Zulassung des weiteren Kiesabbaus in Kleinpösna verhindern!

Pressemitteilung vom 8. Januar 2016

Grüne Stadtratsfraktion hat erhebliche Bedenken und wird Etikettenschwindel der Stadtverwaltung nicht mittragen!

Eigentlich sollte die „Stellungnahme der Stadt Leipzig zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b“ bereits in der Dezember-Sitzung vom Stadtrat beschlossen werden.

Doch es passierte folgendes: Aus dem Entwurf der Stellungnahme an das Sächsische Oberbergamt wurde nach den Beratungen und positiven Voten in den Fachausschüssen der Passus „Die Stadt Leipzig hat erhebliche Bedenken gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b.“ nach Dienstberatung des Oberbürgermeisters und kurz vor der Stadtratssitzung ersetzt durch „Die Stadt Leipzig hat Hinweise zur Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna im Baufeld 5b.“
Die Folge: Die Verwaltungsvorlage wurde in der Ratsversammlung vom 16.12.2015 zur Beratung in die Fachausschüsse zurückverwiesen.

Weil Oberbürgermeister und Stadtverwaltung sich auch weiterhin für eine Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna aussprechen, hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nun einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem Ziel, dass auch weiterhin gegenüber dem Sächsischen Oberbergamt die „erheblichen Bedenken gegen die Zulassung“ klar artikuliert werden.

Die Region Leipzig ist bereits durch die Braunkohletagebaue vorbelastet. Außerdem halten wir das Vorhaben für insgesamt ökologisch, (volks-)wirtschaftlich und gesamtgesellschaftlich höchst bedenklich.

Dazu Norman Volger, Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Der Umgang der Stadtverwaltung mit der Beschlussvorlage gegenüber dem Stadtrat muss kritisiert werden. Diese Überrumpelung, wie geschehen in der letzten Stadtratssitzung, weisen wir scharf zurück.

Die korrigierte Verwaltungsvorlage ist ein Etikettenschwindel, denn die „erheblichen Bedenken“ bleiben bestehen, sollen nun aber weichgespült werden. Das mögliche Umschwenken der Verwaltungsmeinung gibt Rätsel auf: Sind es allein die wirtschaftlichen Interessen des Tagebaubetreibers oder die Meinung des Ortschaftsrates Engelsdorf?
Oder kann folgender Zusammenhang hergestellt werden?

Bereits im November 2015 hat meine Fraktion kritisiert, dass der Oberbürgermeister im Grundstücksverkehrsausschuss auf Vorschlag der Verwaltung beauftragt wurde, mit dem Kiesunternehmen GP Papenburg AG aufschiebend bedingte Kaufverträge (An- und Verkauf) für die zur Umsetzung des Hauptbetriebsplanes Schönau III benötigten Flächen auszuhandeln, weil das Kiesfeld Schönau II schon in absehbarer Zeit ausgekiest sein wird. Wir haben uns damals mit gleicher Begründung gegen die Durchführung eines bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zur Standortsicherung ausgesprochen.“


Dazu Stadtrat Tim Elschner, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Bei unserer Entscheidungsfindung haben wir uns mit der Auffassung des Ortschaftsrates Engelsdorf, der sich für eine Zulassung ausspricht, auseinandergesetzt. Wir sind allerdings überrascht, dass dem Ortschaftsrat im wesentlichen das Versprechen, die Kiesgrubenstraße zu ertüchtigen, anscheinend genug war und damit die Bedenken der Bevölkerung weitgehend unbeachtet blieben. Ungeklärt ist dabei, auf wessen Kosten die Verbesserung des Straßenzustandes erfolgen soll. Außerdem bleibt es bei Konflikten zwischen LKW-Verkehr und Erholungssuchenden. Und der Radverkehr zur Leipzig-Elbe-Radroute (Europa-Radweg) wird mindestens bis zur Ertüchtigung über die Kiesgrubenstraße nicht möglich sein. Auch bleibt es insgesamt bei einer Belastung des Straßennetzes.  

Wir kritisieren insbesondere, dass die überarbeitete Wiedernutzbarmachungskonzeption des Rahmenbetriebsplans von 1998 mit der Geltungsdauer bis zum 31.12.2045 bisher nicht umgesetzt wurde. Dieser Umsetzungspflicht ist der aktuelle Tagebaubetreiber bzw. auch der Vorgänger bislang nicht nachgekommen. Ein Rahmenbetriebsplan und eine Wiedernutzbarmachungskonzeption für alle Baufelder wurden bislang nicht vorgelegt.

Des Weiteren führt ein weiterer Abbau zu einem unwiederbringlichen Verlust von insgesamt 80 ha Landwirtschaftsfläche. Statt Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Flächen sind als Folgenutzung für die beiden Baufelder 5b und 5a jeweils Landschaftsseen vorgesehen, weil die Anforderungen an den Füllstoff zu hoch sind.  

Hinzu kommt, dass beim geplanten Abbau von einer Belastung insbesondere Kleinpösnas für die nächsten 30 Jahre auszugehen ist.

Wir Grüne fordern die anderen Fraktionen dazu auf, in der nächsten Stadtratssitzung auch weiterhin der Auffassung zu folgen, dass die Stadt Leipzig erhebliche Bedenken gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans zur Weiterführung des Kiessandtagebaus Kleinpösna hat. Dieses Druckmittel insbesondere gegenüber dem Vorhabenträger ist aufrechtzuerhalten!“

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