Zweckentfremdungsverbote/Modernisierung/Instandsetzungsgebote

Gemeinsamer Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Linke und SPD (Neufassung zu den Anträgen A 0040, A 0109 und A 0158)

Beschlussvorschlag:

Beim Amt für Wohnungsbauförderung und Stadterneuerung werden ab dem Haushaltsjahr 2022 zusätzlich zwei Stellen (mit ca. 120.000 EUR p.a.)
für die künftige Überwachung von Zweckentfremdungsverboten und ein Leerstandsmanagement zur Erfassung von Leerständen und zur
Beratung und Begleitung von Eigentümern eingerichtet.

Ursprungswortlaut Beschlussvorschlag (gem. Haushaltsantrag):

Es wird ein neuer Haushaltstitel für Ersatzvornahmen zur Durchsetzung des Instandsetzungsgebots sowie zur Modernisierung und Instandsetzung von leerstehenden Mehrfamilienhäusern mit sozialen, kulturellen und kleingewerblichen Nutzungen zur gezielten Belebung von Stadtquartieren und Ortschaften geschaffen. Dazu wird dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2021 eine Richtlinie vorgelegt.
Beim Amt für Wohnungsbauförderung und Stadterneuerung werden zusätzlich zwei Stellen für die künftige Überwachung von Zweckentfremdungsverboten und ein Leerstandsmanagement zur Erfassung von Leerständen und zur Beratung und Begleitung von Eigentümern eingerichtet.
Dafür sind im Haushaltsjahr 2021 und fortfolgende jeweils 1.500.000 € zusätzlich sowie ab 2022 zusätzlich zwei Stellen (mit ca. 120.000 Euro p. a.) bereit zu stellen.

Begründung:

Spekulativem Leerstand kann durch das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot gemäß § 177 BauGB entgegengetreten werden. Sofern der Eigentümer nachweist, dass die Auflagen aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt werden können, ist eine Ersatzvornahme durch die Stadt oder durch kommunale Unternehmen wie die LESG notwendig. Dies erfordert eine entsprechende Verfügbarkeit von Investitionsmitteln. Darüber hinaus können direkte finanzielle Anreize für Modernisierungen und Instandsetzungen einen Beitrag leisten, um leerstehende Mehrfamilienhäuser insbesondere für soziale, kulturelle und kleingewerbliche Nutzungen inwertzusetzen. Sofern möglich sollen durch die bereit gestellten Mittel auch Eigenanteile für die Nutzung von Fördermitteln, z. B. im Rahmen der Programme Soziale Stadt und Stadtumbau dargestellt werden. Um eine zielgerichtete Verausgabung der Mittel zu gewährleisten, ist eine Richtlinie ist zu erarbeiten, die insbesondere Mitnahmeeffekte seitens der Eigentümer ausschließt.
Der Leerstand von geschätzt 12.000 Wohnungen bildet den Schwerpunkt der Zweckentfremdung von Wohnraum in Leipzig. Dazu wird im Freistaat Sachsen derzeit ein Gesetzesentwurf vorbereitet, der Zweckentfremdungsverboten ermöglicht. Zur Umsetzung sind Personalkapazitäten mit denen der Leerstand erfasst und das Zweckentfremdungsverbot durchgesetzt werden kann. Zudem sollen mit einem Leerstandsmanagement die bestehenden Akteure für Beratung und Begleitung sowie der Einsatz von Fördermitteln zur Beseitigung von Leerstand koordiniert werden.
Die Anträge A 40, A 109 und A 164 werden damit zusasmmengefasst und durch die jeweiligen Einreicher zurückgezogen.

Beschluss der Ratsversammlung am 31. März 2021

Der Antrag wurde so beschlossen.

Ein weiterer Bestandteil des Antrages wurde ohne Beschluss ins reguläre Antragsverfahren verwiesen:

Es wird ein neuer Haushaltstitel für Ersatzvornahmen zur Durchsetzung des Instandsetzungsgebots sowie zur Modernisierung und Instandsetzung von leerstehenden Mehrfamilienhäusern mit sozialen, kulturellen und kleingewerblichen Nutzungen zur gezielten Belebung von Stadtquartieren und Ortschaften geschaffen. Dazu wird dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2021 eine Richtlinie vorgelegt.
Dafür sind im Haushaltsjahr 2021 und fortfolgende jeweils 1.500.000 € zusätzlich bereit zu stellen.

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