Haushaltsanträge

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Antrag: Zebrastreifen- und Querungshilfenprogramm auflegen

Die Stadt Leipzig legt ein Programm auf, welches die Einrichtung von Fußgängerüberwegen und/oder Querungshilfen bzw. Gehwegvorstreckungen ermöglicht. Dazu wird ein jährliches Budget in Höhe von 250 T € bereitgestellt. Zur Umsetzung wird eine Bedarfsliste inkl. Priorisierung, nach Möglichkeit gemeinsam mit Akteuren der Fußwegsicherheit (Fuss e.V., AG Schulwegsicherheit), erarbeitet und im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau sowie in den Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten zur Diskussion gestellt...

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Antrag: Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung)

Es werden keine Liegenschaften der Stadt Leipzig, ihrer Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen mehr verkauft, die insbesondere jetzt und perspektivisch für die verschiedenen Bereiche der Daseinsvorsorge (insbesondere Sicherung der sozialen Infrastruktur: z.B. Kita- und Schulneubauten) geeignet sind...

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Antrag: Kitaneubau Holbeinstraße

In der Holbeinstraße ist ein 3-geschossiger Kitaneubau, entsprechend den Ergebnissen der Variantenuntersuchung, zu errichten. Dazu werden im Jahr 2015 Planungsmittel i.H.v. 70T € und im Jahr 2016 500T € für den Baubeginn bereitgestellt.

In diesem Zusammenhang ist das benachbarte Grundstück für die Errichtung einer Quartiersgarage öffentlich auszuschreiben.

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Antrag: Erstellung eines Haushalts-Konsolidierungskonzeptes bis zum Haushaltsausgleich

Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens Mitte 2015 dem Stadtrat ein Konzept zur Herbeiführung eines dauerhaften Haushaltsausgleichs zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Antrag: Stadtrat entscheidet zur Verwendung von Gewerbesteuer-Mehreinnahmen

Aus den Einnahmen aus der Gewerbesteuer, die über den Planansatz (2015: 250 Mio. Euro und 2016: 255 Mio. Euro) hinausgehen, werden Rücklagen gebildet, die für Tilgungszahlungen entsprechend der Entschuldungskonzeption zweckgebunden sind. Über eine Aufhebung der Zweckbindung und ggf. eine andere Verwendung entscheidet der Stadtrat.

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Antrag: Beachtung der Effekte des Mindestlohns beim Ansatz „Sonstige soziale Hilfen und Leistungen“

Der Ansatz „Sonstige soziale Hilfen und Leistungen“ wird 2015 um 10 % und 2016 um 15 % gekürzt.


Begründung:

Nicht nur in den westeuropäischen EU-Ländern ist der Mindestlohn seit Jahrzehnten verankert. Auch in den jungen osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Bulgarien gibt es gesetzliche Mindestlöhne. Es ist daher höchste Zeit, dass Deutschland nachzieht.

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Antrag: Überwachung ruhender und fließender Verkehr

Die Erträge werden jeweils um jeweils 5 % im Vergleich zum Plan 2014 erhöht.

Begründung

Nach Plan steigen die Personalkosten um 7,8 % (2015) und die Erträge nur um 0,7 % (2015). Die Verwaltung plant also ineffizienter zu arbeiten. Mit der Erhöhung des Ertragsansatzes um 5 % sind die tariflichen Anpassungen der Personalkosten ungefähr berücksichtigt und es bleibt dennoch ein...

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Antrag: Abbau aller Stellen beim Sonderprojekt „Gesetzliche Vertretung“

  1. Die gesondert eingerichteten Stellen beim Sonderprojekt „Gesetzliche Vertretung“ werden bis Ende 2015 schrittweise vollständig abgebaut. 

  2. Die 2 Stellen, die 2015 in das Rechtsamt überführt werden sollen, werden gestrichen.

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