien beschlossen (VI-DS-05276). Die damit zusammenhängenden Maßnahmen gilt es beschleunigt umzusetzen. Zugleich gilt es, weitere wohnungspolitische Herausforderungen im Haushalt abzubilden, ohne dass dies zu Lasten der bisherigen Aufgaben geht. So ist die Beratung zu Konzepten und insbesondere zur Finanzierung von Wohnprojekten die Bereitstellung bezahlbarer alternativer Wohnformen unterstützen, die konzeptionelle und technische Umsetzung einer Wohnungstauschplattform zu ermöglichen und weitere Mittel einzuplanen, um auf sich bereits jetzt abzeichnende Bedarfe, z.B. bei den Themen Zweckentfremdung und Leerstand reagieren zu können. Die Bürgerbeteiligung bei der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts soll unabhängig von finanzieller von Projektentwicklern erfolgen.
Angesichts der weiterhin dynamischen Entwicklung des Wohnungsmarkts und mangelnden Wohnraums im preisgünstigen Bereich und für besondere Bedarfsgruppen sind bei den kommunalen Ergänzungsförderungen für den sozialen Wohnungsbau weitere qualitative und quantitative Bedarfe absehbar. Mit den derzeit veranschlagten Mitteln ist gemessen am jetzigen Bewilligungsstand eine Förderung in der Größenordnung von ca. 100 Wohneinheiten und damit nur für einen Bruchteil des Bedarfs möglich. Zudem ist geplante Fachförderrichtlinie für Wohnprojekte für Menschen mit Behinderungen ist noch nicht haushalterisch untersetzt, sondern würde zu Lasten der bestehenden FRL erfolgen. Angesichts des hohen Bedarfs ist eine Ausweitung der bestehenden Förderungen für große und kleine Wohnungen sowie der Förderung zur Erreichung der Anfangsmiete notwendig. Weiterhin ist es angesichts des gesellschaftlichen Wandels notwendig, neue Wohnformen z.B. für gemeinschaftliches Wohnen, für unterschiedliche Bewohnerbedürfnisse in den verschiedenen Lebensphasen und im Zusammenleben der Generationen sowie ökologische, nachhaltige und flächensparende Konzepte zu erproben und damit beispielgebend für den allgemeinen Wohnungsmarkt zu setzen. Dazu kann eine zusätzliche Förderung experimentellen Wohnungsbaus beitragen.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde so beschlossen.

Bericht zum Stand der Umsetzung vom 06.04.2022:

Mit o.g. Beschluss wurde für eine kontinuierliche und beschleunigte Umsetzung des wohnungspolitischen Konzeptes sowie neuer wohnungspolitischer Instrumente und Maßnahmen zusätzlich Geld in den städtischen Haushalt eingestellt. Damit sollte die bestehende kommunale Wohnungsbauförderung qualitativ und quantitativ ausgeweitet und neue Maßnahmen, insbesondere der experimentielle Wohnungsbau, vorangetrieben werden.

Gemäß VII-DS-06239 wurden ein Teil der zusätzlichen finanziellen Mittel in Höhe von 200T€ für den Ankauf von Grundstücken für zukünftige Konzeptverfahren (zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage zweckgebunden für die Hofer Straße 2) dem Liegenschaftsamt zur Verfügung gestellt. Der größere Anteil in Höhe von 400T€ wurde dem PSP-Element der kommunalen Wohnungsbauförderung zugeführt. Auslöser hier waren die Anmeldungen der Bedarfe der LWB (2021/2022 mit über 3 Mio. € für die FFRL Angleichung Bewilligungsmiete/Anfangsmiete sowie FFRL Schaffung großer Wohnungen). Die im Haushalt verfügbaren und noch ungebundenen Mittel für 2021 und 2022 reichten nicht aus. Die entsprechenden Verträge zur Bindung der Mittel wurden und werden nach Antragstellung durch die LWB geschlossen.

In 2022 ist gemäß Vorlage zur Anwendung von Modernisierungs- und Instandsetzungsgeboten in Leipzig (VII-DS-06013-DS-OI) geplant, 700T€ einzusetzen. Die Verwendung der anderen Mittel i. H. v. 700T€ wird in der AG Wohnen aktuell finalisiert. Über die Verwendung dieser Mittel wird abschließend im Rahmen der Informationsvorlage „Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes Mitteleinsatz 2021 (Rückblick) und 2022 (Ausblick)" (VII-Ifo-06820) berichtet.

Eine erneuter Umsetzungsbericht erfolgt im Rahmen der Informationsvorlage zur „Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes Mitteleinsatz 2022 (Rückblick) und 2023/24 (Ausblick)"

Zurück