Förderprogramme

Bild: Schwarwel

Klima schützen muss nicht teuer sein!

Auf unsere Initiative hin bezuschusst die Stadt Leipzig die Errichtung eines privaten Gründaches mit mittlerweile bis zu 90% der Kosten. So können viele Lebensräume für Pflanzen und Insekten entstehen, die überdies Wasser speichern und im Sommer zur Abkühlung beitragen.
Und seit dem Ratsbeschluss im Dezember 2023 ist auch die Förderung privater steckerfertiger Balkon-Solaranlagen durch ein kommunales Förderprogramm möglich. Mit dem Förderprogramm kann man mittels eigener grüner Stromproduktion einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig

Jede und Jeder kennt die Situation: Sommer in der Stadt, Sonne, Temperaturen über 30°C, Hitze die sich in Häuserfassaden speichert, viel versiegelte Fläche und nur wenige, grüne, verschattete und kühlende Orte in der Nähe. Insbesondere in dicht bebauten Stadtvierteln muss für Abkühlung im Hochsommer gesorgt werden. Begrünte Dächer stellen einen kleinen aber wichtigen Beitrag zum Klimaschutz dar. Sie erzeugen nicht nur einen positiven Effekt aufs Stadtklima, sie halten darüber hinaus Regenwasser zurück, filtern Staub und Schadstoffe, verringern die Gefahr von Überflutungen, erhöhen ganz nebenbei die Biodiversität in der Innenstadt und schaffen Freiräume. Schon die Bürgerumfrage zum Klimawandel 2014 bestätigte, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für Gründächer zur Reduzierung der Hitzebelastung in ihrem Wohnumfeld aussprechen.

Im Februar 2016 beschloss der Stadtrat den Antrag unserer Fraktion, eine Gründachstrategie als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel zu erarbeiten. Danach dauerte es leider fast vier Jahre, um die Blockade der Verwaltung aufzubrechen und das kommunale Förderprogramm endlich mit Leben zu füllen. Seit Herbst 2020 kann man nun endlich auf eine städtische Förderung zurückgreifen, um ein eigenes privates Gründach anzulegen. Dafür stehen jährlich 500.000 € im städtischen Haushalt zur Verfügung.

Die Gründach-Förderrichtlinie dient somit der Förderung der Anlage von Gründächern auf Neubauten oder auf bestehenden Gebäuden zur Verbesserung des innerstädtischen Klimas, der Lebensqualität und des Wohlbefindens sowie zur Vermeidung des Wärmeinseleffektes und optimierter Retention von Regenwasser.
Die Zugangsvoraussetzungen, die Bemessungsgrundlagen des prozentualen Förderanteils sowie die notwendigen Formulare, die im November 2023 vom Stadtrat nochmal deutlich ausgeweitet wurden, finden sich hier.


Programm zur Förderung sogenannter Balkon-Solaranlagen

Im Dezember 2023 wurde endlich ein bereits 2021 von unserer Fraktion erfolgreich in den Haushaltsverhandlungen initiiertes kommunales Programm zur Förderung privater Kleinst-PV-Anlagen aufgelegt. Mit dem Förderprogramm wird es ab 2024 möglich sein, dass sich Haushalte in Leipzig, die in der Regel über keine eigenen Dachflächen verfügen, den Kauf sogenannten steckerfertigen Balkon-Solaranlagen bezuschussen lassen können. Die Fördersumme beträgt pauschal 500€ pro Stecker-Solar-Gerät. Werden dadurch die Gesamtkosten überschritten, beträgt die Fördersummer 100% der Gesamtkosten.
Diese Kleinstanlagen können dann etwa am Balkongeländer installiert und direkt an die Haushaltsteckdose angeschlossen werden. Mit dem dann privat erzeugten Grünstrom können die Wohnnebenkosten reduziert werden, was vor allem einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern zugutekommt. Das Programm ermöglicht so die direkte Beteiligung der Leipziger*innen an einer dezentralen urbanen Energiewende, bringt soziale bzw. wirtschaftliche Vorteile und erhöht in der Folge auch die Sensibilität und das Verständnis für die notwendigen Maßnahmen in Zeiten des Klimawandels. Städte wie beispielsweise Stuttgart und Erlangen praktizieren bereits seit Jahren erfolgreich eine solche kommunale Förderung und schaffen damit bis zu 10.000 Balkon-Anlagen jährlich.

Fördervoraussetzung

Personen, welche bereits eine Förderung für Stecker-Solar-Geräte über die Förderrichtlinie des Landes Sachsen oder sonstige Bundes- und Landesmittel erhalten haben, sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Eine Kumulierung der Zuwendungen nach dieser Förderrichtlinie mit Zuwendungen aus Förderprogrammen anderer öffentlicher Stellen ist ausgeschlossen.
--> Zur Antragstellung muss ein gültiger Leipzig-Pass nachgewiesen werden.

Sollten bis zum 20.08. eines Jahres die eingestellten Fördermittel nicht vollständig abgerufen werden, wird die Beschränkung auf Leipzig-Pass-Inhaber*innen aufgehoben. Alle Leipziger*innen mit niedrigen Einkommen können dann eine Förderung von 200 € pro Stecker-Solar-Gerät beantragen. Die Verwaltung legt dem Stadtrat bis zum 30.6.2024 eine Zwischenevaluation und einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag für die Erweiterung nach Satz 2 u.a. mit einer Definition von niedrigen Einkommen (z.B. Wohngeldbescheid, Wohnberechtigungsschein oder anderes) und zur Thematik Kleingärten vor. Die entsprechenden Textstellen in der Fachförderrichtlinie und ihren Anlagen werden entsprechend angepasst.

Schallschutzförderprogramm

Ab voraussichtlich Mitte 2023 wird zudem ein bereits 2019 von unserer Fraktion erfolgreich in den Haushaltsverhandlungen initiiertes kommunales Programm zur Förderung von Schallschutzmaßnahmen in Wohnräumen an besonders stark lärmbelasteten Straßen freigegeben.

Die Förderung beträgt maximal 75 Prozent der förderfähigen Kosten, allerdings nicht mehr als 5.000 Euro pro Wohneinheit und soll Maßnahmen zum Schutz von Aufenthaltsräumen, wie Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern oder auch von Wohnküchen mit einer Grundfläche von über zehn Quadratmetern umfassen. Die Zuschüsse zielen auf die Dämmung von Fenstern, Balkon- oder Terrassentüren, Loggien und Zusatzeinrichtungen ab, die an den hoch lärmbelasteten Fassaden eines Gebäudes angeordnet sind. Sie können auch für den Einbau von schallgedämmten Rollladenaufsatzkästen und schallgedämmten Lüftungsanlagen in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung, als potentiell gesundheitlich beeinträchtigende Lärmpegel, an der für die Fördermaßnahme in Frage kommenden Gebäudeseite überschritten werden. Die Auslösewerte betragen gemäß der im Oktober 2022 in der Ratsversammlung beschlossenen 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans 65 Dezibel ganztags und 55 Dezibel nachts.


Weitere Informationen finden Sie dann hier bei uns bzw. auf der Fördermittel-Seite der Stadt Leipzig.