Grüne für eine/n Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte/n!
Pressemitteilung vom 14. März 2016
Der Datenschutz ist in der Stadtverwaltung und im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger fest verankert. Die Informationsfreiheit hingegen noch nicht, obwohl der Stadtrat auf Initiative der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen 2012 eine Informationsfreiheitssatzung beschlossen hat. Weil diese wegen überhöhter Gebühren und schlechter Handhabbarkeit nicht praktikabel war, wurde auf unsere Initiative hin diese im Mai 2015 ihn Bezug auf Informationspolitik gegenüber den Einwohnerinnen und Einwohnern und die Verwaltungskosten nachgebessert. Nicht umgesetzt wurde bislang unsere Forderung die Informationspolitik dahingehend zu verbessern, dass die Informationsfreiheitssatzung auf www.leipzig.de, im Amtsblatt und auf Flyern leicht verständlich erklärt wird.
Deshalb hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nun einen Antrag eingebracht, mit dem Ziel, den Oberbürgermeister aufzufordern, den Aufgabenbereich desder Datenschutzbeauftragten in Bezug auf die Umsetzung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig zu erweitern und das Amt eines/r Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten zu schaffen.
Dazu Stadtrat Tim Elschner, verwaltungspolitischer Sprecher der Stadtratfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Weil Datenschutz und Informationsfreiheit sich ergänzen, quasi zwei Seiten einer Medaille sind, halten wir die vorgeschlagene Aufgabenerweiterung für zielführend. Denn trotz Informationsfreiheitssatzung wissen die meisten Leipzigerinnen und Leipziger von ihrem Recht auf Information nichts oder zu wenig. Deshalb machen sie davon auch kaum Gebrauch! Zeit dies zu ändern! An die/den Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten könnten sich alle Personen wenden, die der Ansicht sind, dass die ihnen von der Informationsfreiheitssatzung gewährten Rechte nicht oder nicht vollständig beachtet worden sind.“
Zwar ist die Arbeit der Stadtverwaltung mit Vorlagen heute schon dahingehend transparent, dass fast alle Vorlagen, die die beschließenden Gremien der Stadt – Ratsversammlung, Verwaltungsausschuss, Grundstücksverkehrsausschuss – erreichen, im Ratsinformationssystem über das Internet öffentlich sind.
Elschner: „Doch schöpfen Oberbürgermeister und Stadtverwaltung unseres Erachtens noch nicht alle rechtlichen Ermessensspielräume vollständig aus, um eine frühestmögliche elektronische Veröffentlichung aller den Entscheidungsprozessen des Rates zugrunde liegenden Informationen zu ermöglichen. So gibt es in den Ausschüssen zahlreiche Informationen, die als vertraulich eingestuft werden, obwohl es für diese Geheimniskrämerei keine Rechtsgrundlage gibt. Diesen fragwürdigen Zustand beanstanden wir seit zwei Jahren!“
Als kompetente Anlaufstelle und Kontaktperson könnte die/der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte/r Empfehlungen aussprechen, aber auch detailliert jährlich über die Art und Weise der Umsetzung der Informationsfreiheitssatzung sowie über Schwierigkeiten berichten, des Weiteren zuständig sein für die Durchführung von Schulungen von Rathausmitarbeiterinnen und Ratshausmitarbeitern im Umgang mit der Leipziger Informationsfreiheitssatzung.
Mit dem aktuellen Antrag „Städtische/n Beauftragte/n für Datenschutz und Informationsfreiheit schaffen!“ betonen wir, dass das Thema für uns nicht nur am Tag der Informationsfreiheit wichtig ist, sondern uns beständig umtreibt!