Haushaltsanträge 2023/24

Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Schulsozialarbeit; Kita- und Schulsozialarbeit aufstocken (Schulsozialarbeit) - Neufassung zu den Anträgen A 0197/23/24 und A 0118/23/24

Zum Schuljahr 2023/24 werden an vier weiteren und zum Schuljahr 2024/25 an zwei weiteren Schulstandorten Schulsozialarbeit eingerichtet und dafür entsprechende Personal- und Sachkosten zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt entsprechend Sozialindikation. Es wird von Kosten pro Standort von durchschnittlich 60.000 € / Schuljahr (0,8 VZÄ + Sachkosten) ausgegangen. Außerdem werden zur Erhöhung der Sachkosten über alle Schulstandorte mit Schulsozialarbeit zusätzlich 100.000 € p.a. zur Verfügung gestellt, die im Wesentlichen für Projektarbeit zu verwenden sind. Hierzu wird die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungsvorschlages beauftragt.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: KiFaz und Kitasozialarbeit; KiFaz-Ausbau (kommunale Kitas) - Neufassung zu den Anträgen A 0187/23/24 und A 0101/23/24

Für 2023 und 2024 werden je zwei weitere kommunale Kindertagesstätten als Kinder- und Familienzentren entwickelt und dafür in 2023 1 VzÄ (2 x 0,5 VZÄ) + 2.500 EUR Sachkosten und in 2024 2 VzÄ (4 x 0,5 VZÄ) + 2.500 EUR Sachkosten zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt entsprechend Sozialindikation.
2023: 1,0 VzÄ + 2.500 EUR Sachkosten (2 x 1.250 EUR ab 7/23)
2024: 2,0 VzÄ + 10.000 EUR Sachkosten (4 x 2.500 EUR)

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: KiFaz-Ausbau (Kitas freie Träger)

Für 2023 und 2024 werden je zwei weitere Kindertagesstätten in Freier Trägerschaft als Kinder- und Familienzentren entwickelt und dafür in 2023 35.000 € (35.000 € pro Standort inkl. Sachkosten ab 07/2023) und in 2024 140.000 € (4 x 35.000 €) zur Verfügung gestellt. Die Vergabe erfolgt entsprechend Sozialindikation.

 

 

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm Nachhaltiges Bauen einrichten

1. Zur Unterstützung nachhaltigen Bauens (Erstellung von Lebenszyklusanalysen, beispielhafte Planung nachhaltigen Bauens und Einsatz nachhaltiger Baustoffe) werden durch die Stadt Planungs- und Baugrundsätzen für nachhaltiges Bauen definiert.
2. Zusätzlich erfolgt die Erarbeitung einer nachhaltigen Variante (z.B. Holz(hybrid)bau) und einer Variante im Sinne des "cradle to cradle"-Ansatzes (Berücksichtigung des gesamten Stoffkreislaufs) für 4-6 laufende kommunale Typen-Bauvorhaben. Von diesen Pilotbauten können Grundsätze für das nachhaltige Bauen für kommunale Typenbauten als Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung abgeleitet werden.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Stellen Nachhaltiges Bauen einrichten

Zur verbesserten Aufgabenwahrnehmung bei der Umsetzung strategischer Zielsetzungen für nachhaltiges Bauen werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Stellenplan des Amts für Gebäudemanagement eingerichtet.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: "Coole Straßen" – mehr Lebensqualität in Leipzigs Straßen – Mittel

Die Verwaltung wird beauftragt, verstärkt Planungen und Investitionen zur Schaffung öffentlicher Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität als Stadtplätze sowie verkehrsberuhigter und klimawandelangepasster Straßen einzurichten. Dabei sind auch bürgerschaftliche Projekte zur vielfältigen Nutzung des öffentlichen Freiraums für Kultur, Natur, Erholung und Gemeinschaft zu unterstützen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Umsetzung Maßnahmenkatalog zum Schutz von Wild- und Honigbienen

Zur Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenkatalogs zum Schutz von Wild- und Honigbienen wird zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende 0,5 VzÄ im Amt für Umweltschutz geschaffen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Mehr Personal für wirksamen Gehölzschutz

Zur verstärkten Kontrolle von Ausnahmegenehmigungen nach § 39 BNatSchG werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Stellenplan des Amtes für Umweltschutz eingerichtet.

 

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Schottergärten den Garaus machen – Grünsatzung kontrollieren

Für die wirksame Durchsetzung der Leipziger Grünsatzung durch eine proaktive Kontrolle der Leipziger Vorgärten wird zusätzlich 1,0 VzÄ ab dem Haushaltsjahr 2024 im Stellenplan des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege geschaffen.

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Änderungsantrag zum Haushaltsplanentwurf 2023/24: Förderprogramm für Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung; Begrünung von Innenhöfen (Neufassung zu den Anträgen A 0055/24 und A 0164/23/24)

Für ein Förderprogramm von Maßnahmen zur Entsiegelung und ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen, Vorgärten und sonstigen versiegelten Flächen in hitzebelasteten Stadtquartieren werden 300.000 EUR für 2024 in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt. Zuwendungsempfänger können sowohl Vermieter*innen als auch Einzelpersonen oder Mietergemeinschaften für niedrigschwellige Maßnahmen sein. Eine entsprechende Fachförderrichtlinie wird dem Stadtrat bis Ende 2023 vorgelegt. Eine gegenseitige Deckung des Budgets mit der Gründachförderung soll geprüft werden, damit Mittel ggf. nicht verfallen.

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